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ᐅ Offene Punkte bei Doppelhaushälfte Kauf mit Nachbar


Erstellt am: 07.05.2014 08:35

Thorsten111 07.05.2014 09:16
Stark ihr beide, Danke!!

Thorsten111 07.05.2014 10:49
Ok hab folgendes dem Makler geschrieben, Sorry bin halt Laie noch:


Habe mich nochmal informiert.
Zum Mangel mit dem Obergeschoss des Nachbarn benötige ich folgendes:

eine wirksame schriftliche Einigung des Verkäufers mit dem Nachbarn (mit Fristsetzung) über die Behebung des Mangels, die dann auch als Vertragsbestandteil des Notarvertrages definiert ist.

Das Thema mit der Feuchte im Keller
Und dessen Beseitigung auch bitte entsprechend mit Fristsetzung in den Vertrag aufnehmen.

Thorsten111 12.05.2014 19:17
Der Makler meinte man könnte auch den Kostenvoranschlag abziehen vom Kaufpreis? Aber wenn's dann doch teurer wird? Keine gute Idee oder?

wadenkneifer 12.05.2014 19:24
Muss man aus meiner Sicht abwägen, ist letztlich wie die Verhandlung des Kaufpreises. Wenn es viele/mehr Interessenten gibt könnte der Verkäufer ja auch an jemanden verkaufen, der mit dem Mangel "einfacher" umgeht oder ihn gar nicht bemerkt.
Letztlich muss der Nachbar ja den Mangel beseitigen, wenn ich das richtig verstanden habe. Daher ist das mit dem reduzierten Kaufpreis für Dich schwierig, weil Du Dich dann mit Deinem neuen Nachbarn ggf. rumstreiten musst, dass er etwas tut.
Bei einem solchen, aus meiner Sicht schwerwiegenden, Mangel würde ich das Haus nur kaufen, wenn ich die vertragliche Sicherheit hätte, dass der Mangel beseitigt ist (oder erst nach Mangelbeseitigung).

Viele Grüße

Michael

Thorsten111 12.05.2014 19:30
Hallo Michael,

Danke für deine Rückmeldung. Sorry hatte zu wenig dazu geschrieben.
Der Makler hat mir für die 2 feuchten Stellen im Keller gesagt, dass er nen Kostenvoranschlag eines Betriebes hier hat. Das ist unabhängig vom nachbarn. Den Kostenvoranschlag meinte er kann er mir Aufrechnen oder halt notarvertrag.
Der andere Mangel von Nachbar: da Krieg ich ne schriftliche Einigung zwischen Nachbarn und Verkäufer. Die haben geredet, der Nachbar macht das und die schriftliche Einigung kommt in den Notarvertrag. Und ich sehe die Einigung vor dem Notarvertrag schon. Am 30.5. hab ich jetzt Notartermin mit dem Makler ausgemacht.

wadenkneifer 12.05.2014 19:35
Moin Thorsten,

ah ok, das hatte ich falsch verstanden! Was sagt denn Euer Sachverständiger zu dem Kostenvoranschlag? Hält er für den Preisabschlag eine sichere und dauerhafte! Behebung des Schadens zu?

tendenziell würde ich den feuchten Keller ich auch über den Notarvertrag regeln und nicht über den Preis. Das liegt aber vielleicht an meiner allgemein relativ niedrigen Risikotoleranz 😉

Viele Grüße

Michael
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