ᐅ Zaun bei Neubau (Bayern), Nachbargrenzen,
Erstellt am: 09.02.22 05:00
V
vonBYnachSH09.02.22 08:35Da bin ich mir nicht sehr sicher. Für Garagen etc. gilt ja auch: entweder direkt an die Grenze oder gleich 3 Meter weit weg. Wir hatten den Fall. Der Nachbar wurde belehrt (nicht von uns), weil seine Garage 4,5 cm von der Grenze weg gesetzt war und direkt hätte drauf sein sollen. Klar, ein MUSS ist es beim Zaun nicht, ich verstehe es dennoch so, dass es für direkt an der Grenze gilt.
Büsche müssen mind. 50 cm weit weg sein, ja.
Büsche müssen mind. 50 cm weit weg sein, ja.
Eine Mauer aus den 80ern steht bei uns auf der Grenze. Sprich halber Stein auf unserer Seite, halber Stein auf dem Nachbargrundstück. Kosten hat der Nachbar damals getragen war so vereinbart. Die neuen Mauern stehen vollständig auf unserer Seite, nicht 50 cm eingerückt. Nachbar hatte nichts zu sagen
Sind Mauern zur Einfriedung keine Gebäudemauern
Sind Mauern zur Einfriedung keine Gebäudemauern
H
HilfeHilfe09.02.22 10:25mortmela schrieb:
Aber ist es nicht so, das eine Seite sowieso mir gehört und ich da auf die grenze bauen darf?an sich ja. aber je nach Ausführung brauchst du ein (streifen)Fundament.
Also am besten mit dem Nachbarn klären. Kannst ja nicht eimnfach fundament auf seinem grundstück machen
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