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ᐅ Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?


Erstellt am: 25.04.22 13:36

Araknis25.04.22 14:38
Du musst die Schenkung innerhalb von drei Monaten an das Finanzamt melden. Dann geht's weiter wie beschrieben.
Alibert8725.04.22 14:44
Araknis schrieb:

Du musst die Schenkung innerhalb von drei Monaten an das Finanzamt melden. Dann geht's weiter wie beschrieben.

Der Wert wird sehr sehr wahrschlich weit unter 400TE liegen. Würdest du auch sagen, dass man Steuerberater und Notar konsultieren sollte. Wir wollen keinen großen Aufwand haben (Zeit / Kosten)
Araknis25.04.22 14:48
Alibert87 schrieb:

Der Wert wird sehr sehr wahrschlich weit unter 400TE liegen.
Wie gesagt, das wird dir das Finanzamt schon mitteilen. Hier ist ein realistischer Blick auf vergleichbare Objekte in der Nähe schon ein guter Anhaltspunkt. Je nach Alter des Objekts nivelliert sich das aber ggf. noch.

Wir haben beim Erbe weder Notar noch Steuerberater gebraucht, für jegliche Steuertricks á la Wohnrecht oder Nießbrauch war es lange zu spät. In eurem Fall würde ich aber mal einen Notar fragen, das muss ja alles sauber geregelt sein und vor allem beurkundet werden. D.h. du wirst um den Notar eh nicht herum kommen.
Alibert8725.04.22 15:01
noch eine Sache ganz plakativ gefragt: Schenkung ist über 10 Jahre her (Frist), meine Eltern werden zum Pflegefall, müssen wir als Kinder in irgendeiner Form für die Kosten aufkommen (das ist nicht unser Anspruch) oder wir die geschenkte Immobilie und unser Vermögen für die Pflege verwendet?
Tolentino25.04.22 15:20
Die Rückforderung der Schenkung geht m.W. nach 10 Jahren nicht mehr.
Das andere ist Elternunterhalt. Da kann der Sozialträger, der die Differenz aus REnten und Pflegeversicherungszahlungen zu den Kosten trägt auf die Kinder (und nur diese - nicht Schwiegerkinder) zurückgreifen, wenn sie mindestens 100 TEUR Brutto(!)einkommen haben.
11ant25.04.22 16:30
Alibert87 schrieb:

Hallo zusammen, ich hoffe durch eure Erfahrungen ein paar Fragen beatwortet zu bekommen, da wir aktuell das Thema Schenkung des Haus meiner Eltern auf der Agenda haben.
Info: Haus (inkl Grundstück) unter <400TE Wert, Eltern sollen lebenslanges Wohnrecht haben, ca 50TE Schulden (zahlen Eltern ab)
Bis eine Immobilie nach heutiger Marktlage selbst in Hintertupfing unzweifelhaft einen so niedrigen Wert haben kann, müssen die Eltern eigentlich noch sehr jung sein, damit ihr Wohnrecht den Wert so weit herunterzieht. Wenn die besagten Schulden der Eltern mit dem Objekt zusammenhängen, wäre ja wohl auch der Gläubiger mit an den Tisch zu holen (?). Ich an Eurer Stelle würde mit einem guten (mit der Betonung auf "guten", die üblichen nonchalanten Faulpelze genügen hier nicht !) Steuerberater erörtern, ob das Objekt ggf. erst in eine "Mutti & Vati GbR", oHG oder "Mutti, Vati und Erben KG" überführt werden sollte, bevor Ihr es erwerbt. Zum einen ist das nicht unabhängig vom ehelichen Güterstand und der steuerlichen Veranlagung der Eltern zu betrachten, und zum anderen bin ich auch gerade zu faul, um in Deiner Threadhistorie nach auszubezahlenden Geschwistern oder dergleichen und Deinem eigenen Personenstand etcetera zu stöbern. So oder so ist die Sicherheit ggü. Forderungen späterer Pflegekostenträger der Eltern bei weitem nicht die einzige Tücke, die Dir in die Quere kommen kann. Am besten gehst Du mal zu zwei Steuerberatern: einem, der die Familie kennt und einem zweiten, der eine fachliche Zweitmeinung zur Vorgehensweise abgibt (und ggf. einem dritten, wenn diese beiden nicht zu demselben Ergebnis kommen). Sprachen wir schon irgendwo von den Investitionen, derer das Objekt noch bedarf ?
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