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ᐅ Innenausbau/Umbau Bestandsschutz im Landschaftsschutzgebiet


Erstellt am: 05.01.15 16:41

B
Barley
05.01.15 16:41
Hallo,
wir leben in einem Landschaftsschutzgebiet mit landwirtschaftlicher Nutzung im Hochtaunuskreis, sind selbst aber keine Landwirte. Das Haus wurde nachgewiesenermaßen 1914 gebaut und seitdem mehrfach umgebaut und vergrößert (war genehmungspflichtig, wurde erteilt). Das Haus war und ist noch in Familienbesitz.

Nun ist geplant, das Erdgeschoss wegen Familiengründung zu renovieren und gleich umzubauen. Es soll:

- mindestens eine tragende Wand verändert werden,
- mindestens 3 neue Fensteröffnungen angelegt werden, bzw grundlegend verändert werden
- zwei Balkontüren gesetzt werden, eine davon mit einer nach außen führenden Treppe direkt in den Garten
- die baufällige Terrasse erneuert werden
(Anbau, fall es mehr als zwei Kinder werden, da der Wohnraum jetzt schon für die Anzahl der Bewohner knapp ist)

Landesbauordnung und Baugesetzbuch habe ich schon konsultiert, da sollte bis auf den eventuellen Anbau nichts genehmigungspflichtig sein? Oder ist es hier wegen des Landschaftsschutzgebietes anders?

(Zusatzfragen: dürfte ich eine Laube mit Stromanschluss - ist im Garten an diversen Punkten gelegt, müsste nur angeschlossen werden - zur Lagerung von Gerätschaften und gelegentlichen Unterbringung von Gästen errichten? - Was ist, wenn das Wohnhaus durch Beschädigung unbewohnbar geworden ist. Darf ich ein gleichartiges Haus nach Abriss des alten errichten?)


Wer weiss da mehr als ich? Möchte mich ein bisschen vorab informieren, damit ich beim Experten nicht vom Stuhl falle... Vielen lieben Dank im Voraus!
B
Bauexperte
06.01.15 08:37
Guten Morgen,

Barley schrieb:

Landesbauordnung und Baugesetzbuch habe ich schon konsultiert, da sollte bis auf den eventuellen Anbau nichts genehmigungspflichtig sein? Oder ist es hier wegen des Landschaftsschutzgebietes anders?
Unabhängig vom Landschaftsschutzgebiet sehe ich das ein wenig anders. Du planst u.a. die äußere Optik der Immobilie zu verändern. Ich kann mir kaum vorstellen, daß dies ohne Bauantrag erlaubt sein soll.

Ich kenne mich in Hessen nicht mit Landwirtschaftlichen Altenteilen aus, weiß aber aus NRW, daß es nicht immer so einfach ist, alle Wünsche auch genehmigt zu bekommen (hier schreiben sie einem bspw. noch die Größe des Badezimmers vor). Insofern möchte ich Dir empfehlen - bevor Du auch nur daran denkst, einen Architekten zu beauftragen - dem(r) für Dich zuständigen Sachbearbeiterin einen Besuch abzustatten und mit ihm/ihr die vorhandene, sowie die geplante Situation zu besprechen.
Barley schrieb:

(Zusatzfragen: dürfte ich eine Laube mit Stromanschluss - ist im Garten an diversen Punkten gelegt, müsste nur angeschlossen werden - zur Lagerung von Gerätschaften und gelegentlichen Unterbringung von Gästen errichten? -
Ja, die erlaubte Größe der Laube ist in der jeweiligen Landesbauordnung festgelegt.
Barley schrieb:

Was ist, wenn das Wohnhaus durch Beschädigung unbewohnbar geworden ist. Darf ich ein gleichartiges Haus nach Abriss des alten errichten?)
Das solltest Du auch im Termin mit der/dem Sachbearbeiterin klären; 1914 ist zwar noch jung für ein Haus, trotzdem kann es sein, daß es Merkmale aufweist, welche das Denkmalpflegeamt als schützenswert ansieht. Es gibt leider in Deutschland keine einheitlichen und damit verbindlichen Regelungen hinsichtlich des Denkmalschutzes.

Es "kann" auch sein, daß Du - ein einmal abgerissenes Haus - nicht wieder an gleicher Stelle errichten kannst oder auch, daß andere Abstände eingehalten werden müssen ... und ... und ... und. Deshalb immer zuvor an der richtigen Stelle fragen

Grüße, Bauexperte
B
Barley
06.01.15 09:28
Dir auch einen Guten Morgen @Bauexperte,

Spielt es eine Rolle, dass alle Fenster/Öffnung nicht einsehbar sind bzw, nach hinten in den Garten hinaus gehen? Man kann wirklich nur die Front sehen.

Ich wollte mich so weit wie möglich vorab informieren, bisher ist alles eine Bleistiftskizze. Der Auftrag an einen Architekten ist noch fernste Zukunftsmusik. Wir hatten schon leider eine etwas unangenehme Erfahrung mit dem Sachbearbeiter, da mein Schwiegervater die "Laubensache" etwas unglücklich angegangen ist. Die wurde dann rundweg mit einem "geht nicht!" abgelehnt. Was genau angefragt wurde, weiss ich nicht. Aber ich befürchte, dass es so geklungen hat, als ob er ein zweites Häuschen errichten wollte. Da wollen wir nicht unnötig schlafende Hunde wecken, wenn wir wegen etwas schnödem nachfragen, was auch so gegangen wäre, wenn es dann wirklich um etwas Wichtiges geht. Beispielsweise um einen Anbau. Aber das ist nur ein Gedankenspiel, mit einer Realisierungswahrscheinlichkeit von 10%.
Das hier ist eine kleine Stadt, da mag man es sich nicht mit Leuten verscherzen, die am längeren Hebel sitzen...

Viele Grüße aus dem Nebel
B
Bauexperte
06.01.15 10:23
Hallo,
Barley schrieb:

Spielt es eine Rolle, dass alle Fenster/Öffnung nicht einsehbar sind bzw, nach hinten in den Garten hinaus gehen? Man kann wirklich nur die Front sehen.
"Auf welcher Seite" die Fenster verbaut werden sollen, spielt doch keine Rolle. Die seinerzeit genehmigte Fassade soll verändert werden.
Barley schrieb:

Wir hatten schon leider eine etwas unangenehme Erfahrung mit dem Sachbearbeiter, da mein Schwiegervater die "Laubensache" etwas unglücklich angegangen ist. Die wurde dann rundweg mit einem "geht nicht!" abgelehnt. Was genau angefragt wurde, weiss ich nicht. Aber ich befürchte, dass es so geklungen hat, als ob er ein zweites Häuschen errichten wollte.
Davon würde ich auch ausgehen.

Das bedeutet aber nicht, daß der Sachbearbeiter Dich in Sippenhaft mit Deinem Schwiegervater verhaftet. Gehe hin - sprich von Gerätehäuschen ! - und behandele den Sachbearbeiter so, wie Du auch behandelt werden möchtest. Ich bin recht zuversichtlich, daß Du dann auch belastbare Auskünfte bekommen wirst. Ohne ein Gespräch würde ich eine Um-/Anbaumaßnahme nicht in Angriff nehmen wollen; schon gerade nicht, wenn Du in einem Städtchen wohnst, wo der Nachbar seit gestern schon weiß, was Du übermorgen kochen wirst

Nebelfreie, Grüße, Bauexperte
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