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ᐅ Restguthaben nach Baufertigstellung


Erstellt am: 26.04.12 21:47

Jochen10405.06.15 11:36
Restguthaben geht meist gegen Vorfälligkeitsentgelt zurück oder noch einfacher als erste Sondertilgung

Ob und welche Belege eingereicht werden müssen hängt meist mit der Beleihung zusammen. Ist die Finanzierung knapp, muss man oftmals vieles belegen.
Ist genug Luft, sparen sich einige Banken die Belege (Abwägung zwischen Aufwand und Risiko). In letzterem Fall ist die Küche dann auch kein Problem

Es gibt aber auch Banken, die wollen grundsätzlich jede Rechnung haben.
Stefan G.05.06.15 11:39
Restguthaben kann man sicherlich mit verhandeln, auch den Verwendungszweck.
Uns wurde noch angeboten ob wir noch ein Auto oder einen schönen Urlaub mit reinnehmen wollen Aber das muss dann wirklich nicht sein.
Küche war schon ok, aber die hätte man sicherlich auch separat finanzieren können oder aus Eigenkapital bezahlen. Das wollten wir aber als Puffer aufheben
f-pNo05.06.15 11:44
Jochen104 schrieb:


Es gibt aber auch Banken, die wollen grundsätzlich jede Rechnung haben.

zum Beispiel die ISB (Landesbank in Rheinland-Pfalz)
Doc.Schnaggls05.06.15 12:19
Unser finanzierendes Institut hat das relativ locker gesehen.

Klar, die Abschlagszahlungen der Baufirma, die Rechnungen des Aushubunternehmers oder des Landschaftsgärtners usw. haben wir immer eingereicht und direkt überweisen lassen.

Wir haben aber auch völlig problemlos zwei Blanko-Abrufe von jeweils TEUR 10 ausgezahlt bekommen, für die niemand am Ende die Belege tatsächlich sehen wollte. Damit haben wir einiges im Baumarkt gekauft und sonstigen "Kleinkram" (Zisterne, Pumpe etc.) direkt bezahlt.

Nach Fertigstellung des Gebäudes konnten wir, da wir sonst Bereitstellungszinsen hätten bezahlen müssen, auch den den Restdarlehensbetrag von rund TEUR 30 blanko abrufen.

Voraussetzung dafür war allerdings, dass ein Gutachter unseres Finanzierungspartners das Gebäude besichtigt und die Fertigstellung bestätigt.

Wie oben schon geschrieben, sehen die Banken das Ganze viel lockerer, wenn beispielsweise eine Maximalbeleihung von 60 % vorliegt.

Grüße,

Dirk
mauhin05.06.15 13:53
Doc.Schnaggls schrieb:
Unser finanzierendes Institut hat das relativ locker gesehen.

Klar, die Abschlagszahlungen der Baufirma, die Rechnungen des Aushubunternehmers oder des Landschaftsgärtners usw. haben wir immer eingereicht und direkt überweisen lassen.

Wir haben aber auch völlig problemlos zwei Blanko-Abrufe von jeweils TEUR 10 ausgezahlt bekommen, für die niemand am Ende die Belege tatsächlich sehen wollte. Damit haben wir einiges im Baumarkt gekauft und sonstigen "Kleinkram" (Zisterne, Pumpe etc.) direkt bezahlt.

Nach Fertigstellung des Gebäudes konnten wir, da wir sonst Bereitstellungszinsen hätten bezahlen müssen, auch den den Restdarlehensbetrag von rund TEUR 30 blanko abrufen.

Voraussetzung dafür war allerdings, dass ein Gutachter unseres Finanzierungspartners das Gebäude besichtigt und die Fertigstellung bestätigt.

Wie oben schon geschrieben, sehen die Banken das Ganze viel lockerer, wenn beispielsweise eine Maximalbeleihung von 60 % vorliegt.

Grüße,

Dirk

Hi Dirk,

darf ich fragen bei welchem Institut Ihr wart?

Grüße
Chris
Doc.Schnaggls05.06.15 14:32
Hallo Chris,

ja klar - wir haben bei der Allianz Lebensversicherung AG finanziert.

Grüße,

Dirk
restguthabenküchefertigstellung