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ᐅ Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen?


Erstellt am: 05.02.24 18:40

jens.knoedel07.02.24 21:39
ypg schrieb:

Nee.
Es geht um herausgerechnete Kosten: wenn herausgerechnete Möbel nur anteilig angerechnet werden, das sollte man noch auf dem Girokonto haben.
Beispiel: 50000€ rausgezogen (Küche, Markise, Einbauten), angerechnet werden nur 50% (Küche, Markise), dann sind das in NW zb bei 6,5% Grunderwerbsteuer
…. rechne, rechne… 1625€. Wer da Blut und Wasser schwitzt oder sich noch einen Kredit beschaffen muss, der hat sich übernommen. Punkt.
Anteilig verstehe ich nicht. Kaufpreis Haus all in T€ 500. Im Kauvertrag werden ganz offiziell T€ 450 fürs Haus und T€ 50 für einbauten gerechnet. Dann sparst Du auf T€ 50 die Grunderwerbsteuer. Also 6,5% = 3.250€. Da wird nichts anteilig gerechnet.

Aus Sicht hat das Haus einen Marktwert von T€ 450 (siehe Kaufvertrag). Damit es einfacher zu rechnen ist, sagen wir damit ein Beleihungswert T€ 400 (statt T€ 450, wenn die Einbauten nicht zur Steuervermeidung separat ausgewiesen worden werden).

T€ 350 Darlehen = 88% Beleihungsauslauf beim Steuersparmodell
T€ 350 Darlehen = 78% Beleihungsauslauf ohne Steuersparmodell

Zinsunterschied wegen Überschreitung 80% Grenze = Aufschlag 0,15% = zusätzlicher Zinsaufwand bei 10 Jahren Zinsfestschreibung rd. 5.000€
==> das Steuersparmodell geht nach hinten los

Bei größeren Zockereien und teureren Häusern tut das manchmal echt weh.
Costruttrice schrieb:

sondern darum zu warnen, bei aller Steuervermeidung realistisch zu bleiben, sonst hat man hinterher uU den Ärger.
Jep - vollste Zustimmung. Hab früher schon Häuser gesehen, da ging es schon mal um kleinere 6-stellige Beträge (bei natürlich auch teureren Häusern).
ypg07.02.24 23:47
jens.knoedel schrieb:

Also 6,5% = 3.250€. Da wird nichts anteilig gerechnet.
Ähh… das Zitat ist nur beispielsweise…. Weil es nicht um Grunderwerbsteuer geht. Es geht hier definitiv um anteilige Berechnungen, der TE fragt nach der Maklerprovision.
Also alles mal hinsichtlich des grünen Fadens lesen.
Pascali11.02.24 21:59
jens.knoedel schrieb:

Ja, wenn im Kaufvertrag 330+20 steht, dann voll Provision. Deshalb macht man so etwas auch außerhalb des Notarvertrags.
(dazu gibt es übrigens auch entsprechende Rechtsprechung).
Man schreibt also 330.000€ als Kaufpreis fest beim Notar. Und macht einen eigenen Kaufvertrag für die Möbel über 20.000€.
Somit zahlt man weniger Notarkosten und Grunderwerbsteuer.
Doch der Makler erhält seine Provision von den 350.000€ ?

Korrekt?
Pascali11.02.24 22:02
11ant schrieb:

... nicht bei Teil II (dem Milchmädchenteil) der Rechnung, denn der Notar wird den Fiskus nicht über das verbundene Geschäft täuschen oder zu täuschen helfen.
Womit denn täuschen? Im Notarvertrag würden 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Möbel/ Gardinen festgehalten.
Pascali11.02.24 22:08
jens.knoedel schrieb:

Aus Sicht hat das Haus einen Marktwert von T€ 450 (siehe Kaufvertrag). Damit es einfacher zu rechnen ist, sagen wir damit ein Beleihungswert T€ 400 (statt T€ 450, wenn die Einbauten nicht zur Steuervermeidung separat ausgewiesen worden werden).

T€ 350 Darlehen = 88% Beleihungsauslauf beim Steuersparmodell
T€ 350 Darlehen = 78% Beleihungsauslauf ohne Steuersparmodell

Zinsunterschied wegen Überschreitung 80% Grenze = Aufschlag 0,15% = zusätzlicher Zinsaufwand bei 10 Jahren Zinsfestschreibung rd. 5.000€
==> das Steuersparmodell geht nach hinten los
T€ 350 = 88%
T€ 350 = 78%
Woher kommen die 10%?

Kostet das Haus nun T€ 400 und die Einbauten T€ 50 in deinem Beispiel?
Pascali11.02.24 22:10
Costruttrice schrieb:

Dieser Gutachter hat überall geguckt, ob und wie das Möbelstück mit dem Gebäude befestigt ist und ob man es auch woanders aufstellen könnte. Letztlich hat der dann bestätigt, dass alles seine Richtigkeit hat.
Damit man die Möbel getrennt von den Immobilienkosten aufführen kann, müssen sie mit dem Gebäude befestigt sein oder dürfen sie das nicht? Einbauschrank, Einbauküche, Markise, Gardinen?
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