ᐅ EFH-Neubau am Hang in BW: Grundriss, Bauweise & Architekt – Meinungen gesucht
Erstellt am: 22.12.25 01:39
11ant12.01.26 20:38
beicampi schrieb:
Die Schätzung ist also, dass der Abriss des Bestandsgebäudes >200 T€ kostet? Wie passt das damit zusammen, dass es nicht unüblich ist Bestandsgebäude abzureißen und neu zu bauen? Ich hätte für den Abriss ca. 60 T€ kalkuliert plus 20-30% Sicherheit.200k ist meine Schätzung der m.E. unnötigen Ehrenrunde "Abriss und zurück auf Status quo" also einen Rückbau bis wieder in die nackte Baugrube und Wiederaufbau zu nichts, was objektiv auch nur ein Jota wertvoller wäre als der Bestand. Einfach nur aus Jux verbratene Kosten für Nullgewinn zu jetzt. Zwanzig bis dreißig Prozent Schätzungsüberschreitung lesen wir hier regelmäßig schon bei Neubauten, die Kostengruppe "Abriss (und Entsorgung !)" hingegen kennt praktisch keine Schamgrenze. Diese Büchse der Pandora würde ich nicht aufmachen, wenn der Bestand kein ernsthaftes Schadensbild aufweist. Ein Abriss wirft die Außenanlagen regelmäßig brutal zurück, man schädigt den Erholungswert des Grundstückes für locker sieben (mit viel Zeit- und Geldeinsatz kaum unter fünf) Jahre. Und wofür das ? - für ein bißchen Mehrpreisraumhöhe oder sich eine unmoderne Treppe nicht mehr anzuschauen ? - "nobel geht die Welt zugrunde", pflegten meine Altvorderen zu sagen. Wir haben hier schon schlimmen Schrott gesehen, und viele schnieke rausgeputzte Häuser sogar aus der Adenauerzeit und davor. Ich würde hier ein "pro Neubau" Votum eines im Bauen im Bestand erfahrenen Architekten nicht absolut ausschließen, halte es aber für gering wahrscheinlich. Mir fehlt gerade die Zeit, die Verlinkung herauszusuchen, aber hier gibt es auch einen Thread des Aufbauens auf einem zehn Jahre lang in Wind und Wetter gestandenen Kellers. Das Heil primär im "weg und neu" zu suchen, ist als Jugendsünde ziemlich en vogue, aber eigentlich ein Muster ohne Wert. Ich schaue mir das Objekt gerne persönlich im Ortstermin an und würde hier den alten Hasen vertrauen, ehe ich sinnlos der Geringschätzung der Substanz ein Denkmal setzte.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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beicampi12.01.26 21:39
11ant schrieb:
Diese Büchse der Pandora würde ich nicht aufmachen, wenn der Bestand kein ernsthaftes Schadensbild aufweist.Ich kann den Ansatz logisch völlig nachvollziehen und halte ihn technisch für vollkommen zutreffend.
Deshalb weitere, dieses Mal technische, Verständnisfragen aus Laiensicht:
1) Definiert ein Kellererhalt auf die ein oder andere Weise bereits Teile des Grundrisses im EG und OG?
2) Ist es möglich den Footprint des Hauses, sprich die Wohnfläche im EG auch bei Kellererhalt zu vergrößern?
Mindestens die Kellerhöhe müsste in jedem Fall gleich bleiben, denn der Bebauungsplan schreibt die Einfamilienhaus fest vor. Damit wären die Kellerräume aber faktisch nur noch als Abstellfläche oder Technikraum nutzbar, nicht mehr als Fitnessraum, Büro, Gästezimmer, Heimkino, ... (eine Seite hätte aufgrund der leichten Hanglage Tageslicht). Klar, auch Abstellfläche entlastet den Grundriss in den oberen Geschossen, und ja, man spart eine Menge Geld. Aber was bringt das alles wenn wir die Räume nicht mehr unterbekommen, die wir uns wünschen (den einen mehr den anderen weniger)?
Das Haus könnte übrigens recht einfach "von vorne" abgerissen werden. Klar hübscher wird es dadurch erst einmal nicht, aber wir müssen auch keinen Wald roden um ans Gebäude ran zu kommen.
11ant13.01.26 01:14
beicampi schrieb:
Mindestens die Kellerhöhe müsste in jedem Fall gleich bleiben, denn der Bebauungsplan schreibt die Einfamilienhaus fest vorHier vermute ich einen Scherz der Autoersetzenfunktion, sinnvoll mag es "Erdgeschoßfußbodenhöhe" geheißen haben sollen :-(beicampi schrieb:
1) Definiert ein Kellererhalt auf die ein oder andere Weise bereits Teile des Grundrisses im EG und OG?
2) Ist es möglich den Footprint des Hauses, sprich die Wohnfläche im EG auch bei Kellererhalt zu vergrößern?1) eine Emanzipation der oberirdischen Grundrisse von der Kellerdecke ist selbstverständlich prinzipiell möglich. Ich brächte solche Vorschläge ja nicht ins Spiel, um als Sadist die Baufamilie im alten Grundriss zu fesseln.2) selbstverständlich legen auch die Außenkanten der Kellerdecke nicht schon den ganzen Hausumriß vor.
Die E.fh ist übrigens meist nicht verbindlich für die tatsächliche Lage der Oberkante Fertigfußboden EG, sondern soll primär verhindern, daß diese mißbraucht wird, um mit ihr als Höhenbezugspunkt die anderen Höhen hochzutreiben.
Beim freistehenden Einfamlienhaus ist das Gebäude im Grunde nur der Winterkern der Wohnkultur, in den man sich abends oder bei ungemütlichem Wetter zurückzieht; insofern würde ich den Garten als Lebensraum weniger schwach zu schätzen empfehlen.
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beicampi13.01.26 11:06
11ant schrieb:
Hier vermute ich einen Scherz der Autoersetzenfunktion, sinnvoll mag es "Erdgeschoßfußbodenhöhe" geheißen haben sollen :-(Korrekt, das Kürzel "E.F.H." ohne trennende Punkte wird im Bebauungsplan verwendet. Habe ich mich verschrieben oder eine Autoersetzenfunktion zugeschlagen? Keine Ahnung, aber Danke für die aufmerksame Klarstellung!11ant schrieb:
Beim freistehenden Einfamlienhaus ist das Gebäude im Grunde nur der Winterkern der Wohnkultur, in den man sich abends oder bei ungemütlichem Wetter zurückzieht; insofern würde ich den Garten als Lebensraum weniger schwach zu schätzen empfehlen.Ganz klar, der Garten ist einer der Hauptgründe weshalb das ganze Vorhaben für uns überhaupt in Frage kommt. Weniger schwach könnten wir ihn also kaum schätzen. Dennoch muss der Winterkern passen und bestenfalls unserem heutigen Winterkern überlegen sein! Der Garten wäre sicher überlegen, weshalb ich auch in Betracht ziehe schon früh einen Landschaftsarchitekt zur Planung hinzuzuziehen. Schön ist auch: Im Garten ist nahe nichts zurückzubauen, hier gibt es schon eine clean plate.