ᐅ Grundflächenzahl nach Realteilung des Grundstücks für Doppelhaushälfte
Erstellt am: 27.03.25 00:51
Hallo zusammen,
ich und mein Bruder haben neulich ein Grundstück mit ca. 596 m2 erworben. Wir sind aus
Blaubeuren (Baden-Württemberg).
Unser Wunsch ist ein Doppelhaus zu errichten. Dabei sollten beide Hälften möglichst gleich Groß sein. Da das Grundstück "trapezförmig" ist und wir die blaue Baugrenze als Basis genommen haben
(für eine reale Teilung), ist die eine Hälfte kleiner - ca. 246 m2.
Es ist hier eine Grundflächenzahl von 0,4 vorgegeben. Mein Architekt sagt, dass die kleinere Hälfte nach einer
realen Teilung Probleme bereiten wird, da Grundflächenzahl überschritten wird (Grundriss: siehe Anlage).
Wichtig wäre hier auch die Frage, ob die Überschreitung der 0,4 durch Garagen, Zufahrten etc.
(Grundflächenzahl 2) nicht zugelassen ist? Wir sind hier nämlich gezwungen, einen Übergangsweg zu bauen (siehe
Anlage).
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen. Freue mich auf Ansätze.









ich und mein Bruder haben neulich ein Grundstück mit ca. 596 m2 erworben. Wir sind aus
Blaubeuren (Baden-Württemberg).
Unser Wunsch ist ein Doppelhaus zu errichten. Dabei sollten beide Hälften möglichst gleich Groß sein. Da das Grundstück "trapezförmig" ist und wir die blaue Baugrenze als Basis genommen haben
(für eine reale Teilung), ist die eine Hälfte kleiner - ca. 246 m2.
Es ist hier eine Grundflächenzahl von 0,4 vorgegeben. Mein Architekt sagt, dass die kleinere Hälfte nach einer
realen Teilung Probleme bereiten wird, da Grundflächenzahl überschritten wird (Grundriss: siehe Anlage).
Wichtig wäre hier auch die Frage, ob die Überschreitung der 0,4 durch Garagen, Zufahrten etc.
(Grundflächenzahl 2) nicht zugelassen ist? Wir sind hier nämlich gezwungen, einen Übergangsweg zu bauen (siehe
Anlage).
Ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen. Freue mich auf Ansätze.
K
K a t j a27.03.25 07:10Wenn die Grundflächenzahl insgesamt passt (hab jetzt nicht nachgerechnet), würde ich den Antrag stellen und schauen, was das Bauamt dazu sagt. Wenn Ihr unsicher seid, könnt Ihr die Sachlage auch per Voranfrage abklopfen.
Wenn die nein sagen, muss die Teilung eben anders oder die eine Hälfte kleiner.
Wenn die nein sagen, muss die Teilung eben anders oder die eine Hälfte kleiner.
ypg schrieb:
Wenn sie überschritten ist, ist sie überschritten und wird wahrscheinlich nicht genehmigt.
Einfach ideell teilen, sollte kein Problem darstellen.Und wie? Den Übergangsweg dem kleineren Grundstück übergeben?
K
K a t j a27.03.25 09:44Alhtk24 schrieb:
Und wie? Den Übergangsweg dem kleineren Grundstück übergeben?Oder nur soviel davon, dass es reicht.Alhtk24 schrieb:
Und wie? Den Übergangsweg dem kleineren Grundstück übergeben?Nein, ganzes Grundstück nur ideell mit Sondernutzungen regeln. Auch den Weg.Ähnliche Themen