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ᐅ nicht bebaubar


Erstellt am: 29.06.14 19:53

P
peak_me
29.06.14 19:53
hallo!

Wenn man ein nach der Landesbauordnung genehmigungsfreies bzw. verfahrensfreies Gebäude errichten möchte, was kann dem noch entgegenstehen? Ich einem Grundstücksangebot habe ich den Hinweis gefunden, dass das Grundstück "nicht bebaubar" sei.

Welche Ursachen kann es dafür geben? Was muss man also vor dem Grundstückskauf ausschließen?

Naturschutzgebiet fällt mir schonmal ein. Ich kenne die Vorschriften dafür nicht, kann mir aber vorstellen, dass darin auch genehmigungsfreie Gebäude ggf. nicht gebaut werden dürfen.

Gruß
peak
I
Irgendwoabaier
29.06.14 20:10
Es gibt keinen Bebauungsplan, das Grundstück ist kein Bauland, ist durch Baulasten komplett blockiert, ...
oder es ist Überflutungsgebiet, wird als Flutbecken gebraucht, oder... es gibt da viele Möglichkeiten.

Also erst Bebaubarkeit klären, dann weiter nachdenken.
P
peak_me
29.06.14 21:13
Sind für ein genehmigungsfreies Gebäude ein bebauungsplan und Bauland Bedingung?
I
Irgendwoabaier
29.06.14 21:54
Was soll das denn für ein 'genehmigungsfreies Gebäude' werden?
So ein Fuchsbau oder Dachsbau mag noch ohne Genehmigung im Naturschutzgebiet errichtet werden, ist aber auch nur zum Bezug durch die entsprechende Bauherrengemeinschaft Fuchs oder Dachs zulässig. Aber alles, was auch nur als Toilettenhäuschen, Gartenhäuschen, oder gar Wohngebäude genutzt werden soll, braucht eine Genehmigung. Auch wenn es im vereinfachten Verfahren genehmigt werden soll - gerade dann ist zumeist ein entsprechender Bebauungsplan zwingende Voraussetzung.
P
peak_me
29.06.14 22:20
In Thüringen wären Toilettenhäuschen zB genehmigungsfrei, sofern sie nicht im Außenbereich sind, eingeschossig sind und nicht mehr als 10 m² Brutto-Grundfläche haben.

Kleinwindanlagen bis 10 m Höhe brauchen auch keine Genehmigung. Kunstwerke bis 4 m Höhe auch nicht. Es gibt einiges. Dafür sind dann Bebauungsplan und Bauland keine Bedingung, oder?
W
Wastl
02.07.14 10:40
Nein, aber der Freiflächenplan: Außenbereich / Naturschutzbereiche, FFH-Gebiete, Wald,... Du brauchst Wohn-, Gewerbe, oder Mischgebiete damit du dann sowas aufstellen kannst.
Geh einfach mal zum zuständigen Bauamt und frag da nach, was auf dem Grundstück alles möglich ist.
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