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ᐅ 4 jahre nach Bau fordert Amt Grunderwerbsteuer auch auf Haus


Erstellt am: 25.10.23 21:54

RotorMotor27.10.23 19:49
Habe nochmal kurz die Suche angeworfen.
Würde danach schon empfehlen zum Steuerberater zu gehen.
Unter Umständen kannst du die "MwSt" (korrekt: Umsatzsteuer) zurückfordern.

Ansonsten selbst mal § 4 N 9a Umsatzsteuergesetz durchlesen.
Dann hast du am Ende vielleicht sogar ewas gespart. 😎
Buchsbaum27.10.23 20:05
Zuerst mal würde ich die Verjährung prüfen. Wann genau erfolgte der Grundstückskauf. Wann habt ihr den Steuerbescheid für das Grundstück bekommen. Welches Bundesland wohnst du?

ich würde ja auch versuchen mich da raus zu winden. Sehr, sehr ärgerlich.
drno123427.10.23 20:24
KarstenausNRW schrieb:

Ihr habt einen GU und doch dann einen GU-Vertrag, oder? Steht dort keine Bausumme für die Erstellung eines Stückes Haus drin (natürlich brutto, sorry)?
Ich würde maximal diesen Betrag angeben, wahrscheinlich möchte das FA auch den GU-Vertrag sehen.

Wir haben mehrere Verträge mit dem GU abgeschlossen, welche letzlich zu dem Haus geführt haben in dem wir jetzt wohnen.
Buchsbaum schrieb:

Zuerst mal würde ich die Verjährung prüfen. Wann genau erfolgte der Grundstückskauf. Wann habt ihr den Steuerbescheid für das Grundstück bekommen. Welches Bundesland wohnst du?

ich würde ja auch versuchen mich da raus zu winden. Sehr, sehr ärgerlich.
Grundstück wurde Jan 2019 gekauft.
Bescheid für Steuer auf Grundstück war im April 2019
drno123427.10.23 20:31
RotorMotor schrieb:

Habe nochmal kurz die Suche angeworfen.
Würde danach schon empfehlen zum Steuerberater zu gehen.
Unter Umständen kannst du die "MwSt" (korrekt: Umsatzsteuer) zurückfordern.

Ansonsten selbst mal § 4 N 9a Umsatzsteuergesetz durchlesen.
Dann hast du am Ende vielleicht sogar ewas gespart. 😎

Moment, verstehe ich das richtig:
Du meinst bei einem gekoppelten Kauf kann ich die Umsatzsteuer zurückfordern?
drno123427.10.23 20:40
Habe das hier gefunden: iww.de/gstb/archiv/grunderwerbsteuer-umsatzsteuer-erwerb-unbebauter-grundstuecke-mit-anschliessender-bebauung--steuerfallen-vermeiden-f45261#:~:text=Es fällt lediglich Grunderwerbsteuer von,nach den allgemeinen Regeln umsatzsteuerpflichtig.

Heißt das jetzt ich kann ggf. den Finanzamt sagen "natürlich ist das ein einheitlicher Vorgang" und bekomme dann 19 Prozent zurück dafür dass ich 3,5 Prozent zahle.

Kann ich einerseits nicht glauben, verstehe aber tatsächlich den Inhalt unter o.g. link so da wohl Fall 3 meinen Fall abdeckt...
Buchsbaum27.10.23 20:44
Sobald der Erwerber vom Fiskus den Steuerbescheid erhält, muss er die Grunderwerbsteuer an den Staat entrichten. Nach notarieller Beglaubigung des Kaufvertrags wird das Finanzamt automatisch darüber informiert. Nach Begleichung der Steuerschuld sendet die Behörde eine Unbedenklichkeitserklärung an den Notar, der den Kaufvertrag beurkundet hat. Erst dann kann eine Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch erfolgen.

Man könnte aber doch auch annehmen, ein erfolgter Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt ist bindend. Ist nun die Frage ob der damalige Steuerbescheid für deinen Kauf vorläufig ist oder endgültig zu bewerten ist. Immerhin gab es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung an den Notar und der Kaufvertrag wurde damit rechtlich vollzogen und so ins Grundbuch eingetragen worden.

Insofern stellt sich hier die Frage ob das Finanzamt den damaligen Bescheid überhaupt noch ändern und so eine Nachforderung begründen kann. Es haben sich ja nachträglich keine neuen steuerlichen Erkenntnisse ergeben. Der notarielle Kaufvertrag war dem Finanzamt zum damaligen Zeitpunkt auch bekannt.
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