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ᐅ Bebauungsplan des Grundstück


Erstellt am: 24.06.15 07:15

Y
ypg
24.06.15 10:57
Tox hat wohl keine "nicht rechtwinkligen Häuser" gemeint, sondern einfach normale Häuser, die nicht wie gepresst auf dem Grundstück wirken.
Toskana-Häuser sind übrigens selten mit quadratischer Bodenplatte vorzufinden, sondern mit einigen Anbauten aufgelockert.
Wie auch immer: ein Architekt sollte eine Idee bringen, eine schöne Bauform für Toskanaliebhaber, der nicht gleich exotisch falsch kommt, für dieses Grundstück zu finden. 8 X 10 ist auch nett.
D
DG
24.06.15 12:15
toxicmolotow schrieb:
Ließe sich ein Schuppen außerhalb der Baugrenzen/linien denn überhaupt genehmigen?

Grundsätzlich ja. Es gibt Baugebiete, in denen Nebengebäude (außer Garagen) grundsätzlich untersagt sind - dort darf man nicht mal 'ne Hundehütte stellen. Ist selten und selten sinnvoll, gibt's aber. in den allermeisten Baugebieten sind Nebengebäude zulässig und in NRW gelten Nebengebäude bis 30m³ Rauminhalt als genehmigungsfrei - Ausnahmen bestätigen die Regel. Ob Schuppen/Nebengebäude über 30m³ Rauminhalt genehmigungsfähig sind, hängt von den Festsetzungen des B-Plans ab, stellt idR aber kein besonderes Hindernis dar.

Also grundsätzlich: ein Schuppen ist außerhalb der Baugrenzen mit hoher Wahrscheinlichkeit genehmigungsfähig.
Markus2409 schrieb:
Ich habe mir die Landesbauordnung NRW angesehen, bin aber nicht so recht schlau daraus geworden bezüglich Dachüberstand. Wir haben demnächst Gespräche mit einem Architekten, allerdings muss ich aufgrund einer Reservierung die Entscheidung pro-contra Grundstück relativ bald treffen.

Hallo Markus,

die Frage kann man nur am konkreten BV mit einem Architekten klären. Es gibt bei Abstandsflächen/Dachüberständen so viele Ausnahmen und unterschiedliche Regelungen, dass man das unmöglich hier abschließend erläutern kann.

MfG
Dirk Grafe
B
Bauexperte
24.06.15 18:23
Prinzipiell spielen die Dachüberständ keine Rolle und Du kannst das Baufenster mit 10 x 10 ausnutzen; heißt die Außenkanten des Neubau´s müssen mit dem Baufenster übereinstimmen.

Manchmal - bei großen Dachüberständen und Garage - kann es zu Einschränkungen kommen. Das sollte aber ein Architekt beantworten können.

Grüße, Bauexperte
M
Markus2409
24.06.15 23:40
Danke schön,
gerade haben wir vom Architekten ebenfalls das go bekommen.

Somit werden wir das Grundstück morgen kaufen.

Danke an alle und viele Grüße
Markus
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