ᐅ "Reguläres" Haus auf Hanggrundstück möglich?, 1m Gefälle
Erstellt am: 18.02.14 21:22
toxicmolotof19.02.14 12:50
Für mich sieht das aber nach zwei Grundstücken und zwei Doppelhaushälften aus.
Doc.Schnaggls19.02.14 12:58
toxicmolotow schrieb:
Für mich sieht das aber nach zwei Grundstücken und zwei Doppelhaushälften aus.Guter Punkt - entweder das (wobei sich die Doppelhäuser dann ein gemeinsames Satteldach mit First in der Mitte teilen sollten :confused 🙂, oder der vorgesehen Dachfirstverlauf ist über das Baufenster hinaus eingezeichnet. Dagegen sprechen allerdings die beiden Garagenbaufenster...
So wie ich es sehe, sind es ja etwa 2 - 3 Meter Höhenunterschied diagonal durch das Baufenster hindurch.
Somit dürfte das Haus zumindest am unteren Ende des Baufensters (Süden) nahezu komplett aus dem Boden heraus sein, oder?
Ebenerdiger Zugang wäre somit nur vom oberen Ende des Planes (Norden?) aus möglich.
Grüße,
Dirk
Bauexperte19.02.14 14:35
Hallo Tom,
So, wie ich das am Plan erkenne - unter Vorbehalt, da ich die Geländehöhen nicht kenne, noch die Vorgaben zur OKFB der Kommune - mußt Du so oder so anschütten, um das spätere Haus über das Erdgeschoss zu begehen.
Wurden die Grundstücke schon vereinigt?
Grüße, Bauexperte
Galdan schrieb:Ein "reguläres" Haus wird kaum möglich sein, denn der Keller wird frei liegen oder Du karrst jede Menge Erdreich an.
Wir wollen darauf ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage stellen. Das Problem, es ist ein leichtes Hanggrundstück. Wir wollen aber eigentlich ein "reguläres" Haus drauf stellen.
Also man geht im EG rein, geht entweder Treppen nach oben in OG oder Treppen nach unten in Keller.
Wird das mit dem Grundstück klappen? Die Höhenlinien bedeuten jeweils 1m Gefälle. Das Grundstück hat 22m * 29m. Wir wollen in etwa 9m * 11m darauf bauen.
So, wie ich das am Plan erkenne - unter Vorbehalt, da ich die Geländehöhen nicht kenne, noch die Vorgaben zur OKFB der Kommune - mußt Du so oder so anschütten, um das spätere Haus über das Erdgeschoss zu begehen.
Wurden die Grundstücke schon vereinigt?
Grüße, Bauexperte
Galdan19.02.14 14:49
Hi zusammen,
danke für das Feedback. Ihr habt es richtig gesehen, das Grundstück ist mit zwei Doppelhaushälften oder einem Einfamilienhaus zu bebauen. Wir würden ein Einfamilienhaus darauf stellen.
@Doc.Schnaggls: Ich glaube der Hang verläuft genau entgegengesetzt wie du denkst. Der Hang ist im Süden (also unten) höher als in Norden (oben).
Würden wir jetzt regulär im Norden ins Haus gehen, würde wir quasi im Süden in der Erde stehen.
Daher dachte ich an sowas wie z.B. folgende Maßnahmen.
Haus generell "etwas" höher setzen, so dass man im Norden beim Eingang ein paar Stufen steigen muss.
Und im Süden "etwas" vom Erdreich abtragen. Aber ich weiss halt nicht wieviele Meter man mit sowas überbrücken kann.
danke für das Feedback. Ihr habt es richtig gesehen, das Grundstück ist mit zwei Doppelhaushälften oder einem Einfamilienhaus zu bebauen. Wir würden ein Einfamilienhaus darauf stellen.
@Doc.Schnaggls: Ich glaube der Hang verläuft genau entgegengesetzt wie du denkst. Der Hang ist im Süden (also unten) höher als in Norden (oben).
Würden wir jetzt regulär im Norden ins Haus gehen, würde wir quasi im Süden in der Erde stehen.
Daher dachte ich an sowas wie z.B. folgende Maßnahmen.
Haus generell "etwas" höher setzen, so dass man im Norden beim Eingang ein paar Stufen steigen muss.
Und im Süden "etwas" vom Erdreich abtragen. Aber ich weiss halt nicht wieviele Meter man mit sowas überbrücken kann.
Galdan19.02.14 14:51
Grundstücke wurden bisher nicht vereinigt, ist aber laut Bauamt kein Problem.
toxicmolotof19.02.14 15:24
Dann hättest du dort auch deine andere Frage stellen sollen. Denn dort sitzt jemand der dir sagen können sollte was dort noch ok oder nicht ok ist.
Aber bei dem Gefälle wie du es beschreibst willst du ja quasi 1,5 Etagen in die Erde bauen.
Mit Mehrkosten dürftest du mit Sicherheit rechnen dürfen.
Auch frage ich mich wohin die Doppelgarage dann soll.
Aber bei dem Gefälle wie du es beschreibst willst du ja quasi 1,5 Etagen in die Erde bauen.
Mit Mehrkosten dürftest du mit Sicherheit rechnen dürfen.
Auch frage ich mich wohin die Doppelgarage dann soll.
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