ᐅ Stützmauer ums Grundstück
Erstellt am: 04.01.15 23:01
Hallo,
wir sind aktuell bei der Hausplanung, wir würden gerne die Max. Traufhöhe fürs Haus ausnutzen und müssten hierzu das Grundstück ca. 2m Auffüllen.
Denke dies sollte kein Problem sein, oder?
Würde aber auch bedeuten, dass ich ums Grundstück eine Stürzmauer mit Natursteinen (laut Bebauungsplan) erstellen muss; ist dies aufwendig, wie wird das gemacht?
Was für grobe Kosten kommen da auf uns zu(500qm)) - ca. 22,0x22,0)
Grüße
wir sind aktuell bei der Hausplanung, wir würden gerne die Max. Traufhöhe fürs Haus ausnutzen und müssten hierzu das Grundstück ca. 2m Auffüllen.
Denke dies sollte kein Problem sein, oder?
Würde aber auch bedeuten, dass ich ums Grundstück eine Stürzmauer mit Natursteinen (laut Bebauungsplan) erstellen muss; ist dies aufwendig, wie wird das gemacht?
Was für grobe Kosten kommen da auf uns zu(500qm)) - ca. 22,0x22,0)
Grüße
Hallo Zeltdach,
Technisch eher nicht, rechtlich evtl. schon, daher die Auffüllung dringend mit dem AR absprechen!
Falls ein Bebauungsplan vorliegt, kann es sein, dass dort Festsetzungen gemacht sind => Bebauungsplan checken!
MfG
Dirk Grafe
Denke dies sollte kein Problem sein, oder?
Technisch eher nicht, rechtlich evtl. schon, daher die Auffüllung dringend mit dem AR absprechen!
Falls ein Bebauungsplan vorliegt, kann es sein, dass dort Festsetzungen gemacht sind => Bebauungsplan checken!
MfG
Dirk Grafe
Hallo Dirk,
danke für die Rückmeldung, im Bebauungsplan steht Max. 1,5m Stützmauer und mit Naturstein.
Hast du Erfahrungen mit sowas, wie wird die Mauer erstellt, wenn ich z.B. gehauene Sandsteine nehme, brauch ich da noch ein Fundament?
Wie aufwendig ist das ganze?
Danke & Gruß
danke für die Rückmeldung, im Bebauungsplan steht Max. 1,5m Stützmauer und mit Naturstein.
Hast du Erfahrungen mit sowas, wie wird die Mauer erstellt, wenn ich z.B. gehauene Sandsteine nehme, brauch ich da noch ein Fundament?
Wie aufwendig ist das ganze?
Danke & Gruß
Bin Vermesser, kein Bau-Unternehmer.
Wenn im Bebauungsplan 1,5m steht, brauchst Du für die 2m-Stützmauer aber idR eine Zusatzregelung, das weiß aber alles Dein AR bzw. ein Vermesser vor Ort, der sich mit der exakten (örtlichen) Rechtslage in BW auskennt.
Also frag' Deinen AR, das ist sein Job.
MfG
Dirk Grafe
Wenn im Bebauungsplan 1,5m steht, brauchst Du für die 2m-Stützmauer aber idR eine Zusatzregelung, das weiß aber alles Dein AR bzw. ein Vermesser vor Ort, der sich mit der exakten (örtlichen) Rechtslage in BW auskennt.
Also frag' Deinen AR, das ist sein Job.
MfG
Dirk Grafe
D
Doc.Schnaggls05.01.15 14:12Hallo:
nur als groben Richtwert:
Unser Grundstück fällt bei 15 m Breite auf 25 m Länge ca. 2,2m ab.
Um dies nahezu (Stützmauer im Süden mit Höhe 2 m und flacher werdenden Stützmauern von der südlichen Mauer bis zur Straße) einzuebnen hatten wir Angebote, die alle bei ca. EUR 60.000,00 lagen.
Grüße,
Dirk
nur als groben Richtwert:
Unser Grundstück fällt bei 15 m Breite auf 25 m Länge ca. 2,2m ab.
Um dies nahezu (Stützmauer im Süden mit Höhe 2 m und flacher werdenden Stützmauern von der südlichen Mauer bis zur Straße) einzuebnen hatten wir Angebote, die alle bei ca. EUR 60.000,00 lagen.
Grüße,
Dirk
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