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ᐅ Hausplanung Luxhaus für vierköpfige Familie


Erstellt am: 23.02.26 22:57

H
hanghaus2023
24.02.26 17:46
11ant schrieb:
Die Kegelbahnteilung wäre mein Antifavorit.

Aber Alles Andere bedarf einer komplizierten Teilung mit Wegerecht?, Gemeinschaftseigentum usw. Ist mMn eher Nachteilig. 
Y
ypg
24.02.26 18:19
derdietmar schrieb:
Auf ein 400 m2 Grundstück passen wunderbar freistehende Einfamilienhäuser.

Ist aber selten erlaubt. 

derdietmar schrieb:
Daher mein Rat den Kauf des gesamten Grundstücks ernsthaft in Betracht zu ziehen. Wenn erledigt kann die Teilung erfolgen und ein Bau im hinteren Teil.

Mit der Konsequenz, ein Wegerecht beim vorderen Grundstück seitlich einzuräumen und sehr wahrscheinlich bei der Größe auch keine Realteilung für zwei EFHs. Ich sehe da überhaupt keine Vorteile. Eher sogar nachteilig, da nur Randfläche um das Haus herum übrig bleibt.

Eine Realteilung ist aber bei einer Umwidmung für ein Doppelhaus oft möglich.

nordanney schrieb:
Es geht nicht um die Größe an sich. Bei TE sind es etwa 18x28m.
Da gibt es bestenfalls ein Hinterliegergrundstück aber kein Nebeneinander. Aufgrund des Luftbildes würde ich aber nicht auf eine Baugenehmigung dafür wetten. Neben den nervigen Themen wie Zuwegung und Erschließung, was viel Geld kostet (insbesondere Grundstückskosten für versiegelte Flächen). Bei dem Bodenwert Verschwendung.

So ist es. Wenn man sich die Umgebungsbebauung anschaut, ist doch der Gedanke recht obsolet für zwei Einzelhäuser.

Unabhängig von dem Luxhaus/Kopplungsproblem: 
mal davon abgesehen, dass diese Kopplungsverträge nicht selten sind, wo ist denn der Nachteil bei einer gut geplanten Doppelhaushälfte? Früher hat man mal gesagt, dass man um sein Haus herumgehen will. Das ist aber in heutiger Zeit gar kein Argument mehr, wenn man überhaupt noch solch üppigen Grundstücke bekommt, wo man mit seiner Bebauung auf dem Grund und Boden herumasen konnte. Da ist doch heutzutage der Wunsch größer, ohne Vitamin D und Tageslicht zu erhaschen, duch die Garage durch den Technikraum ins Haus zu gelangen.
Ein Goalkeeper-Thema sehe ich hier übrigens auch nicht - ist schließlich kein Reihenhaus, was einzeln vergeben wird.
J
Jack1983
27.02.26 10:34
Guten morgen. Gestern hatten wir den Termin mit dem Makler / Immobilienentwickler und dem Architekten. Unser Raumprogramm hatten wir im Vorfeld geteilt und neben einigen anderen Themen durchgesprochen. Der Plan für die Doppelhäuser stand schon vor unserem Interesse, so dass wir hier eher einen Abgleich gemacht haben als substantielle Änderungen. Die Übereinstimmung ist aus meiner Sicht relativ hoch, ich habe die Grundrisse, den Übersichtplan und den Schnitt hier angehängt. Die Erkenntnis aus dem Gespräch war auch wie hier schon kommentiert, dass "ohne Keller" und "großzügig" mit den Rahmenbedingungen nur schwer zusammen passt. 

Über Feedback zu den Grundrissen freue ich mich, auch wenn wir uns hier nicht im Bereich Grundrissplanung befinden.








Die nächsten Schritte sind eine Kostenaufstellung bzw. -Abschätzung der einzelnen Positionen (insbesondere das Haus, den Keller, die Nebenkosten des Hausbaus betreffend) und falls das sich positiv gestaltet danach ein Kennenlernen des Baupartners. Insbesondere die Kostenaufstellung wird interessant, da ich noch nicht sehe wie das Ganze mit Keller ins Budget passen soll. Die Kosten bei Luxhaus liegen wohl bei ca. 3.300 Euro / m² plus Aufmusterung. Bei dem Grundstück (Erbengemeinschaft) und der Maklercourtage ist Verhandlungsraum, so dass wir hier einen kleinen Teil kompensieren können.

Beim Thema Koppelgeschäft stellt es sich so dar, dass ich das Grundstück ohne weiteren Hausvertrag kaufen kann. Der Wunsch des Immobilienentwicklers zur weiteren Begleitung besteht natürlich, neben der Planung mit dem Architekten (der bis zum Thema Ausführungsplanung an Board wäre, danach nicht mehr) und der Kommunikation mit dem Bauamt zum Bauantrag würde er sich um das Thema Baubegleitung inkl. Übernahme der üblichen Bauherrenaufgaben kümmern. Das ganze Konstrukt sieht einigermaßen komplex aus, so dass ich mögliche Verträge vorab mit einem Bauexperten prüfen werde. Positiv wäre, dass dieser Ansatz das Projekt für mich realistisch macht, da wir sehr weit weg (>300 km) vom Bauplatz wohnen und die Baustelle nicht eng begleiten könnten.
Y
ypg
27.02.26 11:44
Das Satellitenbild zeigt eine andere Ausrichtung als die Zeichnung oder täuscht das? Magst Du darauf eingehen? Spielt das Thema Hang eigentlich hier eine Rolle?

Man könnte natürlich ohne Keller bauen und dann die Technik in das zweite oder dritte Geschoss legen.
Man könnte aber auch den Keller teils ausbauen, dafür das oberste Geschoss nicht ausbauen, aber dafür wäre dann die Dachterrasse, die man ja mitbezahlt, für die Katz.

Zum Grundriss auf die Schnelle:
Ich mag ja diese Form des Wohnens, Treppe zum Essbereich, der als Mittelpunkt der Familie, also als Treffpunkt hergibt.
Küche kann man sehr gut nutzen, Privatzonen sind meiner Meinung nach schön mit Fluren und Fenster/Sichtachsen ausgestattet. Das eine Kinderzimmer ist etwas klein (ich schaue auf die kleinere Hälfte mit Südausrichtung, planrechts wird teurer).
Spontan würde ich die Garage nach vorn schieben, um dann im Süden mehr Fenster zur Grenze generieren zu können. Dass dort die Grenzbebauung des Nachbars ist, würde ich positiv sehen, da man die Wand schön nutzen kann, indem man zwischen Haus und Nachbarwand eine Art geschützten Hof macht. dadurch würde man es sehr hell und modern haben.

Beim Dachgeschoss würde ich das Bad versetzen: die Abwasserleitung würde mich optisch im EG stören. Bad kann über die Gästetoilette.

Erinnert mich an eine Planung von mir für ein Mittelreihenhaus in Mannheim, welches auch wie Goalkeeper einzeln von jedem Bauherren geplant werden musste. das hatte auch so eine Trapez-Form mit vier Geschossen, wobei allerdings das Dachgeschoss mit sehr wenig Kniestock und Dachneigung auskommen musste. Das Haus wurde dann auch so gebaut.

J
Jack1983
27.02.26 13:02
Das täuscht, ist in meiner Wahrnehmung konsistent. Das Grundstück ist komplett flach. Was ich vergessen habe zu erwähnen: die für mich momentan relevante Hälfte ist die nördliche / planrechte Hälfte. Danke auch für die Rückmeldungen zur Garage und zum Bad im Dach.
1
11ant
27.02.26 13:52
ypg schrieb:
Ein Goalkeeper-Thema sehe ich hier übrigens auch nicht - ist schließlich kein Reihenhaus, was einzeln vergeben wird.

Die Goalkeeper-Konstellation ist immer dann gegeben, wenn nicht gewährleistet werden kann, daß die Planung und der Rohbau konzertiert geschehen. Und der TE hat hier ja bereits verneint, die Grundstücksentwicklung in seiner alleinigen Hand behalten zu können.

Jack1983 schrieb:
Die nächsten Schritte sind eine Kostenaufstellung bzw. -Abschätzung der einzelnen Positionen (insbesondere das Haus, den Keller, die Nebenkosten des Hausbaus betreffend) und falls das sich positiv gestaltet danach ein Kennenlernen des Baupartners. Insbesondere die Kostenaufstellung wird interessant, da ich noch nicht sehe wie das Ganze mit Keller ins Budget passen soll.

Ich kann aus der Schnittzeichnung kein Votum "pro Keller" des Ursprungsgeländes erkennen. Die Planung ist bereits zu weit fortgeschritten / detailliert !
Wenn der Nachbar noch nicht gefunden ist, geht jede Planung über die Leistungsphase 2 (Vorentwurf / Bauvoranfrage) hinaus zu weit,
Die "Verlobung" mit dem Hälftennachbarn sollte der Planung bereits vorausgehen (wenn man dem Konzept der Entwicklung in eigener Hand nicht folgt).

Jack1983 schrieb:
Planung mit dem Architekten (der bis zum Thema Ausführungsplanung an Board wäre, danach nicht mehr) und der Kommunikation mit dem Bauamt zum Bauantrag würde er sich um das Thema Baubegleitung inkl. Übernahme der üblichen Bauherrenaufgaben kümmern. Das ganze Konstrukt sieht einigermaßen komplex aus, so dass ich mögliche Verträge vorab mit einem Bauexperten prüfen werde. Positiv wäre, dass dieser Ansatz das Projekt für mich realistisch macht, da wir sehr weit weg (>300 km) vom Bauplatz wohnen und die Baustelle nicht eng begleiten könnten.

Suche Dir (ich werde vor Mai für Neumandate keine Zeit finden) einen ebenfalls bauweisenneutralen Beraterkollegen. Vor Architekten bis Leistungsphase 4 gebe ich ja grundsätzlich die "@Gerddieter Warnung", u.a. wegen der Budgettreue. An letzterer ändert auch ein "Fertig"haus nichts - das siehst Du ja allein schon am nicht aus der Faustformel begründeten Keller. Ich habe die 11ant Kellerregel nach mir nur benannt, aber eben nicht erfunden, sie ist empirisch evaluiert (ähnlich wie ja auch die Herren Pareto und Peter ihre populär als "Prinzipien" fehlverstandenen Phänomene nur entdeckt und formuliert haben). Bei ü300 km Bauortentfernung des Bauherren gilt die Warnung vor einem Grundrissemaler der sich verdrückt bevor es ernst wird ganz besonders fett und doppelt unterstrichen !!!

ypg schrieb:
Beim Dachgeschoss würde ich das Bad versetzen: die Abwasserleitung würde mich optisch im EG stören. Bad kann über die Gästetoilette.

Das ist eine skandalöse Schlamperei, vom Standardentwurf der "üblichen Verdächtigen" zwar diese Räumekonstellation zu übernehmen, aber ohne den Leitungsschacht dabei mitzuübernehmen (und ihn in den Zeichnungen geflissentlich auch nicht darzustellen). Aus meiner Sicht disqualifiziert das den Hausanbieter absolut.

Die Pläne sind - wohlgemerkt auch ohne daß eine gute Lösung laienerkennbar wesentlich anders wäre - kompletter Mist !
Es wird, weil das dem Laien Kunde bekanntlich gut schmeckt, schön bunt und halbzentimeter"genau" aufgemalt, wie toll sein Haus aussehen könnte. Auf eine fachgerechte Entwicklung der Planung wird dabei schon vom "Grundstein" an verzichtet.

Die Planungsreihenfolgen sind
Abhandlung der Nutzräume im Keller (ohne das Votum des Grundstückes zu berücksichtigen) und 
zeichnerischer Nachweis der Gebäudeschönheit (unter Auslassung der Trockenbauwarzen) sowie
nach Verkaufsgespräch die Sintflut,

vs. dem fachgerechten und korrekten Weg
1. Findung des Hälftennachbarn
2. Erstellung des Raumprogrammes
3. Qualifizierung des Raumprogrammes und Verteilung desselben unter Berücksichtigung von Budget und Grundstück
4. Vorentwurfsplanung und Bauvoranfrage
5. Teigruhe und Weichenstellung
6. Entwurfsplanung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Weichenstellungs-Kandidatenbeteiligung
7. Überführung der Entwurfsplanung in die Detailplanung (für den TE)
8. Gemeinsame Auswahl und Kontrahierung eines Rohbauunternehmers (hölzern oder steinern nach dem Ergebnis der Weichenstellung)
9. Begleitung durch einen Bausachverständigen (für beide Hälften bis zur Fertigstellung des Rohbaus, danach problemlos getrennt).
Die Ausbaugewerke können ebenso problemlos getrennt vergeben bzw. eigengeleistet werden, wie der Nachbar auch seine Raumaufteilung und seine Detailausführungen getrennt planen kann.

Die spiegelgleiche Übernahme der Raumaufteilung sollte nur ein Vorschlag sein. Wenn man in diesem Punkt bereits Hüter seines Bruders sein will (sowie wenn man auch in die Ausbaugewerke des Nachbarn mit eingreift) ist das überwiegend kontraproduktiv und erfahrungsgemäß auch eine schwere Hypothek für die Findung des Nachbarn !

Auch die Entscheidung des Mit- oder Ohnekellerns sollte man im Rahmen des Votums des Geländes dem Nachbarn überlassen, essentiell ist hier primär die Konzertierung des Baues.

Eine hübsche bunte Verkaufsplänchenmalerei sollte man als das erkennen, was sie ist: eine Selbstdisqualifikation des Anbieters als erwiesen inkompetent.
Grundrissemalerei ist nur das Tüpfelchen auf dem i, aber auf den "Rest" kommt es an !
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
wegerechtrealteilung