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ᐅ Grundflächenzahl nach Realteilung des Grundstücks für Doppelhaushälfte


Erstellt am: 27.03.25 00:51

Alhtk2427.03.25 10:52
ypg schrieb:

Nein, ganzes Grundstück nur ideell mit Sondernutzungen regeln. Auch den Weg.
Würde man dadurch keine Probleme haben, wenn einer von uns die eine Hälfte verkaufen würde? Ich meine, auch bei der Finanzierung würde die Bank da nicht mitmachen!?
Alhtk2427.03.25 12:34
Eine Anmerkung noch:

Im linken Grundstück - ca. 246 m2 gilt ja, 246*0,4=98,4 m2. Wenn ich das richtig verstehe ist ja dadurch Grundflächenzahl 1 erfüllt, da das Haus allein ca. 97m2 ist. Die Garage wird ja bei Grundflächenzahl 1 nicht berücksichtigt? Oder sehe ich das falsch?

Hier mal meine Berechnung (siehe Bild):
Zwei Spalten Notizen auf kariertem Papier: linke Grundflächenberechnung, rechte Gleichungen.

Handskizze eines Grundstücksplans mit Gebäuden, Wegen und Maßangaben; Zuweg zu Garage B.
nordanney27.03.25 13:24
Alhtk24 schrieb:

Würde man dadurch keine Probleme haben, wenn einer von uns die eine Hälfte verkaufen würde?
Eine rein ideelle Teilung ist für eine Bank nicht finanzierbar und die Hälfte auch nicht fungibel.
Gemeint ist eine Aufteilung in Wohnungseigentum. Also zwei Wohnungen mit Sondernutzungsrechten an Gärten, Wegen etc.
ypg27.03.25 14:23
Alhtk24 schrieb:

Würde man dadurch keine Probleme haben, wenn einer von uns die eine Hälfte verkaufen würde? Ich meine, auch bei der Finanzierung würde die Bank da nicht mitmachen!?
So wie @nordaney es schreibt. Ist völlig gängig. Bei jeder Eigentumswohnung und viele Doppelhäuser wird das so gehandhabt. So knapp an Kante die Grundflächenzahl auszureizen ist blöd. Eventuell wird noch der Dachüberstand mit zur Grundflächenzahl gerechnet.. ach ne, nicht in BW, aber wer weiß, wie das Bauamt oder der Architekt rechnet. Denn so wie eine Handskizze gezeichnet ist, wird ja oft nicht sinnvoll gebaut. Und Eure Skizze ist fraglich, ob man das Haus tatsächlich so baut wie eingezeichnet.
Wenn man also die Zufahrt ausrechnet, tut man sich keinen Gefallen.
11ant27.03.25 18:57
Alhtk24 schrieb:

ich und mein Bruder haben neulich ein Grundstück mit ca. 596 m2 erworben. Wir sind aus
Blaubeuren (Baden-Württemberg).
Unser Wunsch ist ein Doppelhaus zu errichten. Dabei sollten beide Hälften möglichst gleich Groß sein. Da das Grundstück "trapezförmig" ist und wir die blaue Baugrenze als Basis genommen haben
(für eine reale Teilung), ist die eine Hälfte kleiner - ca. 246 m2.
Ich antworte mal drüben wo auch der Fachmann zur Verfügung steht, und Dein Bruder "mechul" dieselbe Frage gestellt hat. So wie zur Diskussion gestellt ist das m.E. eine "Pl." (= Planung ohne Ahnung).
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grundflächenzahl