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ᐅ Offene Punkte bei Doppelhaushälfte Kauf mit Nachbar


Erstellt am: 07.05.14 08:35

T
Thorsten111
07.05.14 08:35
Hallo,

es ist zwar kein Neubau, aber ich bin davor mir eine Doppelhaushälfte in sehr schöner Lage zu kaufen. Nun hat der Bausachverständige mit dem ich durchs Haus bin aber folgendes bei der Schnittstelle zum Nachbarn (Foto habe ich) bemerkt:

>>>inaugenscheinnahme festgestellt, dass der neue blechanschluss des gegenständlichen gebäudes an das nachbarhaus mangelhaft ausgeführt ist. diese verblechung wurde im zuge der aufstockung des nachbargebäudes ausgeführt und kann nur ein provisorium sein.

entsprechend den klempnerrichtlinien liegt hier ein baumangel vor, da das blech unfachgerecht an dem aufgehenden bauteil (mauerwerk nachbargebäude) angeschlossen ist. hinzu kommt, dass durch den fehlenden außenputz und die struktur des ungeputzten mauerwerks niederschlagswasser zwischen blech und Mauerwerk eindringen und so zu feuchteschäden an den darunter verlaufenden mauerwerken führen kann.

hier sollte zeitnah fachgerecht die außenwand geputzt und die verblechung ebenfalls fachgerecht neu erstellt werden.
<<

Wie vorgehen? Reicht hier ein Schriftstück aus um mich abzusichern, dass der Nachbar nach Notarunterschrift das noch macht?
Wie sicher ist das , wie würdet ihr vorgehen?

Und ein zweiter Punkt: im Kellerraum 2 kleine Feuchte Stellen mit leichter Schimmelbildung. Soll aber aufgemacht und neu abgedichtet werden und so in den Kaufvertrag. Haus ist von 1993 sonst ist alles in Ordnung.

Wie würdet ihr vorgehen, gerade zu ersterem Thema?
Wenn was unverständlich ist bitte bescheid geben.

Vielen Dank Thorsten
H
HilfeHilfe
07.05.14 08:55
Naja was hat dre Nachbar mit deinem Kauf zu tun ? Ich sehe deine Chancen eher gering. Der aktuelle Verkäufer müsste es ansprechen und ggfl zum Teil die Kosten tragen
B
Bauexperte
07.05.14 09:04
Hallo Thorsten,
Thorsten111 schrieb:

>>>inaugenscheinnahme festgestellt, dass der neue blechanschluss des gegenständlichen gebäudes an das nachbarhaus mangelhaft ausgeführt ist. diese verblechung wurde im zuge der aufstockung des nachbargebäudes ausgeführt und kann nur ein provisorium sein.

entsprechend den klempnerrichtlinien liegt hier ein baumangel vor, da das blech unfachgerecht an dem aufgehenden bauteil (mauerwerk nachbargebäude) angeschlossen ist. hinzu kommt, dass durch den fehlenden außenputz und die struktur des ungeputzten mauerwerks niederschlagswasser zwischen blech und mauerwerk eindringen und so zu feuchteschäden an den darunter verlaufenden mauerwerken führen kann.

hier sollte zeitnah fachgerecht die außenwand geputzt und die verblechung ebenfalls fachgerecht neu erstellt werden.<<

Wie vorgehen? Reicht hier ein Schriftstück aus um mich abzusichern, dass der Nachbar nach Notarunterschrift das noch macht?
Wie sicher ist das , wie würdet ihr vorgehen?
Es liegt doch im Interesse des Verkäufers, daß Du die Doppelhaushälfte kaufst. Also soll er dafür Sorge tragen, daß eine wirksame Einigung - mit Fristsetzung - mit dem Nachbarn getroffen und diese Vertragsbestandteil des Notarvertrages wird; mehr Rechtssicherheit gibt es kaum. Denn ... was, so Du erst nachträglich dieses Thema mittels "Schriftstück" angehen willst - wenn der Nachbar bspw. sagt, er habe eine Einigung zu diesem Thema mit dem aktuellen Eigentümer der Doppelhaushälfte getroffen, welche besagt, das die Kosten von diesem übernommen, geteilt oder was auch immer werden? Es eine einvernehmliche Lösung gegeben hat? Dann stehst Du mit einem dummen Gesicht da.
Thorsten111 schrieb:

Und ein zweiter Punkt: im Kellerraum 2 kleine Feuchte Stellen mit leichter Schimmelbildung. Soll aber aufgemacht und neu abgedichtet werden und so in den Kaufvertrag. Haus ist von 1993 sonst ist alles in Ordnung.
Wie würdet ihr vorgehen, gerade zu ersterem Thema?
Wie immer im Leben - was nicht im Vertrag steht, gilt als nicht gekauft. Sofern sich auch die Beseitigung der Feuchte im Keller - unter Fristsetzung - im Notarvertrag wieder findet, ist alles i.O.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit der Preisminderung und Du übernimmst die anfälligen Kosten selbst. Vorausgesetzt, daß sind die einzigen Positionen, welche der Sachverständige bemängelt hat.

Grüße, Bauexperte
T
Thorsten111
07.05.14 09:06
Ok Danke euch schonmal was heißt wirksame Einigung? Wie kann die Aussehen?
B
Bauexperte
07.05.14 09:14
Hallo Thorsten,
Thorsten111 schrieb:

Ok Danke euch schonmal was heißt wirksame Einigung? Wie kann die Aussehen?
😕

Was soll das schon anderes bedeuten, als daß eine verbindliche und rechtswirksame Regelung zu beiden Themen vom Verkäufer (jetzigem Eigentümer der Doppelhaushälfte) mit dem Nachbarn (Eigentümer der anderen Doppelhaushälfte) schriftlich vereinbart und in der Folge Anlage des noch zu schließenden Notarvertrages zwischen dem Verkäufer und Dir wird?

Grüße, Bauexperte
H
HilfeHilfe
07.05.14 09:14
wirksame Einigung = Schriftstück & Passage die notariell abgesichert ist im Kaufvertrag und / oder Nebenabrede. Gilt mit aktuellen Verkäufer und Nachbarn. nicht das der Verkäufer sagt geht mich nix mehr an .
verblechungmauerwerkfachgerechtdoppelhaushälftenachbarhausaufstockungprovisoriumbaumangelnachbargebäudeaußenputz