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ᐅ Stahlwangentreppe Mängelbewertung


Erstellt am: 06.07.23 09:32

P
Pacmansh
11.07.23 10:57
Gut beobachtet! Aber ja, der ist noch gut zugänglich.
1
11ant
11.07.23 11:12
Pacmansh schrieb:

Ob die einschalige Wand heutzutage überhaupt noch zulässig ist, wird bei uns wahrscheinlich in den kommenden Jahren ein Richter bewerten müssen. Meine Lieblindsaussage vom BauIng-Büro hierzu war aber "Durch die Vorsatzschale ist die Wand nun ja zweischalig".
*ROTFL*
Pacmansh schrieb:

Im angehängten Bild ist auch zu sehen wie Ständer gesetzt sind, die gefühlte Statik ist schon in Ordnung und da wir da eine kleine Kammer unter die Treppe bauen sind die Stützen optisch nicht störend.
Ich hätte höchste Hemmungen, diese Streichhölzer als Stützen zu bezeichnen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
P
Pacmansh
11.07.23 11:20
11ant schrieb:

Ich hätte höchste Hemmungen, diese Streichhölzer als Stützen zu bezeichnen.
Nehme ich nochmal in die Liste auf, die ich gesondert mit meinem Gutachter durchgehe.
S
Simon-189
11.07.23 14:48
Pacmansh schrieb:

Nehme ich nochmal in die Liste auf, die ich gesondert mit meinem Gutachter durchgehe.

Der Gutachter wird diese Stützen statisch nicht bemängeln können. Auf Druck und diesen kurzen Stützweiten vertragen Stahlprofile wesentlich mehr Last als man annehmen mag. Optisch sieht es fraghaft aus, statisch aber kein Problem.

Nur mal als Beispiel grob überschlagen:
Bei einer Stütze wie hier vermutlich Quadratrohr 30x30x2mm kann man bei einer Stützlänge von ca. 2,00m (hier 10. Stufe von unten -> 10x 18cm Stufenhöhe + etwas aufgerundet weil statisch schlechter) kann man ca. 6kN Druck ansetzen, ohne in Knickgefahr der Stütze zu kommen.

@11ant also ja, offiziell kann und muss man das als Stütze bezeichnen.

Mich würde aber die Antwort des Gutachters wirklich dazu interessieren!
P
Pacmansh
11.07.23 15:22
Ich denke auch nicht, dass der Gutachter dass direkt bemängeln kann. Es ist nach meiner bisherigen Erfahrung allerdings schon möglich, dass er Daten anfordert, die die Unbedenklichkeit belegen. Zusätzlichen zu den Stützen, steht die Treppe ja auch auf dem Boden auf und ist in der Decke verankert.

Optisch ist es in der Tat keine schöne Lösung. Da es bei uns aber ohnehin noch verbaut wird, ist dieser Punkt für uns akzeptabel. Wir möchten ja auch, dass die Nachbartreppe so gebaut wird, sodass wir keine direkte Schallkopplung in unsere Trennwand haben. Das hat die höhere Priorität. Hinsichtlich des Schalls sollte in dieser oder nächster Woche das Gutachten vorliegen. Ansonsten steht nur noch die Endabnahme aus, das wird dann auch der nächste Gutachtertermin sein, bei dem die Treppe von offizieller Seite aus bemängelt werden kann. Vorab bin ich aber ohnehin mit dem Bauleiter in Kontakt und gucke mal wie er sich nun wegen der schiefen Stufen etc. positioniert.
P
Pacmansh
27.07.23 13:38
So, ich war gerade mal wieder auf der Baustelle und die Treppenstufen wurden neu gemacht. Die passen nun alle bis auf minimale Abweichungen (die aber sicherlich innerhalb der Toleranz sind). Auch die Höhe des Austritts wurde angepasst, sodass es nun bündig mit dem Fußboden im OG ist. Ich war wegen eines anderen Themas dort, weshalb ich jetzt nicht alles detailliert geprüft habe, aber im großen und ganzen bin ich damit nun zufrieden. Einzig, der Abstand zwischen Wand und Wange stört noch etwas, aber das muss wohl irgendwie anders mit Fugenband und Acryl oder so ähnlich gelöst werden.

Anbei zwei Bilder noch vom fertigen Ergebnis, das eine ist etwas unscharf, das ist mir aber erst am Computer aufgefallen.
Stufen einer engen Treppe mit Kartonschutz auf jeder Stufe, rechts Metallgeländer, Baustellenzustand.

Treppenhaus unter Renovierung: Holzstufen, schwarzes Geländer, Baustellenmaterial am Boden.
stützengutachtertreppe