ᐅ Mein Fahrradhäuschen bekommt nun auch ein Blechdach
Erstellt am: 29.08.23 19:24
i_b_n_a_n30.08.23 20:32
kbt09 schrieb:
Dann brauchst du dich doch auch nicht an die BKW-Grenzen zu halten, bzw. auch ein BKW erweitert ja die vorhandene Anlage und daher kannst du doch dann deine 5 möglichen Module mit einem passenden Wechsel- oder Stringrichter ausstatten und dann einfach für deine jetzige Anlage eine Erweiterung melden.gibt es da nicht eine Frist (2 Jahre) in der die Anlagenerweiterung nachgemeldet werden muss um mit der gleichen Einspeisevergütung zu laufen? Zudem müsste dann doch ein passender Elektriker ran (einer der vom Netzbetreiber autorisiert ist - oder?)Die Anlage ist September oder Oktober 2021 in Betrieb gegangen.
kbt0930.08.23 21:51
Frist, da weiß ich nichts davon, aber Elektriker muss wohl sein. Und, soweit ich weiß, kann man kein BKW neben einer vorhandenen Photovoltaikanlage zusätzlich auf demselben Zähler anmelden.
hanse98730.08.23 22:05
kbt09 schrieb:
Und, soweit ich weiß, kann man kein BKW neben einer vorhandenen Photovoltaikanlage zusätzlich auf demselben Zähler anmelden.Doch dass sollte gehen. Hier werden meines Wissens die Anlagengrößen anteilsmäßig in Prozent aufgeteilt und so die Vergütung berechnet.Fuchur30.08.23 22:15
i_b_n_a_n schrieb:
gibt es da nicht eine Frist (2 Jahre) in der die Anlagenerweiterung nachgemeldet werden muss um mit der gleichen Einspeisevergütung zu laufen?Nein, das ist ein anderes Thema. Dort geht es um die Staffelung der Vergütung. Wenn die Erweiterung in mehr als 12 Monaten nach der Inbetriebnahme erfolgt, dann zählt die Anlagengröße neu beim Vergütungssatz. Also beispielsweise du hast schon 9kWp und baust nochmal 9kWp dazu, dann zählt das bei weniger als 12 Monaten als eine einheitliche Anlage (mit 18kWp) und du bekommst für 1kWp den Vergütungssatz für <10kWp und für 8kWp den niedrigeren Vergütungssatz für >10kWp. Liegen mehr als 12 Monate dazwischen, dann werden die neuen 9kWp komplett nach dem Vergütungssatz für <10kWp gerechnet (jeweils aber natürlich nach dem Vergütungssatz zum Zeitpunkt der Erweiterung, nicht den alten Satz).kbt0930.08.23 22:20
hanse987 schrieb:
Doch dass sollte gehen. Hier werden meines Wissens die Anlagengrößen anteilsmäßig in Prozent aufgeteilt und so die Vergütung berechnet.War von mir vielleicht fehlerhaft ausgedrückt, ich meine, dass für ein BKW, wenn schon eine andere Anlage da ist, nicht die vereinfachte BKW-Anmeldung geht, sondern über Elektriker gemeldet werden muss. Das mit der Vergütung sehe ich dann wieder so wie du.i_b_n_a_n30.09.23 13:29
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