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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Paulari14.11.24 15:11
LuSch_EFH schrieb:

Ablauf bei uns bisher so:
1. Grundstück komplett mit Eigenkapital gekauft.
2. Vertrag mit Fertighausfirma inkl. aufschiebender Bedingung unterschrieben. Vor Vertragsunterzeichnung wurden die Pläne für das Haus schon teilweise ausgearbeitet, da diese zum einen für den Z15 Antrag gebraucht werden und man zum anderen ja wissen will, was der Spaß kostet.
3. Antrag Z15 beim LRA eingereicht.
4. Eingangsbestätigung LRA, darin hieß es: "[...Bitte beachten Sie, dass Ihr Vorhaben nur gefördert werden kann, wenn Sie mit der Maßnahme (Bau, Umbau, Ausbau, Erweiterung, Modernisierung) noch nicht begonnen haben. Sie müssen damit solange warten, bis wir oder die L-Bank Ihnen schriftlich mitteilen, dass ein vorzeitiger
Baubeginn nicht förderschädlich ist...]"
5. Weiterleitung L-Bank
6. Eingangsbestätigung L-Bank, darin hieß es: "[...Ein Vorhabensbeginn ist nun – nach Bestätigung des Eingangs Ihres Antrags – nicht mehr förderschädlich. Wenn Sie allerdings bereits jetzt mit dem Vorhaben beginnen, so handeln Sie auf eigenes wirtschaftliches Risiko.]"

Dauer von 2. bis 7. etwa 2 Monate, was hauptsächlich an den notwendigen Unterlagen für den Z15 Antrag lag. Ich würde den Antrag vorab blanko herunterladen, dann weiß man, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen man bestätigen muss.

7. Schreiben mit grundsätzlicher Bewilligungsreife von L-Bank bekommen.
8. Mit Architekt Pläne fertig ausgearbeitet.
9. Bauantrag eingereicht.
10. Pläne an Fertighausfirma zur Erstellung der Werkspläne übermittelt gleichzeitig 1. Abschlagszahlung an Fertighausfirma (5% der Gesamtkosten). Hiermit wurde die aufschiebende Bedingung ausgehebelt. Ein Rücktritt vom Vertrag wird nun sehr teuer.

Bevor die L-Bank das Darlehen gewährt, will sie noch diverse Unterlagen. Falls also Schritt 1 bis 7 in irgendeiner Weise zwischenfinanziert wurden, bekommt sie einen vorzeitigen Beginn mit. Falls auch hier die Unwahrheit angegeben wird, bekommt die L-Bank dies spätestens nach Darlehnsvergabe mit, da die Auszahlung in der Regel nicht direkt an den Kunden geht, sondern an die andere Bank (bei Zwischenfinanzierung) oder an die Fertighausfirma (bei Vorlage der Abschlagsrechnung).

Ich würde mich vermutlich nicht für diesen Fertighausanbieter entscheiden, wenn man vor Vertragsunterzeichnung schon mit falschen Aussagen geködert wird, die im Nachhinein eine Menge Ärger mit sich bringen.


Ersteinmal vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!

Hattest du also bereits nach 2 Monaten die Bewilligungsreife?

Wann habt ihr den Vorbehalt für die Bewilligung der L-Bank aus dem Vertrag genommen?

Hat euere Baufirma es wegen der 5% Anzahlung (aus Eigenkapital nehme ich an?) akzeptiert, dass sie Bemusterung und Werkpläne machen, obwohl der Vorbehalt noch drin war? Das wäre nämlich unser Vorschlag gewesen.

LG
SaDaSt2414.11.24 16:10
Kathrinmauser schrieb:

Kann man denn wenn man die Bewilligung hat, schon kaufen auch wenn man das Geld noch nicht hat, bzw. wir könnten einen Vorvertrag mit anzahlung machen.

Wir haben zum Kaufen die Zwischenfinanzierung benötigt. Alles was wir nicht mit Eigenkapital zahlen konnten zwischenfinanziert bis hoffentlich die L-Bank ablöst...
kobaje014.11.24 16:28
Irgendwie absurd, dass diese Förderung fast nur in Anspruch nehmen kann, wer es sich auch so leisten könnte.
Neubau202514.11.24 17:54
kobaje0 schrieb:

Irgendwie absurd, dass diese Förderung fast nur in Anspruch nehmen kann, wer es sich auch so leisten könnte.
Also wir nehmen sie in Anspruch und können es uns nicht anders leisten - wieso sollte man es sonst in Anspruch nehmen.
LuSch_EFH14.11.24 17:54
Paulari schrieb:

Ersteinmal vielen Dank für deine ausführliche und hilfreiche Antwort!

Hattest du also bereits nach 2 Monaten die Bewilligungsreife?

Wann habt ihr den Vorbehalt für die Bewilligung der L-Bank aus dem Vertrag genommen?

Hat euere Baufirma es wegen der 5% Anzahlung (aus Eigenkapital nehme ich an?) akzeptiert, dass sie Bemusterung und Werkpläne machen, obwohl der Vorbehalt noch drin war? Das wäre nämlich unser Vorschlag gewesen.

LG
Zwischen Eingang L-Bank und vorläufiger Bewilligungsreife vergingen bei uns etwa 6 Monate. Die Bearbeitung dauert momentan aber wohl nicht mehr so lange.

Du unterschreibst in der Regel einen Bauvertrag mit Zusatzvereinbarung. In der Zusatzvereinbarung ist die aufschiebende Bedingung geregelt. Darin heißt es unter anderem sinngemäß: "Der Bauvertrag wird erst wirksam, wenn die öffentlichen Mittel bewilligt sind. Sollte keine Mittelbewilligung erfolgen, wird der Bauvertrag gegenstandslos." Den Vorbehalt (wie du es nennst) kann man also nicht aus dem Vertrag "nehmen", sondern er erledigt sich erst mit der Bestätigung der L-Bank zur endgültigen Bewilligung.

Bei unserer Fertighausfirma ist die erste Zahlung vor Ausfertigung der Werkspläne zu leisten. Die zweite Zahlung nachdem das Haus aufgestellt wurde (80% des Kaufpreises) und die Restzahlung wenn der Innenausbau fertig gestellt ist. Durch die Zahlung des ersten Abschlags können wir nicht mehr vom Vertrag zurück treten. Die aufschiebende Bedingung hat sich meines Erachtens dadurch auch erledigt.
Paulari14.11.24 18:00
LuSch_EFH schrieb:

Zwischen Eingang L-Bank und vorläufiger Bewilligungsreife vergingen bei uns etwa 6 Monate. Die Bearbeitung dauert momentan aber wohl nicht mehr so lange.

Du unterschreibst in der Regel einen Bauvertrag mit Zusatzvereinbarung. In der Zusatzvereinbarung ist die aufschiebende Bedingung geregelt. Darin heißt es unter anderem sinngemäß: "Der Bauvertrag wird erst wirksam, wenn die öffentlichen Mittel bewilligt sind. Sollte keine Mittelbewilligung erfolgen, wird der Bauvertrag gegenstandslos." Den Vorbehalt (wie du es nennst) kann man also nicht aus dem Vertrag "nehmen", sondern er erledigt sich erst mit der Bestätigung der L-Bank zur endgültigen Bewilligung.

Bei unserer Fertighausfirma ist die erste Zahlung vor Ausfertigung der Werkspläne zu leisten. Die zweite Zahlung nachdem das Haus aufgestellt wurde (80% des Kaufpreises) und die Restzahlung wenn der Innenausbau fertig gestellt ist. Durch die Zahlung des ersten Abschlags können wir nicht mehr vom Vertrag zurück treten. Die aufschiebende Bedingung hat sich meines Erachtens dadurch auch erledigt.

Danke für die Rückmeldung. Ich kenne die aufschiebende Bedingung von der L-Bank. Sie ist eben der Vorbehalt. Also der Vertrag ist nur gültig vorbehaltlich der Bewilligung durch die L-Bank. Und diesen Passus könnte man im beidseitigen Einvernehmen einfach später aus dem Vertrag löschen, so der Verkäufer.

Du hast ja jetzt wohl schon eine Anzahlung gemacht, die in eurem Vertrag so geregelt ist. Aber eigentlich ist ja auch euer Vertrag noch nicht gültig. Oder war zum Zeitpunkt der Anzahlung noch nicht gültig, da ihr noch keine Bewilligung habt/hattet oder?
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