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ᐅ Notarieller Kaufvertrag - Keine Garantie für Bauland


Erstellt am: 06.09.24 10:10

HoobeeBau06.09.24 10:10
Liebes Forum,

wir haben ein tolles Grundstück zu einem vertretbaren Preis gefunden.

Der Notar hat einen Kaufvertrag entworfen. Der Verkäufer zeigt sich mit dem Entwurf nicht einverstanden und möchte vor allem die Garantie, dass das Grundstück bebaut werden darf, nicht im Vertrag stehen haben.


Nach Rücksprache mit dem Notar wurde uns der Eindruck vermittelt, dass eine solche Garantie schon Standard ist.

Wir wissen nun nicht, ob wir als Käufer mit gutem Gewissen auf diese Garantie verzichten können.


Unabhängig vom Verkäufer haben wir recherchiert und mit der Gemeinde Kontakt gehabt. Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Baulücke und es ist Teil eines Bebauungsplan, der auch öffentlich einsehbar ist.


Bei dem Verkäufer vermuten wir keine Arglist oder negative Absichten. Man hat eher den Eindruck, dass der Verkäufer mit dem Notarvertrag überfordert ist. Das zeigt sich noch an weiteren Stellen.

Über Ratschläge, wie ihr mit der Situation umgehen würdet und ggf. sogar Berichte über eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.

Viel Glück
nordanney06.09.24 10:31
HoobeeBau schrieb:

Wir wissen nun nicht, ob wir als Käufer mit gutem Gewissen auf diese Garantie verzichten können.
Ist es Bauland oder nicht?
HoobeeBau schrieb:

Es handelt sich bei dem Grundstück um eine Baulücke und es ist Teil eines Bebauungsplan, der auch öffentlich einsehbar ist.
Wenn das so ist, wofür braucht es dann eine Garantie? Bebauungsplan = das Grundstück darf bebaut werden. Punkt. Aus. Thema erledigt.
HoobeeBau schrieb:

Über Ratschläge, wie ihr mit der Situation umgehen würdet und ggf. sogar Berichte über eigene Erfahrungen würde ich mich freuen.
Siehe oben. Ihr kauft ein Grundstück mit der wahrscheinlichen Bezeichnung im Grundbuch "Gebäude - und Freifläche". Dazu gibt es einen rechtsgültigen Bebauungsplan und es ist eine Baulücke. Unterschreiben und gut.

Oder brauchst Du beim Kauf eines Autos mit Benzinmotor noch die Garantie des Verkäufers, dass der Benzinmotor auch garantiert mit Benzin betrieben werden kann? Oder beim Kauf eines für D/EU zugelassenen Handys, dass man damit auch telefonieren kann? Nö.
MachsSelbst06.09.24 10:52
Wieso soll ich dir als Verkäufer garantieren, dass du dort deine Wünsche umsetzen kannst?
Am Ende gibst du das Grundstück zurück, weil dort nur ein Satteldach und keine Stadtvilla genehmigt wurde.
Das musst du mit der Gemeinde klären...
HoobeeBau06.09.24 11:34
Im Prinzip hat die Notarfachangestellte argumentiert, dass eine solche Garantie des Verkäufers üblich sei und der Verzicht der Garantie unüblich. Der Verkäufer möchte auch keine Garantien für Abstandsflächenübernahmen und für den Grad Erschließung übernehmen.

Bzgl. Erschließung kennen wir den aktuellen Stand.

Bzgl. Abstandsflächenübernahmen steht weder was im Grundbuch noch bei einem Programm bei der Bauaufsichtsbehörde. Die Auskunft der Bauaufsichtsbehörde war aber, dass das leider nicht heißt, dass es nichts derartiges gibt.


An die, die schon Baugrund erworben haben: Wie hattet ihr das vertraglich geregelt?
HoobeeBau06.09.24 11:45
nordanney schrieb:

...

Oder brauchst Du beim Kauf eines Autos mit Benzinmotor noch die Garantie des Verkäufers, dass der Benzinmotor auch garantiert mit Benzin betrieben werden kann? Oder beim Kauf eines für D/EU zugelassenen Handys, dass man damit auch telefonieren kann? Nö.


Das ist aus meiner Sicht ein anderer Fall. Bleiben wir beim Beispiel Benzinmotor. Sollte der Motor nach dem Kauf doch kein Benzin nehmen können, dann wäre es wohl ein Fall von Täuschung/ mangelhaft. Ich hätte dann die Möglichkeit Rechtsmittel zu nutzen.

Beim Grundstück: Sollte sich ohne Garantie später herausstellen, dass das Grundstück doch nicht bebaubar ist, habe ich als Käufer aus meiner Sicht (und nach Meinung der Notarin) keine Möglichkeit der Rechtsmittel und bleibe draufsitzen.
nordanney06.09.24 12:01
HoobeeBau schrieb:

Das ist aus meiner Sicht ein anderer Fall. Bleiben wir beim Beispiel Benzinmotor. Sollte der Motor nach dem Kauf doch kein Benzin nehmen können, dann wäre es wohl ein Fall von Täuschung/ mangelhaft. Ich hätte dann die Möglichkeit Rechtsmittel zu nutzen.

Beim Grundstück: Sollte sich ohne Garantie später herausstellen, dass das Grundstück doch nicht bebaubar ist, habe ich als Käufer aus meiner Sicht (und nach Meinung der Notarin) keine Möglichkeit der Rechtsmittel und bleibe draufsitzen.
Nein - wenn ein Bebauungsplan besteht, hast Du einen einklagbaren Rechtsanspruch auf Bebauung gem. Bebauungsplan.

Und jetzt mal aus der Praxis. Nein, es ist nicht üblich, eine Garantie auf Bebauung in den Kaufvertrag aufzunehmen. Üblich ist, das Thema Erschließung (bisherige Erschließungskosten trägt der Veräußerer, zukünftige Kosten trägt der Käufer + Info zum Erschließungsstand) aufzunehmen und die Definition des Grundstücks, gerne mit Hinweis auf die Lage im Bebauungsplan XYZ oder z.B. die Lage im 34er Gebiet. Für weitere Punkte, z.B. eine konkrete vom Käufer geplante Bebauung übernimmt der Veräußerer keine Garantie.
Dann noch die Beantwortung zu Altlasten (z.B. "das Grundstück ist nicht im Altlastenkataster aufgeführt") o.ä.

Und wenn Dir das alles nicht reicht, dann stellst Du eine Bauvoranfrage.

Die Garantie, die Du haben möchtest, ist in der Praxis absolut unüblich! Ich als Verkäufer würde sie nicht abgeben. Thema erledigt, suche mir einen anderen Käufer und Du dir ein anderes Grundstück.
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