ᐅ Hausplanung Luxhaus für vierköpfige Familie
Erstellt am: 23.02.26 22:57
hanghaus2023 schrieb:
Welches GS ist es denn? Die sind doch Alle bebaut?Rot umrandet, Nummer 57, noch bebaut und wird abgerissen.
Jack1983 schrieb:
Der Unterschied zwischen Geschäfts- und Rechtsfähigkeit ist mir bewusst, aber gibt es hier wirklich sinnvolles Gestaltungspotential bei einer Immobilie zur Eigennutzung?Sollte ich in Eigentum umziehen wollen, dann lieber als Mieter der (Enkel)kinder als eine Grundlage für Erbschaftssteuern zu erzeugen. Nichts zu verlieren ist auch ein Gewinn, und aktuell fördert es zudem recht wahrscheinlich die Kriegsgefahr, wenn der Staatssäckel Geld zu viel hat.
Jack1983 schrieb:
Donnerstagabend ist der Termin mit dem Architekten (ohne " "), der wohl neben seiner Kooperation mit Luxhaus auch echte Architekturleistungen anbietet. Das Koppelgeschäft scheint eher an den Makler und den involvierten Architekten statt exklusiv an Luxhaus gebunden zu sein.Für die fiskalische Bewertung des Geschäftes als verbunden ist m.W. unerheblich, ob der Bauvertragsnehmer (mit) initiiert hat, in das Geschäft eingebunden zu werden, oder ob dies durch einen Dritten eingefädelt wurde.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
D
derdietmar24.02.26 16:33Hallo,
diese Koppelgeschäfte sind mir in diesem Umfang bislang nur bei Luxhaus begegnet. Und das stark gehäuft. Im Falle eines Grundstücks war der Kauf bereits vereinbart / stand vor dem Notartermin als der Makler plötzlich mit diesem besonderen Vorschlag ankam. Oh Wunder, seine Frau war im Vertrieb von Luxhaus. Daher rührt wohl auch meine besondere Ablehnung gegen diesen Hersteller und seine Methoden. Falls man nicht mit Luxhaus baut ist eine gesonderte Ablöse zu zahlen.
Auf ein 400 m2 Grundstück passen wunderbar freistehende Einfamilienhäuser. So steht dieses hier auf einem Hinterliegergrundstück von 17 m x 23,5 m (also ziemlich exakt 400 m2):
https://www.muenchenarchitektur.com/architektur-highlights/16-einfamilienhaeuser/23538-einfamilienhaus-w
So ein kleines Grundstück bietet eine tolle Herausforderung für einen Architekten und limitiert schon zwingend die Größe des Hauses. Und es passt genau in euer Schema. Viel Haus, wenig Garten.
Daher mein Rat den Kauf des gesamten Grundstücks ernsthaft in Betracht zu ziehen. Wenn erledigt kann die Teilung erfolgen und ein Bau im hinteren Teil. Während der Planungsphase dieses Hauses kann der vordere Teil an einen ausgewählten Partner vertrieben werden. Noch besser wäre natürlich ein guter Partner mit dem ihr das von Anfang an stemmen könnt. Den braucht es m.E. auch beim Doppelhaus, siehe Kommentar von 11ant.
Ein Einfamilienhaus in städtischer Lage wird in wenigen Jahren ein unerschwingliches und vermutlich auch aufgrund gesetzlicher Hinderungen unmögliches aber äußerst begehrtes Objekt sein. Was man hat hat man.
Viele Grüße
diese Koppelgeschäfte sind mir in diesem Umfang bislang nur bei Luxhaus begegnet. Und das stark gehäuft. Im Falle eines Grundstücks war der Kauf bereits vereinbart / stand vor dem Notartermin als der Makler plötzlich mit diesem besonderen Vorschlag ankam. Oh Wunder, seine Frau war im Vertrieb von Luxhaus. Daher rührt wohl auch meine besondere Ablehnung gegen diesen Hersteller und seine Methoden. Falls man nicht mit Luxhaus baut ist eine gesonderte Ablöse zu zahlen.
Auf ein 400 m2 Grundstück passen wunderbar freistehende Einfamilienhäuser. So steht dieses hier auf einem Hinterliegergrundstück von 17 m x 23,5 m (also ziemlich exakt 400 m2):
https://www.muenchenarchitektur.com/architektur-highlights/16-einfamilienhaeuser/23538-einfamilienhaus-w
So ein kleines Grundstück bietet eine tolle Herausforderung für einen Architekten und limitiert schon zwingend die Größe des Hauses. Und es passt genau in euer Schema. Viel Haus, wenig Garten.
Daher mein Rat den Kauf des gesamten Grundstücks ernsthaft in Betracht zu ziehen. Wenn erledigt kann die Teilung erfolgen und ein Bau im hinteren Teil. Während der Planungsphase dieses Hauses kann der vordere Teil an einen ausgewählten Partner vertrieben werden. Noch besser wäre natürlich ein guter Partner mit dem ihr das von Anfang an stemmen könnt. Den braucht es m.E. auch beim Doppelhaus, siehe Kommentar von 11ant.
Ein Einfamilienhaus in städtischer Lage wird in wenigen Jahren ein unerschwingliches und vermutlich auch aufgrund gesetzlicher Hinderungen unmögliches aber äußerst begehrtes Objekt sein. Was man hat hat man.
Viele Grüße
H
hanghaus202324.02.26 16:45derdietmar schrieb:
Daher mein Rat den Kauf des gesamten Grundstücks ernsthaft in Betracht zu ziehen. Wenn erledigt kann die Teilung erfolgen und ein Bau im hinteren Teil. Während der Planungsphase dieses Hauses kann der vordere Teil an einen ausgewählten Partner vertrieben werden. Noch besser wäre natürlich ein guter Partner mit dem ihr das von Anfang an stemmen könnt. Den braucht es m.E. auch beim Doppelhaus, siehe Kommentar von 11ant.Jack1983 schrieb:
Auch wenn 40.000 Euro Mehrkosten machbar sind ist irgendwann eine Grenze erreicht, so dass ein Kauf des Grundstücks keine Option ist, weder für uns alleine noch zum teilen;Dann solltet Ihr Gas geben bei der Mitkäuferfindung. Und natürlich bei Eurer Meinungsbildung zum Thema Teilung. Die Erschließung ist eine zwingend zu sichernde Bedingung für die Erteilung einer Baugenehmigung, der Hinterlieger benötigt also existenziell ein GFL-Recht über das dienende Vorderliegergrundstück. Die ideelle Teilung hat hier zwei erhebliche Vorteile: erstens immer, daß der GFL-Korridor dann die GRZ des vorderen Teils weniger belastet; und zweitens für den (nicht seltenen) Fall einer "Dreiteilung", nämlich zur Straße hin für beide Häuser PKW- und Mülltonnenstellplätze anzuordnen. Eine WEG mit nur zwei Teileigentümern ist eigenverwaltungsfähig.
hanghaus2023 schrieb:
Ohne die genauen Abmessungen vom Grundstück zu kennen, kann man das eventuell so teilen. Dann wird das Haus ca. 6,5*12m. Das sollte für 160m2 WF reichen.Ohne die Abmessungen zu kennen, ist alles graueste Theorie mit viel Potential zur Makulatur. Die Kegelbahnteilung wäre mein Antifavorit.
derdietmar schrieb:
Ein Einfamilienhaus in städtischer Lage wird in wenigen Jahren ein unerschwingliches und vermutlich auch aufgrund gesetzlicher Hinderungen unmögliches aber äußerst begehrtes Objekt sein. Was man hat hat man.So weit, das freistehende Einfamilienhaus als Anlageklasse zu empfehlen, würde ich nicht nur aus sozialen Gründen nicht gehen. Und ich fürchte, die Kommunen werden bereits in der Frage des Umganges mit Enkelgrundstücksspekulation noch lange beschämend zahn- und eierlos bleiben.
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N
nordanney24.02.26 17:26derdietmar schrieb:
Auf ein 400 m2 Grundstück passen wunderbar freistehende Einfamilienhäuser. So steht dieses hier auf einem Hinterliegergrundstück von 17 m x 23,5 mEs geht nicht um die Größe an sich. Bei TE sind es etwa 18x28m.
Da gibt es bestenfalls ein Hinterliegergrundstück aber kein Nebeneinander. Aufgrund des Luftbildes würde ich aber nicht auf eine Baugenehmigung dafür wetten. Neben den nervigen Themen wie Zuwegung und Erschließung, was viel Geld kostet (insbesondere Grundstückskosten für versiegelte Flächen). Bei dem Bodenwert Verschwendung.
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