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ᐅ Kosten ermitteln für Baugrundfreimachung vor Grundstückskauf


Erstellt am: 07.05.14 13:01

I
Ivi2014
07.05.14 13:01
Hallo liebe Forumsgemeinde!

Wir stehen vor der Entscheidung ein Grundstück zu kaufen. Wir kennen unseren ungefähren Finanzierungsrahmen für das Gesamtprojekt Grundstückskauf und Hausbau. Das Grundstück müsste voll finanziert werden und es wird gesondert von einem Makler erworben. Wir werden KfW-Förderung für das Haus in Anspruch nehmen (124+153) - müssten dann innerhalb von 6 Monaten nach Grundstückskauf spätestens mit dem Hausbau beginnen, sonst gibts keine Fördermittel.

Was uns Kopfzerbrechen bereitet sind die noch nicht kalkulierbaren Kosten zur Baugrundfreimachung. Auf dem Grundstück steht ein alter massiver Bungalow mit Hochkeller (etwa mittig auf dem Grundstück dort wo das Haus hin soll) Und genau dort ist eine Böschung ca 2 m hoch, 10 m lang.

Wir haben stark hin und her überlegt, mit wem wir das Haus bauen sollen und sind jetzt auf dem Stand, dass wir uns an einen Architekten wenden werden. Es soll ein Massivhaus ohne Keller werden. Mehrere Fertighausfirmen waren schon in der engeren Auswahl, aber es ist am Ende Glückssache, was man bekommt. Von überall haben wir auch krasse negative Berichte gehört, die uns wieder von der Idee mit GU zu bauen, abließen.

Bevor wir also JA sagen zum Grundstückskauf, müssten wir wenigstens die ungefähre Summe für die Abrisskosten, Erdarbeiten etc wissen. Ein Architekt sollte so etwas doch im Rahmen der Leistungsplanung überschlagen können oder?

Uns ist klar, dass hier niemand genaue Zahlen wird nennen können, da die Gegebenheiten noch völlig unklar sind (Altlasten?) Unser Maximalbudget hierfür liegt bei 15-20T€ - ohne Erschließungskosten für das Haus.

Kann man beim Grundstückskauf einen Passus vermerken, dass der Kauf unter Vorbehalt der Finanzierungszusage der Bank läuft und erst wenn die Planungskosten für den Abriss kalkulierbar sind? Die Lage ist top, Grundstücke sind rar, der Preis ist nicht ohne - deshalb wollen wir sicher gehen.

Ein Bodengutachten muss auf jeden Fall auch sein - das würde ja auch über den Architekten laufen? Besser nach dem Abriss und der Erdverfüllung?


Anregungen, Meinungen und Kritik sind herzlich willkommen :-)
N
nordanney
07.05.14 13:31
Ivi2014 schrieb:

Kann man beim Grundstückskauf einen Passus vermerken, dass der Kauf unter Vorbehalt der Finanzierungszusage der Bank läuft und erst wenn die Planungskosten für den Abriss kalkulierbar sind? Die Lage ist top, Grundstücke sind rar, der Preis ist nicht ohne - deshalb wollen wir sicher gehen.
Zu den möglichen Kosten kann ich nichts sagen. Lasst Euch doch einfach mal ein paar Angebote geben, konkretere Schätzungen werden Ihr vom Architekten auch nicht bekommen.
Wenn aber Grundstücke bei Euch rar und gefragt sind, warum sollte der Verkäufer so einen Passus in den Vertrag aufnehmen? Einziger Grund könnte sein, dass Ihr im das Rücktrittsrecht mit einem Betrag X versüßt;)
I
Ivi2014
07.05.14 13:40
@ nordanney: Das ist wohl wahr - der Eigentümer wird den Kaufpreis nicht anpassen wollen.

Es geht uns darum, nicht von einer Riesensumme erschlagen zu werden, wenn es dann darum geht, die Baugrube und das Fundament zu erstellen und dafür erst noch das Bauland auf 2m geebnet werden muss. Da wird mir das Abrissunternehmen auch keine Kalkulation machen können. Am ehesten, so dachten wir, kennt sich damit der Bauplaner sprich Architekt aus. ;-)
M
Masipulami
07.05.14 13:45
Dazu müsste dir im Normalfall der Erdarbeiter die zu erwartenden Kosten schätzen können. Dazu dann noch die Kosten für den Abriss schätzen lassen und du hast zumindest mal nen Richtwert.
W
Wastl
07.05.14 13:54
Wenn du Bauland um 2 Meter ändern möchtest, muss dies erst einmal im Bauantrag beantragt und von der Gemeinde genehmigt warden.
Also Vorsicht da einfach im Vorfeld Aktionismus an den Tag zu legen,....
Ein Blick in den Bebauungsplan hilft. Wenn es ein vergleichbarer Ersatzbau wird, könnte es sein (da ohne Keller) dass ihr Aufschütten müsst?
Bei sowas kann ein Architekt sehr gut helfen, da er genau weiß was erlaubt ist, was gemacht werden muss und was gemacht werden darf.
N
Nadja S.
11.04.15 12:20
Hallo Ivi,
was ist denn nun eigentlich herausgekommen? Wieviel musstet ihr investieren?
Wir haben einen ähnlichen Fall. Der Architekt schaut sich das am Montag mal vor Ort an.
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