ᐅ EFH-Neubau am Hang in BW: Grundriss, Bauweise & Architekt – Meinungen gesucht
Erstellt am: 22.12.25 01:39
ypg26.12.25 20:49
beicampi schrieb:
Es gibt bereits eine Garage auf dem Grundstück das außerhalb des Baufensters liegt.Ich sehe ein schlichtes Baufenster, extra für Garagen im vorderen Bereich.beicampi27.12.25 04:48
ypg schrieb:
Ich sehe ein schlichtes Baufenster, extra für Garagen im vorderen Bereich.Korrekt, aber die existierende Einzelgarage steht exakt auf der anderen Seite (West), also nicht im dafür vorgesehenen Baufenster. Dito beim Nachbargrundstück, spiegelverkehrt. Und der östliche Nachbar baut gerade eine neue Garage außerhalb des Baufensters direkt an sein Haus.
beicampi11.01.26 23:04
Ich habe nun damit angefangen ernsthaft nach Architekten zu suchen und tue mich zugegebenermaßen dabei einigermaßen schwer. Erstaunlich viele freie Architekten in unserer ländlichen Gegend haben nicht einmal eine einfache Homepage oder anderweitige Präsenz mit wenigstens ein paar Bildern ihres Schaffens. Ich würde gerne im Radius 25 km um den Ort des BVH bleiben. Wahrscheinlich bleibt am Ende nur die Adressen telefonisch abzuklappern, Erstgespräche zu führen und sich Beispiele zeigen zu lassen.
Könnt ihr mir Tipps geben, anhand derer es jenseits der 11ant'schen Empfehlungen und genereller Sympathie möglich ist einigermaßen effizient herauszufinden, ob ein Architekt ein guter Fit ist oder eben gerade nicht? Ist es üblich für die Beauftragung von Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 einen Festpreis zu vereinbaren? Die Bemessungsgrundlage für die HOAI ist ja zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch sehr unscharf.
Könnt ihr mir Tipps geben, anhand derer es jenseits der 11ant'schen Empfehlungen und genereller Sympathie möglich ist einigermaßen effizient herauszufinden, ob ein Architekt ein guter Fit ist oder eben gerade nicht? Ist es üblich für die Beauftragung von Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 einen Festpreis zu vereinbaren? Die Bemessungsgrundlage für die HOAI ist ja zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich noch sehr unscharf.
11ant12.01.26 16:07
Der ökonomische Mehrpreis einer "clean Plate" - also der Beräumung des Fundamentes oder gar des Baugrundes darunter letztlich nur wegen der nur ausreichenden Raumhöhe des Bestandsgebäudes - liegt bei einem sechsstellig mit mindestens einer "2" beginnenden Betrag, vom ökologischen Frevel einmal abgesehen. Ein Architekt "fittet" insofern also mit auch dadurch, die Alternative des Umbaues statt Abrisses fachgerecht neutral zu prüfen. Wie ich in den Beiträgen #7/8 bereits erwähnte, ist eine "fehlende" Website durchaus sogar ein Indiz für einen für dieses Projekt geeigneten Architekten. Die Vornahme dieser Prüfung sehe ich im von mir "Modul A" genannten Mandatsumfang angesiedelt, als anspruchsvolle Variante der Leistungsphase 1. Das Honorar läßt sich durchaus auch über einen Besserungsschein variieren, sodaß sich als vorläufige "Bemessungsgrundlage" (die HOAI würde ich hier nicht anwenden, sondern lediglich als Orientierung ansehen) eine Summe aus der Wohnfläche des Bestandsgebäudes multipliziert mit dem Faktor 3k heranziehen läßt. Nein, regelrecht "üblich" ist die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise nicht: üblicher seitens der Architekten ist, per Standardvertrag die Kündbarkeit nach jeder abgeschlossenen Leistungsphase anzubieten. Hier kann man gleich die Pfeifen aussortieren: deren Standard-Mandatsumfang umfaßt die Leistungsphasen 1 bis 9 (Abzocker, das Honorar für die Leistungsphase 9 dient beim selbstgenutzten Einfamilienhaus rein der Mästung der Porschekasse) oder 1 bis 4 (Grundrißmalkünstler oder sonstiger Unikatarchitekt ohne Ausführungserfahrung, dessen Kostenschätzungen mit verzogenstem Lauf danebentreffen); ein vernünftiger Standardvertrags-Mandatsumfang ist also 1 bis 8 (was mich nicht davon abhält, nach dem Modulkonzept anzufragen - das empfiehlt sich aber wegen des Erläuterungsbedarfes nicht bei einer Kaltakquise zu tun). Wenn man aus dieser Richtung mit der Tür ins Haus fällt, sind ausbleibende Antworten sehr wahrscheinlich. Geht man den Weg des Umbaues, ist das gesamte "Modul B" in einer wesentlich anderen Weise abzuarbeiten als bei einem Neubau. Man kann im Bestand lediglich an einem früheren Punkt das Gefühl dafür haben, ob der gewählte Architekt der Richtige ist. Dafür entfällt hier die Bauweisenentscheidung (mit zwei Ausnahmen: Rückbau bis auf Oberkante Kellerdecke oder Aufstockung).
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
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11ant12.01.26 16:20
beicampi schrieb:
oder anderweitige Präsenz mit wenigstens ein paar Bildern ihres Schaffens.P.S.: Architektenreferenzen solten grundsätzlich erst im Erstgespräch ein Thema sein, und dann auch nicht auf Vorher-Nachher-Bildchen beschränkt sein, wie in den Umstylings von Frauen- oder Wohnzeitschriften. Man sollte auch - was bereits aus Datenschutzgründen kein Thema zur öffentlichen Zurschaustellung sein kann - den Vergleich von geschätzten und abgerechneten Kosten betrachten. (Bild)referenzen auf der Website (egal ob www, Fb/Insta o. dergl.) sind ein Kennzeichen von ( warnt) Architekten, die ihren Hochzeitstagsurlaub von Fassadenbekleidungsherstellern spendiert bekommen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
beicampi12.01.26 17:13
11ant schrieb:
Der ökonomische Mehrpreis einer "clean Plate" - also der Beräumung des Fundamentes oder gar des Baugrundes darunter letztlich nur wegen der nur ausreichenden Raumhöhe des Bestandsgebäudes - liegt bei einem sechsstellig mit mindestens einer "2" beginnenden Betrag, vom ökologischen Frevel einmal abgesehen.Die Schätzung ist also, dass der Abriss des Bestandsgebäudes >200 T€ kostet? Wie passt das damit zusammen, dass es nicht unüblich ist Bestandsgebäude abzureißen und neu zu bauen? Ich hätte für den Abriss ca. 60 T€ kalkuliert plus 20-30% Sicherheit.
Oder ist mit Mehrpreis die Summe aus Abriss und Neubau des dann neuen Kellers gemeint? Dann könnte ich mir die >200 T€ erklären.
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