ᐅ Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?
Erstellt am: 25.04.22 13:36
i_b_n_a_n25.04.22 14:07
Alibert87 schrieb:
Darf ich fragen warum, gibt es tatsächlich so viele Fallstricke? Uns geht es um die 10 jährige Frist und möglichen Pflegekosten (worst case Szenario)Ja, es gibt viele Fallstricke von denen du nicht mal ahnst das es sie gibt. Das kann nur in deinem / euren individuellen Fall beurteilt werden.Du willst ernsthaft einen Wert von nahezu 400K "mal eben so" von Person "A" nach "B" schieben ohne steuerlich Beratung?
Araknis25.04.22 14:29
Habe den Fall gerade, bzw. im Erbverfahren. Du gibst bei der Schenkungssteuererklärung einen von dir ausgedachten Wert an. Das zuständige Finanzamt nimmt das erstmal so hin und erteilt daraufhin einen Steuerbescheid. Leider schickt es das ganze dann noch an das Lagefinanzamt in der Nähe des Objekts und die sagen dir daraufhin abschließend und bindend, was das Objekt wirklich wert ist. Das kannst du dann gutachterlich anfechten, wobei der Gutachter sehr strengen Kriterien unterliegt, die dir das Finanzamt dann auch mitteilt.
Einfach einen geringen Wert angeben, um steuerlich gut wegzukommen, funktioniert nicht bzw. nur sehr begrenzt.
Einfach einen geringen Wert angeben, um steuerlich gut wegzukommen, funktioniert nicht bzw. nur sehr begrenzt.
Alibert8725.04.22 14:31
LudwigMuc schrieb:
Du hast gefragt "Kann ich den Wert des Hauses meinen Eltern einfach selber schätzen " Die Antwort ist nein das macht das Finanzamtich habe vorhin kurz mal bei einer Notar Kanzlei angerufen, die sagten, wir können es selber schätzen, so lange es halbwegs realistisch ist... komisch
Da hole ich mir auf jedem Fall eine zweite Meinung ein!
Alibert8725.04.22 14:33
Araknis schrieb:
Habe den Fall gerade. Du gibst bei der Schenkungssteuererklärung einen von dir ausgedachten Wert an. Das zuständige Finanzamt schickt das ganze dann an das Lagefinanzamt und die sagen dir daraufhin abschließend und bindend, was das Objekt wert ist. Das kannst du dann gutachterlich anfechten, wobei der Gutachter sehr strengen Kriterien unterliegt, die dir das Finanzamt dann auch mitteilt.
Einfach einen geringen Wert angeben, um steuerlich gut wegzukommen, funktioniert nicht bzw. nur sehr begrenzt.Klar, kann ich nachvollziehen. Aber was hat das Finanzamt eigentlich damit zu tun. Es fallen bei uns keine Steuern an
Araknis25.04.22 14:34
Alibert87 schrieb:
Aber was hat das Finanzamt eigentlich damit zu tun. Es fallen bei uns keine Steuern anDas sagst jetzt du. Wenn das Finanzamt aber meint, dass das Objekt mehr als 400.000 Euro wert ist, schon. Und genau das gilt es abzuwarten.Alibert8725.04.22 14:36
Araknis schrieb:
Das sagst jetzt du. Wenn das Finanzamt aber meint, dass das Objekt mehr als 400.000 Euro wert ist, schon. Und genau das gilt es abzuwarten.Also muss ich erst mit dem Finanzamt sprechen? Und schauen wie die Bewertung da ausfällt?