ᐅ Grundlage für anrechenbare Gesamtbaukosten
Erstellt am: 09.10.24 07:31
mayor33315.10.24 15:47
Nochmal kurze Rückmeldung.
Danke @nordenney speziell, dein Beitrag konnte ich super anwenden zu dem Fall.
Nachdem ich auf mein finanziellen Rahmen hingewiesen habe sowie nach zwei weiteren Emails auf die tatsächliche Anwendbarkeit der HOAI, wurde der zu zahlende Betrag um 25% reduziert, demnach wurde meinem Hinweis mit dem 160.000€ statt gegeben.
Zudem wurde doch eingeräumt, dass es wohl eine fehlende Kommunikation gegeben hat, die normal nach jeder Leistungsphase zu erfolgen hat.
Danke nochmal für Hinweise und vor allem Erläuterungen zur HOAI.
Danke @nordenney speziell, dein Beitrag konnte ich super anwenden zu dem Fall.
Nachdem ich auf mein finanziellen Rahmen hingewiesen habe sowie nach zwei weiteren Emails auf die tatsächliche Anwendbarkeit der HOAI, wurde der zu zahlende Betrag um 25% reduziert, demnach wurde meinem Hinweis mit dem 160.000€ statt gegeben.
Zudem wurde doch eingeräumt, dass es wohl eine fehlende Kommunikation gegeben hat, die normal nach jeder Leistungsphase zu erfolgen hat.
Danke nochmal für Hinweise und vor allem Erläuterungen zur HOAI.
mayor33329.10.24 14:59
Hallo Zusammen,
leider brauche ich nochmal euren Rat, da die ganze Geschichte doch noch nicht zu Ende ist.
In unserem Bauantrag war auch eine Versetzung unserer Treppe um 180°, quasi von Aufstieg links auf Aufstieg rechts.
So wurde der Bauantrag auch eingereicht vom Architekten.
Soweit so gut, heute erreicht mich ein Angebot, von dem Architekt.
Er könne erst nach Zahlung von xxxx€ eine Aussage über die Statik durchführen.
Sollte dies nicht mit Leistungsphase 3 abgegolten sein, da der Bauantrag von Ihm so eingereicht wurde?
Danke für die Aufklärung.
leider brauche ich nochmal euren Rat, da die ganze Geschichte doch noch nicht zu Ende ist.
In unserem Bauantrag war auch eine Versetzung unserer Treppe um 180°, quasi von Aufstieg links auf Aufstieg rechts.
So wurde der Bauantrag auch eingereicht vom Architekten.
Soweit so gut, heute erreicht mich ein Angebot, von dem Architekt.
Er könne erst nach Zahlung von xxxx€ eine Aussage über die Statik durchführen.
Sollte dies nicht mit Leistungsphase 3 abgegolten sein, da der Bauantrag von Ihm so eingereicht wurde?
Danke für die Aufklärung.
markusla29.10.24 20:13
Zumindest in NRW ist die Statik nicht Baugenehmigungsrelevant
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