Nachbars/Gemeindes -Bäume stören

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M

mcburns

Hallo liebes Forum,

unser Nachbargrundstück gehört eigentlich der Gemeinde.
Ein Nachbar hatte es sich vor Jahren eingezäunt und pflegt es auch (hält den Rasen kurz).
Nach der Vermessung wurde an der Seite zu unserem Garten ein Zaun gezogen, um die Grundstücksgrenze sichtbar zu machen (ich nehme an, das kam vom ursprünglichen Grundstückseigentümer unseres Grundstückes).
Jedenfalls hatte der Nachbar früher, als er noch einen Teil unseres Grundstücks zu "seinem" zählte, ein paar Bäume gepflanzt.
Dann wurde der Zaun quer durchgezogen und plötzlich standen ein paar Bäume auf unserer Seite (die haben wir wegen des Hausbaus mittlerweile fällen lassen) und ein paar auf "seiner".
Zwei der von ihm auf eigentlich öffentlichem Boden gepflanzten Bäume stehen nun direkt an unserem Zaun und ich mache mir Sorgen, dass sie irgendwann auf unser Haus kippen könnten.
Ich hoffe, ich hab das jetzt verständlich rübergebracht :)
An wen müssen wir uns denn nun wenden, wenn wir die auch noch fällen lassen wollen?
 
D

DG

Hallo mcburns,

für die Bäume auf dem Nachbargrundstück ist der Eigentümer und/oder Pächter zuständig. Für Bäume/Bewuchs kann es eine Schadens-Versicherung geben, muss aber nicht.
Sollten die Bäume tatsächlich nicht mehr standfest sein, weil sie zB vom Wind bereits "angeschoben" wurden und schräg stehen und/oder massive Wurzelschäden aufweisen, solltest Du ein paar Fotos machen und diese an die Gemeinde schicken.

Wenn die Bäume gerade stehen und die Wurzeln nicht offensichtlich beschädigt sind oder die Bäume nicht offensichtlich krank sind, musst Du mMn mit der Sorge leben. Gesunde Bäume können bei Sturm halt mal umfallen, aber man muss sie nicht vorsorglich fällen, nur weil sie umfallen könnten.

Eine andere Option ist noch das Nachbarrecht (idR Landesrecht). Dort gibt es (uU abhängig von ergänzenden örtlichen (!) Satzungen) Festlegungen, was in Grenznähe gepflanzt werden darf und wie es gepflegt werden muss. Das Land Thüringen hat dazu einen Ratgeber aufgelegt. Dort ist auch explizit beschrieben, dass das thüring'sche Nachbarrecht privaten Vereinbarungen nachrangig (!) ist, Seite 5 resp. §2. Insofern wäre hier auch von Interesse, ob es privatrechtliche Vereinbarungen zwischen den Vorbesitzern gibt und ob diese rechtlich noch Bestand haben. Ebenfalls kann das Landesrecht durch örtliche Satzungen gebrochen sein, dann gilt die Satzung der Gemeinde.

Ich würde also erstmal ein paar Fotos machen, damit zur Gemeinde gehen und eine schriftliche Stellungnahme bzgl. der Bepflanzung einfordern.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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