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ᐅ Wie verfahren bei Nicht-Erfüllung (Elektrik, bezahlte Schlussrechnung)


Erstellt am: 14.10.24 10:17

leschaf14.10.24 10:17
Hallo zusammen,

wir sind im Februar in unser Haus eingezogen. Natürlich war anfangs noch nicht alles "fertig fertig". Gerade bei der Elektrik fehlten noch einige "Kleinigkeiten". Leider hat sich an dem Status bisher überhaupt nichts geändert, d.h. wir warten jetzt seit Februar auf:

- Installation der Rauchmelder (10 Stück)
- Installation von 3 verbleibenden Deckenspots
- Installation von 3 fehlenden Lichtschaltern
- Installation von 4 fehlenden (aktuell offenen) Steckdosen
- Installation von 6 fehlenden Außensteckdosen
- Beschriftung des Sicherungsschranks
- Aufräumen im Keller (Verpackungen, Kabel, ...)

Alles nichts großes und wahrscheinlich insgesamt an 1-2 Tagen erledigt, aber insgesamt ist das Volumen so grob 1000€.

Wir haben im März aufgrund der bis dahin reibungslosen Kommunikation und Arbeitsweise unglücklicherweise darauf verzichtet, noch Geld von der Schlussrechnung einzubehalten. Auf der Rechnung ist auch vermerkt, dass die Restarbeiten noch "nach dem Osterurlaub" erledigt werden.

Wir haben dann mehrfach nachgefragt und viele Ausreden gehört - auf die letzte schriftliche Anfrage kam jetzt 6 Wochen keine Antwort. Jetzt geht uns langsam die Geduld aus (gerade die Rauchmelder und offenen Steckdosen gehen halt nicht mit unseren 2 kleinen Kids) und die Frage ist, wie wir jetzt am besten vorgehen. Ich habe erstmal noch die Architektin gebeten, zu vermitteln und den Elektriker (die beiden arbeiten auch an Folgeprojekten zusammen) noch einmal bei uns vorbeizuschicken.

Wenn das aber nichts wird, dann müssten wir vermutlich zuerst eine Frist setzen (2 Wochen) - richtig? Was tun wir, wenn er die verstreichen lässt? Normalerweise könnte man dann ja zurücktreten und jemand anders beauftragen - allerdings haben wir ja schon bezahlt. Würden wir ihm das dann in Rechnung stellen oder einfach Rückzahlung der offenen Punkte fordern? Es ist ja auch so, dass z.B. der neue Elektriker keine Ahnung vom Aufbau hat und zur Beschriftung des Sicherungsschranks alles durchtesten müsste - genauso eigentlich wenn er irgendwas an der Installation im Haus anfassen möchte. Das wäre natürlich viel teurer als wenn "unser" Elektriker das macht. Dann müssten wir erst ein Angebot dazu einholen oder sogar auf die Rechnung warten, bevor wir das von "unserem" Elektriker zurückfordern können?

Wie würdet ihr das regeln?
Benutzer 100114.10.24 10:45
leschaf schrieb:



Wie würdet ihr das regeln?
persönlich zum Elektriker ihn nochmals darauf hinweisen mit deiner zukünftigen Vorgehensweise, dann Schriftliche Frist mit 2 Wochen. danach ein Angebot einholen, diese Summe als Mahnverfahren selbst beim Gericht beantragen das geht ohne Probleme.
Reagiert er da nicht wird's teuer für ihn.
schubert7914.10.24 15:24
Aufräumen im Keller würde ich schon längst erledigen… der monatelange Dreck würde mich verrückt machen.
schubert7914.10.24 15:25
Und hast du das Material zu Hause?
11ant14.10.24 15:41
Es soll ja Inkassounternehmen geben, die nicht nur Mahnungen bzgl. Rechnungen sondern auch bzgl. Werkleistungen persönlich zustellen. Geschäftsstellen von Mahngerichten vermute ich da eher überfordert, wenn nicht die Zahlung Gegenstand des Mahnbescheides ist. Ich kenne da garkein Formular für.
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