ᐅ Grundlage für anrechenbare Gesamtbaukosten
Erstellt am: 09.10.24 07:31
Schorsch_baut09.10.24 20:27
Auch das ist eine Frage, die nur der Architekt beantworten kann.
Gerddieter09.10.24 20:29
mayor333 schrieb:
eine blöde Frage, wieso hat der Architekt im Bauantrag selbst nur 50.000€ kosten angegeben, in seiner HOAI setzt er aber 240.000€ an.
Schreibfehler ?Quatsch - wollte Euch einen Gefallen tun - niedrige Baukosten, niedrige Genehmigungskosten.Blöd für Ihn, damit kriegt ihr ihn, denn 50tsd war doch genau so vom Anfang an besprochen.
nordanney09.10.24 20:33
Gerddieter schrieb:
Quatsch - wollte Euch einen Gefallen tun - niedrige Baukosten, niedrige Genehmigungskosten....So ist es. Ist ja nur eine kleine Sanierung.Es gibt auf der HOAI Seite einen online-Rechner. Kannst damit ja mal rechnen und ihn ergänzend zu den anderen von mir genannten Punkten damit konfrontieren, dass bei T€ 50 geschätzten Baukosten ein Honorar von X fällig ist. Das wärst Du auch bereit zu zahlen.
11ant10.10.24 00:12
mayor333 schrieb:
Alle 4 Phasen hat er voll abgerechnet.Es sind ja m.E. auch alle unvermindert zu erbringen, ich habe lediglich die Realität zitiert.mayor333 schrieb:
Honorarzone 3 MittelsatzDas so pauschal durch alle Phasen finde ich nicht praxisgerecht - aber das ist ja auch das Wesen einer pauschalen Betrachtung, alle Fälle wie einen Normalfall zu betrachten und querbeet über denselben Kamm zu scheren.mayor333 schrieb:
Gütigerweise wurde mir zum Schluss nochmal ein Nachlass von 15% gewährt.Das ist marktüblich, die bei vielen Einfamilienhaus-Mandaten (eigentlich nur für Neubauvorhaben geltend) doch sehr auskömmlich bemessenen "Preisempfehlungen" der HOAI mit diesem Faktor abzuwerten.mayor333 schrieb:
Ps. Ja könnte mir in den Allerwertesten beißen aktuell, ich bin auch immer der Meinung jeder soll angemessen bezahlt werden. Habe aber leider das Gefühl die Unwissenheit wurde gnadenlos ausgenutzt.Du hättest Dir ein Bild davon machen sollen, wie die default gültige HOAI das Thema Honorarfindung angeht, nämlich im Prinzip wie eine Gebührenordnung, die auch ihre Vorgängerin war. Eigentlich könnte man beinahe von einer "(Kaiser-)Reichs-HOAI" sprechen, so vor-eu-binnenmarktliberal wie das Ding "gedacht" ist.Aber "ausgenutzt" hat Dich da niemand, für Deine lockere Einstellung zu großkalibrigen Geschäften bist Du nur selbst verantwortlich. Die HOAI ist immerhin öffentlich nachzulesen, nicht wie die DIN-Normen hinter einer fetten Bezahlschranke.
hanghaus202312.10.24 11:11
Warum nur beauftragt man den Architekten mündlich? Hinterher sich beklagen hilft wenig. Vorher hier nachfragen eher.
Es hindert Dich niemand mit dem Architekten einen Pauschalvertrag zu schliessen.
Es hindert Dich niemand mit dem Architekten einen Pauschalvertrag zu schliessen.
11ant12.10.24 12:42
hanghaus2023 schrieb:
Warum nur beauftragt man den Architekten mündlich? Hinterher sich beklagen hilft wenig. Vorher hier nachfragen eher.
Es hindert Dich niemand mit dem Architekten einen Pauschalvertrag zu schliessen.Ich vermute, in einer ähnlichen Situation hat der TE sich vermeintlich gewähnt. Also, liebe Mitleser: die HOAI ist default immer mit Grundlage des Architektenvertrages, man muß sie ggf. ausdrücklich verdrängen / ersetzen. Beim Anwalt gilt übrigens das gleiche für das RAG. Beide Gebührenordnungen haben damit zu tun, daß Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung in den Tarifen enthalten sind.Ähnliche Themen