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ᐅ Abgrenzende Nachbargarage (Altbestand) mit Höhe von 3,6m


Erstellt am: 09.04.24 14:35

W.Heisenberg09.04.24 19:30
Danke für euren Input.

Der Bebauungsplan ist bekannt. Da ist auch die Garagen eingezeichnet - so wie andere Garagen auch. Bis 3m mittlere Wandhöhe sind diese auch mit Grenzbebauung ohne weiteres zulässig. "Die mittlere Wandhöhe „H“ bemisst sich von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der aufgehenden Außenwand mit der Dachhaut "

Grundstück ist bisher noch nicht vermessen. Es war ein Kauf innerhalb der Familie und der Plausi-Check mit der Flurkarte vom Katasteramt hat die Größe bestätigt.

Vorsprechen beim Bauamt möchte ich - stand jetzt - nicht. Möchte ungern schlafende Hunde wecken. Dazu stört mich die Höhenüberschreitung auch nicht, so lange mein Bauvorhaben genehmigt wird.
schubert7910.04.24 06:58
Der Vermesser wird das Thema sicher ansprechen. Aktuell ist es ja für niemanden ein Thema. Und gerade Abstände und Grenzbebauung sind ja absolute Basics bei Bauanträgen. Halber Meter ist nicht wenig und optisch fällt es auf.
W.Heisenberg10.04.24 08:51
schubert79 schrieb:

Der Vermesser wird das Thema sicher ansprechen. Aktuell ist es ja für niemanden ein Thema. Und gerade Abstände und Grenzbebauung sind ja absolute Basics bei Bauanträgen. Halber Meter ist nicht wenig und optisch fällt es auf.

Ja, es könnte auffallen. Spätestens wenn das alte Haus abgerissen wird und die Baumarbeiten passieren. Auf unserer Grundstücksseite wird die Höhe der Garage noch von einer Hecke kaschiert.

Die Frage aller Fragen ist, kann das oder darf das unseren Bauantrag negativ beeinflussen? Schließlich können wir ja nichts dafür, wenn der Nachbar ohne Genehmigung die Garage zu hoch baut.
hanghaus202310.04.24 09:34
Wenn Ihr den Bebauungsplan einhaltet kann die Nachbargarage Euch nicht betreffen.

Ist die Garage 50 cm höher oder ist es die Einfahrt auch?

Wollt Ihr die Garage auch so hoch setzen?
W.Heisenberg10.04.24 09:46
Ja, wir planen alles gem. Bebauungsplan.

Die Einfahrt ist wohl nahezu auf Null-Ebene. Also es ist die Wandhöhe die wohl einen halben Meter zu hoch ist. Wir planen keine Garage auf der Seite des Grundstücks. Auf der anderen Seite eventuell irgendwann mal.
hanghaus202310.04.24 10:26
Die Garage war ja nun schon da als Du gekauft hast. Dann freue Dich an Deinem Hausbau und ich wünsche Dir eine gutes Miteinander mit der Nachbarschaft. Ich habe damals alle Nachbarn vor beginn der Bauarbeiten besucht und mich vorgestellt. Dabei etwas geplaudert und dann auch gleich mal über die Baugrundverhältnisse geredet. Bei uns war z.B. eine weisse Wanne vorgeschrieben, da will man ja wissen was einem bevorsteht. Die Informationen haben viel geholfen bei unserer Planung.

Ist Dein Grundstück eben?
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