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ᐅ Finanzielle Abwertung des eigenen Grundstücks durch Nachbarhaus


Erstellt am: 11.06.15 20:51

ypg11.06.15 21:52
hmm, meist ist es nicht die Höhe, sondern die Nähe, die stört, bzw einschränkt.
Slintrebla11.06.15 22:08

Da gebe ich Dir Recht. Aber wenn der Abstand der Häuser auf Grund des ungünstigen B-Plans und der schmalen Grundstücke sehr gering ist, dann stört auch eine um einen Meter hohe Hauswand. Bei einem größeren Grundstück mit mehr Abstand zum Nachbarhaus wäre es mir auch egal ob er jetzt die Bauordnung um einen Meter überschreitet. Im aktuellen Fall ärgert es mich aber
ypg11.06.15 23:08
Slintrebla schrieb:
Bei einem größeren Grundstück mit mehr Abstand zum Nachbarhaus wäre es mir auch egal ob er jetzt die Bauordnung um einen Meter überschreitet.

Da gebe ich Dir auch Recht. Allerdings liegen die rechtlichen Fakten gleich.
Slintrebla schrieb:
Im aktuellen Fall ärgert es mich aber

Kann ich nachvollziehen - man sollte den Benachteiligten mind. die Hälfte des Bußgeldes zukommen lassen - das wäre sinnig!
DG11.06.15 23:21
Hallo Slintrebla,

ich möchte @Voki in diesem Fall ergänzen. Zu prüfen ist hier zunächst, ob die Abstandsflächen des Baukörpers so wie er jetzt steht, tatsächlich immer noch auf dem Grundstück bleiben. Dazu muss man u.a. prüfen ...

1. ... in wie weit das Nachbargrundstück ggü. dem Ursprungsgelände verändert wurde
2. ... ob eine etwaige Veränderung (Abgrabung/Anschüttung) nur partiell oder über das ganze Grundstück vorgenommen wurde
3. ... welchen Rahmen der Bebauungsplan bzgl. der Höhe vorgibt

Dazu braucht es zunächst keinen Rechtsanwalt, sondern ...

1. Bauantrag des Nachbarn - diesen bzgl. der Höhen des Ursprungsgeländes prüfen! Ggflls. mit Höhen aus älteren Quellen (Kanal- und Straßenplanung, Bodengutachten) vergleichen.
2. Bauabnahme des Nachbarn
3. Aktualisierte Abstandsflächenberechnung bzw. wie wurde die Strafe explizit begründet, welche Verstöße wurden explizit dokumentiert - dort darauf achten, ob es partielle Anschüttungen auf dem Gelände an der gemeinsamen Grenze gegeben hat bzw. ob diese nachweisbar sind - wenn ja, lösen diese eine eigene Abstandsfläche (!) aus und das wirkt sich dann durchaus direkt auf Dein Grundstück aus. Interessant ist hier also, ob und ggflls. wie das Geländerelief entgegen den Vorgaben des B-Plans verändert wurde.

Prüfung durch Deinen Architekten; bzgl. der Unterlagen hast Du berechtigtes Interesse, also zumindest Recht auf Akteneinsicht.

Lösung hier grundsätzlich:
- eigenes Gelände anheben, wenn innerhalb des B-Plans möglich (oft 1m Standard in B-Plänen ohne zusätzlichen Bauantrag) - dann entstehen zwar Mehrkosten für den Bau, aber danach eben kein Nachteil
- wenn 1m oder die im Bebauungsplan zulässige genehmigungsfreie Höhenveränderung nicht ausreicht, die gewollte Anhebung des Geländes im Bauantrag darstellen und genehmigen lassen (evtl. mit der Begründung, dass der Nachbar nachweislich zu hoch rausgegangen ist)

Mehrkosten für zB die Anhebung des Geländes, Stützmauern etc. der Stadt oder dem Nachbarn (teilweise) aufzudrücken, sehe ich wie @Voki sehr skeptisch, aber die Veränderung der Geländeoberfläche bietet reichlich Ansätze, die man prüfen kann, weil an der Stelle in vielen Bauanträgen, beim späteren Ausbau und auch bei der Abnahme grundsätzliche Fehler passieren.

Also ... ganz abschreiben würde ich das Thema noch nicht und teuer wird das zunächst auch nicht.

MfG
Dirk Grafe
Häusle7712.06.15 00:20
Unser Nachbar hat bei uns auch direkt auf die Grenze zum Westen seine Doppel-Garage gebaut.
Somit verhält es sich bei uns ganz ähnlich (Grundstück mit Südausrichtung und Zufahrt im Norden)
.
Da uns eh die Sonne im Westen eh z.T. genommen wird und wir nicht auf seine Garagenmauer schauen wollen, verzichten wir im Westen auf ein Fenster und setzen dort unseren Carport hin.

Neben der 3 Terrassenfenster im Süden haben wir nun noch eins im Osten, wo wir unser Wohnzimmer planen.

Man muss dazu sagen, das wir zum Osten keinen direkten Nachbarn haben, sondern dort ein Wendehammer liegt.

Wie breit wird denn euer Haus? Baut ihr auch direkt auf die 3m Grenze im Westen?
Slintrebla12.06.15 06:56
Haus77 schrieb:
Unser Nachbar hat bei uns auch direkt auf die Grenze zum Westen seine Doppel-Garage gebaut.
Somit verhält es sich bei uns ganz ähnlich (Grundstück mit Südausrichtung und Zufahrt im Norden)
.
Da uns eh die Sonne im Westen eh z.T. genommen wird und wir nicht auf seine Garagenmauer schauen wollen, verzichten wir im Westen auf ein Fenster und setzen dort unseren Carport hin.

Neben der 3 Terrassenfenster im Süden haben wir nun noch eins im Osten, wo wir unser Wohnzimmer planen.

Man muss dazu sagen, das wir zum Osten keinen direkten Nachbarn haben, sondern dort ein Wendehammer liegt.

Wie breit wird denn euer Haus? Baut ihr auch direkt auf die 3m Grenze im Westen?

Guten Morgen Haus 77,

das kommt mir bekannt vor, nur das bei uns a) die 3m-Grenzabstand eingehalten wurden da es sich um keine Garage handelt und b) die Mauer nicht nur ca. 2,50m hoch ist wie bei einer Garage sondern ca. 7,5m.

Das Grundstück ist 18m breit. Im Westen halten wir die 3m-Grenze ein, da wir - auf Grund der schmalen Grundstücke - unsere Garage unter das Haus gelegt haben. Also haben wir von Ost nach West erst die 3m-Grenzabstand, dann unser Haus mit 10,5m und dann noch 4,5m zur Grundstücksgrenze und noch 3m von der Grenze bis zum Nachbarhaus. Zwischen seiner und unserer Hauswand liegen somit 7,5m Abstand. Das ist in etwa genauso viel wie sein Haus auch hoch ist.

Gruß
Slintrebla
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