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ᐅ Grundlage für anrechenbare Gesamtbaukosten


Erstellt am: 09.10.24 07:31

mayor33309.10.24 18:35
nordanney schrieb:

Du weiß, was die Leistungsphasen bedeuten? Und auch dass spätestens in der Leistungsphase 3 eine Kostenschätzung nach DIN 276 erstellt und Euch ausgehändigt werden muss (ist eine Pflicht, kein Wünscht Dir Was vom Architekt)? Du kannst mal davon ausgehen, dass eine Rechnung nach HOAI ohne Kostenschätzung unvollständig ist und zunächst nicht von Dir bezahlt werden muss.

P.S. Dass es naiv war, dem Architekt einen Freibrief zu geben, merkst Du ja schon. Darauf muss ich nicht mehr hinweisen. Und als Ergänzung noch - die Sanierung eines denkmalgeschützten Hauses kann problemlos zum Mittelsatz (Honorarzone III) + 30-35% Aufschlag gerechnet werden. Oder direkt in Honorarzone 4 (oder V bei sehr komplexen Sanierungen) eingestuft werden.

Natürlich bring es nichts zu sagen, der Architekt wurde uns empfohlen durch sehr gute Freunde, die Mutter ihrerseits arbeitet für diesen Architekt usw. .

Welche DIN276 ist das denn ? Bauordnung ? Danke

Wir haben mit dem fertigen Bauantrag der von ihm ohne Durchsicht unsererseits eingereicht wurde auch direkt die Rechnung bekommen. Jetzt sind drei Fehler mir aufgefallen, bzw wurden die wohl vergessen vom Architekt.
Ps. Ja könnte mir in den Allerwertesten beißen aktuell, ich bin auch immer der Meinung jeder soll angemessen bezahlt werden. Habe aber leider das Gefühl die Unwissenheit wurde gnadenlos ausgenutzt.
mayor33309.10.24 18:37
11ant schrieb:

Die zwischen Bauherr und Architekt einvernehmliche Realität der Interpretation von "Leistungsphase 1-4" beim Bauen im Bestand sieht gerne mal so aus:
Leistungsphase 1 schenken wir uns, das Haus steht ja schon
Leistungsphase 2 schenken wir uns, das Haus steht ja schon
Leistungsphase 3 Planung
Leistungsphase 4 Bauantrag / Rechnungstellung.

Alle 4 Phasen hat er voll abgerechnet.
Honorarzone 3 Mittelsatz

Gütigerweise wurde mir zum Schluss nochmal ein Nachlass von 15% gewährt.
nordanney09.10.24 18:49
mayor333 schrieb:

das Haus hat eine Wohnfläche von 92 qm nach der neuen Planung.
Architekt hat sich jetzt genau, Leistungsphase 1-4 abgerechnet. Allerdings darüber hinaus war
er auch nicht arrangiert.

Es wurde ein Bauantrag im freistellungsverfahren gestellt, da es einen Bebauungsplan gibt.
Sprich, es ging nur darum Fenster tauschen, Haustür tauschen, Klimaanlage aufstellen usw.
Keine baulichen Veränderungen a la Wandeinreißen oder Statik neu berechnen.
Na ja, wenn nur Fenster getauscht oder die Haustür getauscht werden, bedarf es keiner Baugenehmigung. Also muss es irgendwo noch andere baulichen Veränderungen gegeben haben. Vielleicht wurden ja doch Wände eingerissen, um aus einem kleinen Fenster ein großes zu machen...
Und das usw. würde mich auch mal interessieren. Wenn ich das Innenleben vom Haus in Luxus plane, kannst Du auch ohne Probleme auf ne halbe Million kommen (umfangreiche Elektrik mit Hausautomatisierung, Schloßdielen auf den Boden für 250€/qm reine Parkettkosten, wandbündige Zargen/Türen bis zur Decke usw.).

Ganz ehrlich? Wenn Du mich nach den Kosten für die Sanierung von 97qm denkmalgeschütztem Haus fragst und damit auch Sanierung und nicht nur Pinselsanierung meinst, hätte ich Dir einen Mindestpreis von 2.000€/qm als Basis genannt, aber darauf hingewiesen, dass eine wirklich umfassende Sanierung sich eher bei 2.500€/qm bewegt. Reine Erfahrungswerte. Und damit liegt der Architekt ja nicht falsch.
mayor33309.10.24 18:57
nordanney schrieb:

Na ja, wenn nur Fenster getauscht oder die Haustür getauscht werden, bedarf es keiner Baugenehmigung. Also muss es irgendwo noch andere baulichen Veränderungen gegeben haben. Vielleicht wurden ja doch Wände eingerissen, um aus einem kleinen Fenster ein großes zu machen...
Und das usw. würde mich auch mal interessieren. Wenn ich das Innenleben vom Haus in Luxus plane, kannst Du auch ohne Probleme auf ne halbe Million kommen (umfangreiche Elektrik mit Hausautomatisierung, Schloßdielen auf den Boden für 250€/qm reine Parkettkosten, wandbündige Zargen/Türen bis zur Decke usw.).

Ganz ehrlich? Wenn Du mich nach den Kosten für die Sanierung von 97qm denkmalgeschütztem Haus fragst und damit auch Sanierung und nicht nur Pinselsanierung meinst, hätte ich Dir einen Mindestpreis von 2.000€/qm als Basis genannt, aber darauf hingewiesen, dass eine wirklich umfassende Sanierung sich eher bei 2.500€/qm bewegt. Reine Erfahrungswerte. Und damit liegt der Architekt ja nicht falsch.

Also in unserem Fall wird das ganze ja im Freistellungsverfahren durchgeführt da es einen Bebauungsplan gibt der alles regelt.
Der Architekt hat keine Innenplanung übernommen bis auf eine Treppe die verschoben wird (nichts tragend) und eine Tür wird mit Rigips zu gemacht.

sonst war der Architekt nur für die äußeren Änderungen zuständig, diese wurden aber auch nur aufgelistet und ein Verweis auf den Bebauungsplan.

er hat einmal ein neues Aufmaß gemacht für die Wohnflächenberechnung und das war es.

Wir wurden auch gar nicht über die Phasen aufgeklärt oder sonstiges, Rechnung kam und Ende. Auch jetzt wurde mir keine Kostenschätzung übermittelt nach erneuter Nachfrage.
nordanney09.10.24 19:25
mayor333 schrieb:

Welche DIN276 ist das denn ?
Google mal. Das ist Grundlage für alles, was Kosten betrifft im Rahmen der HOAI.
mayor333 schrieb:

Wir wurden auch gar nicht über die Phasen aufgeklärt oder sonstiges, Rechnung kam und Ende. Auch jetzt wurde mir keine Kostenschätzung übermittelt nach erneuter Nachfrage.
Nun ja, wenn Ihr am Ende schon bezahlen sollt, dann bittet den Architekt darum - unter Verweis auf die Leistungsphasen - dass er a) seine Leistungen nicht erbracht und b) eine nicht prüfbare Rechnung erstellt hat, da a)

Kurz für Dich - interessant ist die Leistungsphase 2 g) oder die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 bzw. deren Fortschreibung in Leistungsphase 3

Übersicht Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung mit Aufgaben a–e und 2% Anteil, Tätigkeitenliste


Tabelle der Vorplanung (Leistungsphase 2) mit Aufgaben a–i und Tätigkeiten.


Tabelle Leistungsphase 3: Entwurfsplanung mit Aufgaben, Variantenanalyse und Kostenberechnung


Tabelle LP4: Genehmigungsplanung mit Aufgaben, 3% Gebäuden, 2% Innenräumen


Wenn er natürlich eine ganz einfache Aufgabenstellung bekommt und den Großteil der möglichen Leistungen gar nicht erst erbringen muss, ist eine Vereinbarung eines Honorars nach HOAI natürlich problematisch (für den Auftraggeber), da der Architekt die gesamten geschätzten Kosten als Grundlage nimmt und nicht einfach eine Pauschale von X.

Vielleicht hilft ja der Katalog seiner eigentlich nötigen Aufgaben (die er nicht erbracht hat), dass Ihr Euch einigt. Er liefert nichts mehr nach und nimmt "nur" noch eine verhandelte Pauschale.
mayor33309.10.24 20:14
nordanney schrieb:

Nun ja, wenn Ihr am Ende schon bezahlen sollt, dann bittet den Architekt darum - unter Verweis auf die Leistungsphasen - dass er a) seine Leistungen nicht erbracht und b) eine nicht prüfbare Rechnung erstellt hat, da a)

Kurz für Dich - interessant ist die Leistungsphase 2 g) oder die Kostenschätzung in Leistungsphase 2 bzw. deren Fortschreibung in Leistungsphase 3

eine blöde Frage, wieso hat der Architekt im Bauantrag selbst nur 50.000€ kosten angegeben, in seiner HOAI setzt er aber 240.000€ an.
Schreibfehler ?
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