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ᐅ Mit anderem Verkaufspreis als mit Makler besprochen abschließen?


Erstellt am: 05.02.24 18:40

Pascali05.02.24 18:40
hi,

mal es Beispiel:
Haus 350.000€ angepriesen vom Makler
Man sagt, jo das passt.
Der Verkäufer sagt, 330.000€ sind auch o.k.

Darf man dann zu diesem Preis das Haus kaufen? Der Käufer bestellt einen Notar und schreibt in den Kaufvertrag 330.00€(natürlich mit Einverständnis des Verkäufers)
Der Makler erhält dann trotzdem die Provision von 350.00€ ?
jens.knoedel05.02.24 18:53
Pascali schrieb:

Darf man dann zu diesem Preis das Haus kaufen?
Ein Hauskauf findet vor dem Notar zwischen Käufer und Verkäufer statt. Das sind die einzigen beiden Parteien, die sich über den Kaufvertrag einigen müssen. Der Makler vermittelt zwischen Verkäufer und Interessenten - das ist seine Aufgabe. Und dafür bekommt er einen gewissen Prozentsatz vom Kaufpreis an Vergütung.
Und wenn Ihr 5€ als Kaufpreis vereinbart, geht ihn das absolut nichts an, weil bei uns Vertragsfreiheit gilt.
Pascali schrieb:

Der Makler erhält dann trotzdem die Provision von 350.00€ ?
Nein, im Normalfall dann von T€ 330. Das ist sein Pech.
Pascali05.02.24 19:02
Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.

Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
jens.knoedel05.02.24 19:41
Pascali schrieb:

Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.

Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
Ja, wenn im Kaufvertrag 330+20 steht, dann voll Provision. Deshalb macht man so etwas auch außerhalb des Notarvertrags.
(dazu gibt es übrigens auch entsprechende Rechtsprechung).
Und auch korrekt, die Grunderwerbsteuer ist geringer. Der Notar übersendet den Vertrag und dort steht der Kaufpreis für die Immobilie.

P.S. Die Bank nimmt auch nur die 330 als Grundlage. Kann also am Ende ein teures Eigentor werden, wenn man a) nicht den Kredit in benötigter Höhe bekommt oder b) dank eines schlechteren Beleihungsauslaufs eine schlechtere Kondition.
11ant05.02.24 19:43
Pascali schrieb:

Kauf man das Haus wie vom Makler angepriesen für 350.000€ & vereinbart dann im Kaufvertrag vor dem Notar 330.000€ für das Haus & 20.000€ für Einbauküche & weitere Möbel.
Dann bekommt der Makler aber 350.000€, denn er hat ja das Haus samt Möbeln angepriesen - korrekt?
Bis zu diesem Punkt würde ich da zustimmen, jedoch ...
Pascali schrieb:

Nur Grunderwerbsteuer muss man nur für 330.000€ bezahlen. -> wird die vom Notar dann so an das Finanzamt weitergeleitet die Zahl, oder woher nimmt das Finanzamt den Wert für die Rechnungsstellung für die Grunderwerbsteuer.
... nicht bei Teil II (dem Milchmädchenteil) der Rechnung, denn der Notar wird den Fiskus nicht über das verbundene Geschäft täuschen oder zu täuschen helfen.
jojo626207.02.24 18:39
11ant schrieb:

Bis zu diesem Punkt würde ich da zustimmen, jedoch ...

... nicht bei Teil II (dem Milchmädchenteil) der Rechnung, denn der Notar wird den Fiskus nicht über das verbundene Geschäft täuschen oder zu täuschen helfen.

Bei meinem Hausverkauf wurden ebenfalls der Hauspreis und Gegenstände im Haus getrennt aufgeführt. Der Notar hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Grunderwerbsteuer nur vom Hauspreis berechnet wird. War mir auch egal, da es mich nicht betraf.
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