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ᐅ Was bedeutet eingeschossig?


Erstellt am: 25.06.14 12:12

T
Teyla
25.06.14 12:12
Huhu,

ich bin neu hier, wir wollten nächstes Jahr bauen und haben daher beim Bauamt eine Bauvoranfrage gestellt.

Gestern kam nach 4 Monaten endlich der positive Bauvorbescheid, mit der Auflage, dass nur eingeschossige Einfamilienhäuser genehmigt werden können.

Was bedeutet das nun für uns? Ich kenne mich mit baurechtlichen Begriffen leider nicht aus und bin seit gestern am grübeln, ob unser Traumhaus überhaupt genehmigt werden kann.
Darf ich auf meinem Grundstück nun nur einen Bungalow bauen? Oder zählt zur eingeschossigen Bauweise auch ein Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss?


Ich würde mich freuen, wenn mir vielleicht jemand die eingeschossige Bauweise erläutern könnte

LG, Teyla
Y
ypg
25.06.14 12:27
Eingeschossige Bauweise in NDS bedeutet, dass die Wohnfläche im OG, die über/ab 2 Meter Raumhöhe kommt, insgesamt nicht 2/3 größer sein darf als im EG.
Irgendwie so.
Euer favorisiertes Haus hat einen hohen Kniestock, sodass oben mehr Wohnfläche ü 2 Meter entsteht als ohne Kniestock.
Dennoch kann ich Euch beruhigen: die Häuslebauer wissen um das Problem und somit sind meist die Typenhäuser schon auf 1-geschossige Bauweise ausgelegt.
Aufpassen muss man allerdings bei anderen Bundesländern, dort gibt es auch die 3/4-Regelung.
Aber das Unternehmen kommt ja aus dem schönen Niedersachsen, die haben das für sich und die Kunden schon entsprechend ausgerechnet
K
klblb
25.06.14 12:28
Du meinst wahrscheinlich "Vollgeschoss". Dessen Definition ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Du musst Deine Landesbauordnung konsultieren.
Für das erste Verständnis kannst Du in Wikipedia nach "Vollgeschoss" suchen, aber Gewissheit gibt Dir - wie geschrieben - nur Deine Landesbauordnung.
T
Teyla
25.06.14 12:36
Hmm.. also würde es vielleicht klappen, wenn ich das Haus mit einem niedrigeren Kniestock bauen würde?

Wir wollen in NDS bauen, also würde wohl die 2/3-Regelung auf uns zutreffen? Dann werde ich das Bauunternehmen mal fragen, ob das Haus mit geändertem Kniestock gebaut werden darf
K
Koempy
25.06.14 13:12
Setzt euch einfach mit dem Bauunternehmen zusammen, die werden euch bei den Fragen genau unterstützen können.
Y
ypg
25.06.14 13:24
Ich kann wetten, dass dieses Haus sich noch um einen Eingeschosser handelt.
Ich habe doch geschrieben: ein niedersächsisches BU wird kein anzweifelndes Musterhaus/Typenhaus anbieten, und 2-Geschosser baut man anders

Wie auch immer, @Koempy sagt es: das BU unterstützt Euch in diesen Fragen
bauweisekniestockwohnflächevollgeschosslandesbauordnungbauunternehmen