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ᐅ Baum im Baufenster, Haus drehen


Erstellt am: 13.12.14 08:13

B
buddy2014
13.12.14 08:13
Ich bin gerade dabei ein Bauvoranfrage einzureichen, nun habe ich ein Problem mit dem
Baufenster. Aufgrund von 2 Bäumen die sehr ungünstig auf meinem Grundstück stehen und für die ich von Stadt Hamburg leider keine Fällgenehmigung bekomme obwohl zumindest ein Baum im Baufenster
steht, beabsichtige ich statt des Baufensters von 12 x 23 mtr. die ich nicht nutzen kann (abzüglich Grenzabstände 12 x 17 mtr.) das Haus zu drehen und 12 mtr. tief x 15 mtr. breit zu bauen, d.h. ich wäre auf einer Seite 3 Mtr. aus dem Baufenster. Das Grundstück hat eine Größe von 23 mtr. Breite x 32 mtr Tiefe
Weiß jemand ob ich dafür eine Genehmigung der Nachbarn (aller 4 Nachbarn? da Pfeifenstielgrundstück)einholen muß und wenn ja ,hat jemand eine Formulierungsidee.
Danke für Eure Antworten
Buddy
D
DG
15.12.14 10:36
Hallo buddy,

grundsätzlich geht das, ist aber Aufgabe für AR/Vermesser. Kontakt zu einem Kollegen in Hamburg kann ich Dir herstellen, der kann Dir - mit den entsprechenden Plänen - idR auch in 5-10 Minuten erklären, ob Deine Idee sinnvoll umsetzbar ist oder nicht und welche Mehrkosten daraus entstehen.

MfG
Dirk Grafe
E
E.Curb
15.12.14 12:46
Moin,
so eine Baugrenze hat ja doch irgendeinen Sinn. Deshalb geht's wahrscheinlich nur über eine Ausnahme, die Dir gestattet werden muss. 3 Meter aus dem Baufenster ist ja schon mal ne Hausnummer.....wie sieht's aus mit vorgegebener Firstrichtung ?

Gruß
B
buddy2014
15.12.14 14:48
Nein eine Firstrichtung ist nicht vorgegeben. Das Hauptproblem sind 2 Bäume für die es so eine Art Baumprotokoll gibt das aussagt in welchem guten Zustand sich die Bäume befinden, sonst wäre das alles kein Problem.
Ich bin ja auch gern bereit eine Ersatzpflanzung oder Zahlung zu leisten. Aber das Naturschutzamt lässt nicht mit sich reden obwohl an der Grenze zu meinem Grundstück noch 13!! Bäume aus der Nachbarschaft stehen.
Ich habe einen Architekt aber ich versuche auch selbst etwas zu tun.
D
DG
15.12.14 15:17
Wenn eh schon ein AR involviert ist, sollte er sich darum kümmern, dass die Bauvoranfrage sinnvoll formuliert ist.
Das ist ja kein Hexenwerk, es hat aber auch keinen Sinn, Arbeit in Bauvoranfragen zu investieren, die eh abgelehnt werden.

MfG
Dirk Grafe
baufenstergrundstückbäumebauvoranfragefirstrichtung