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ᐅ "Ersatzneubau" eines nach Bebauungsplan nicht mehr zulässigen Zauns


Erstellt am: 14.12.22 11:47

Tolentino15.12.22 16:23
quisel schrieb:

35 Meter Länge
quisel schrieb:

die Konstruktion
quisel schrieb:

ohnehin verschwinden wird

Du, wirst 35m Bauzufahrt brauchen?
Ist das nicht übertrieben?
Selbst wenn wirklich nötig. Dann würde ich da genau nichts machen, außer vielleicht mit Schilf, Bambus oder Weiden die Hässlichkeit vor meinen Augen verstecken.

Aber wenn du da unbedingt was neues hinmachen willst, dann wirst du mindestens ein gleichartiges Konstrukt errichten müssen, also Holzbohlenzaun oder dich eben an den Bebauungsplan halten.
quisel15.12.22 16:38
Tolentino schrieb:

Du, wirst 35m Bauzufahrt brauchen?
Ist das nicht übertrieben?
Das wäre sicherlich übertrieben. Deswegen wird es auch nicht passieren.
Aber: Aktuell steht das "Bollwerk" an der Grundstücksseite, die später die Erschließungsseite wird. Unser Vorgarten wird am Ende weder Abschluss durch ein Holzbollwerk, noch durch einen Doppelstabmattenzaun oder eine hohe Hecke finden. Insofern kommt jedes hohe Sichtschutzkonstrukt, was zu dem Zeitpunkt dort steht, weg. So will es der Bebauungsplan und so wollen wir es auch.
Tolentino schrieb:

Dann würde ich da genau nichts machen, außer vielleicht mit Schilf, Bambus oder Weiden die Hässlichkeit vor meinen Augen verstecken.
Aber wenn du da unbedingt was neues hinmachen willst, dann wirst du mindestens ein gleichartiges Konstrukt errichten müssen, also Holzbohlenzaun oder dich eben an den Bebauungsplan halten.
Ich will nicht unbedingt. Der Zustand des Bestands gibt mir aber vor, was ich am Ende mache. Wenn ohnehin ein Ersatz nur 100%ig gleich möglich ist, dann verschiebt sich die Bewertung zu Gunsten des Bestands und zugunsten der dafür notwendigen Instandsetzungsarbeiten. Wäre es etwas flexibler, mit mehr Gestaltungsspielraum gewesen, dann hätte ich auch eine andere Lösung in Betracht gezogen.

Mir geht es am Ende darum, dass das Grundstück gepflegt und ordentlich aussieht. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass es verlassen ist und nach und nach verkommt. Wäre der Zeitraum zwischen Kauf und Bebauung auf ein Jahr begrenzt würde sich die Frage ja auch gar nicht stellen - aber beim angedachten Zeitrahmen von 3-4 Jahren ist das für mich was anderes.
K a t j a15.12.22 22:24
quisel schrieb:

...dass die Kirschlorbeerbüsche, die ich dort auf gut 35 Meter Länge pflanze, eine Zukunft haben.
Fehlt nur noch Thuja. 🙄
quisel schrieb:

Es geht mir nicht darum einen Dauerzustand mit dem Ersatzbau zu schaffen.
...
Mir geht es am Ende darum, dass das Grundstück gepflegt und ordentlich aussieht. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass es verlassen ist und nach und nach verkommt.
Das halte ich für Wunschdenken und auch irgendwo für Geflunker. Niemand baut einen Zaun, den er in 4 Jahren wieder wegreißt, nur damit das Grundstück nicht verlassen aussieht. Oder hast Du zu viel Geld, um es derart im Klo zu versenken?

Grundsätzlich kenne ich Bestandsschutz nur für Bestand. Wenn Du den weg reißt, ist der Schutz mit weg und es gilt der Bebauungsplan. Die Frage ist, ob ein Ersatz der Latten als Reparatur durch ginge. Müsste sie eigentlich, solange sich der Zaun im Wesen (Höhe, Farbe, Material, Anmutung ect.) nicht unterscheidet. Wenn vom alten Zaun allerdings gar nichts stehen bleibt, wird es schwer, dies als Reparatur durch zu bekommen. Noch dazu, wo die Stadt sowieso schon mit Argusaugen auf Deinen Zaun blickt.
quisel15.12.22 22:34
K a t j a schrieb:

Fehlt nur noch Thuja. 🙄
Ist für die Seiten geplant, deswegen ist da auch kein Platz für die Kirschlorbeerbüsche. 🤨
K a t j a schrieb:

Das halte ich für Wunschdenken und auch irgendwo für Geflunker. Niemand baut einen Zaun, den er in 4 Jahren wieder wegreißt, nur damit das Grundstück nicht verlassen aussieht. Oder hast Du zu viel Geld, um es derart im Klo zu versenken?
Um es kurz zu machen: ja!

Allen anderen herzlichen Dank für den sachlichen Input frei von Unterstellungen und Unhöflichkeiten. Meine eingangs formulierte Fragestellung ist für mich hinreichend beantwortet. 🙂
K a t j a16.12.22 05:18
Insgesamt ein Umweltschaden, wie es schlimmer kaum geht.
ypg18.12.22 11:30
quisel schrieb:

unhöflichen Formulierung
Darf ich mal fragen, was Du unhöflich formuliert findest?
Ist es das „hässlich“, was Dich bzw Deine Idee persönlich und geschmacklich beleidigen lässt?
K a t j a schrieb:

Das ist wohl das Hässlichste, was man seiner Umgebung und der Stadt zumuten kann.
Ich finde das „schäbig“ nicht gerade höflicher, wenn es um umweltschonende Behandlungen geht.
quisel schrieb:

ich denke aktuell stört mich vor allem die etwas schäbige Anmutung.
quisel schrieb:

Nun ja, was Städte bzw. Gemeinden wollen oder nicht wollen und was recht und billig ist, sind ja manchmal zwei paar Schuhe.
Auch diese Deine Gedanken könnte man als „schäbig“ betrachten… wenn sie es nicht sogar sind.
zaunbebauungsplangrundstückreparatur