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Erstellt am: 28.04.25 13:24

nordanney24.07.25 10:08
HuppelHuppel schrieb:

Hallo zusammen,
also wir planen jetzt für das erste, erst einmal unser Häusschen zu bauen und uns stellt sich die Frage, ob wir den Abstand zur Grenze von drei Metern auch zu unserem eigenen Grundstück einhalten müssen? Es gilt die HBO.
Das ist ein recht einfache Frage: Ja
Das Baurecht betrachtet jedes Grundstück für sich. Völlig egal von den Eigentumsverhältnissen.

Jetzt aber die Einschränkung/Lösungsmöglichkeiten (mit allen vor und Nachteilen): Baulast
HuppelHuppel24.07.25 10:13
nordanney schrieb:

Das ist ein recht einfache Frage: Ja
Das Baurecht betrachtet jedes Grundstück für sich. Völlig egal von den Eigentumsverhältnissen.

Jetzt aber die Einschränkung/Lösungsmöglichkeiten (mit allen vor und Nachteilen): Baulast

D.h. ich könnte in das andere Grundstück die Baulast sinngemäß eintragen: Sechs Meter (Bei Bebauung bis zur Grenze) Abstand zum Nachbargebäude?

Was kostet sowas in der Regel?
ypg24.07.25 11:29
HuppelHuppel schrieb:

D.h. ich könnte in das andere Grundstück die Baulast sinngemäß eintragen:
Du wertest das Grundstück damit ab. Eventuell kann man das Grundstück nicht mehr vernünftig bebauen. So etwas macht man nicht ohne plausiblen Grund.
HuppelHuppel24.07.25 11:45
ypg schrieb:

Du wertest das Grundstück damit ab. Eventuell kann man das Grundstück nicht mehr vernünftig bebauen. So etwas macht man nicht ohne plausiblen Grund.

Das Grundstück hat Maße von 19m x 31m(Breite x Länge). Wenn ich jetzt Gedanklich auf der einen Seite 6m Abstand und auf der anderen Seite 3m Abstand abziehe, darf das potentielle Haus immer noch eine Breite von 10 Metern haben. Das sollte für ein 0815 130-160qm Haus reichen oder?
nordanney24.07.25 12:04
HuppelHuppel schrieb:

Das Grundstück hat Maße von 19m x 31m(Breite x Länge). Wenn ich jetzt Gedanklich auf der einen Seite 6m Abstand und auf der anderen Seite 3m Abstand abziehe, darf das potentielle Haus immer noch eine Breite von 10 Metern haben. Das sollte für ein 0815 130-160qm Haus reichen oder?
Auf beiden Seiten jeweils die Abstände.
Wenn es drei Meter wären (in Hessen gilt 0,4xWandhöhe = Wandhöhe (formuliert als Traufhöhe), also bei 7m Höhe sind es nur 2,8m), so gelten diese bei dem zweiten Haus sowohl rechts und links. Wobei zum ersten Haus diese Abstandsfläche nicht mehr privilegiert ist und dort dann keine Garage gebaut werden dürfte - auf der anderen Seite schon.
Ob Du dann aber auch noch Brandschutzthemen wg/Grenzbebauung oder irgendetwas mit Bebauungsplan oder Sonstiges zu beachten hast, muss man prüfen.

Warum kommt man auf so eine Idee? Braucht es beim ersten Haus so viel Platz auf einer Grundstücksseite? Käme ohne schwerwiegende Gründe nicht auf die Idee, auf die Grenze bauen zu wollen. Erst recht, wenn mal auf dem zweiten Grundstück gebaut werden soll - dann ist vielleicht ein Gartenteil direkt ans Schlafzimmerfenster grenzend (o.ä.).
ypg24.07.25 12:07
HuppelHuppel schrieb:

Das sollte für ein 0815 130-160qm Haus reichen oder?
Pauschal so nicht begründbar. Es kommt ja auf Ausrichtung des Grundstücks, eventuelle Baufenster, Vorgaben des Bebauungsplan sowie der Ausrichtung an.
Das sollte man alles gesamt betrachten. Eine Baulast macht ein Grundstück grundsätzlich unattraktiver.
Warum willst Du denn "näher dran" bauen?
grundstückbaulastbebauungsplan