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ᐅ Zu Wenig Stellplätze für Baugenehmigung


Erstellt am: 21.03.22 10:21

NeScha1221.03.22 10:21
Hallo zusammen,

kurze Beschreibung unserer Situation:
Wir haben in ein Neubaugebiet ein Reihenmittelhaus erworben und unser Nachbar ebenso vom selben Eigentümer das Eckgrundstück.

Wir haben jetzt erfahren, dass laut Bebauungsplan die Reihenmittelhaus einen Stellplatz vor dem Haus haben und aus Platzmangel am ende der Hausgruppen noch einen Platz für ein Sammelcarport.

Der ehemalige Eigentümer hat jedoch den Platz für ein Sammelcarport nicht uns, sondern unseren Nachbarn damals verkauft. Wir haben leider nur die Möglichkeit einen Stellplatz zu realisieren.

Nach Rücksprache mit der Stadt haben wir gesagt bekommen, dass ein zweiter Stellplatz für die Genehmigung notwendig ist und wir dafür eine Lösung brauchen.

Wir wissen nicht was man da machen kann/soll und würden uns über Anregungen freuen.
Sollten wir da rechtlich bzgl. des Verkäufer vorgehen?

Danke sehr!
i_b_n_a_n21.03.22 10:54
etwas konfuse gestellte Frage ...

Welche Genehmigung wird denn für das (ein) bestehende Haus noch benötigt?

Meine juristische Laienmeinung: gekauft wie gesehen, aber: Eventuell durfte der Eigentümer den Stellplatz
gar nicht verkaufen da ja dann die Bedingungen für damals erteilte Genehmigung nicht mehr erfüllt wurden?
Sehr merkwürdig dein Verkäufer ...
NeScha1221.03.22 10:57
i_b_n_a_n schrieb:

etwas konfuse gestellte Frage ...

Welche Genehmigung wird denn für das (ein) bestehende Haus noch benötigt?

Meine juristische Laienmeinung: gekauft wie gesehen, aber: Eventuell durfte der Eigentümer den Stellplatz
gar nicht verkaufen da ja dann die Bedingungen für damals erteilte Genehmigung nicht mehr erfüllt wurden?
Sehr merkwürdig dein Verkäufer ...

Sorry, es geht hier um die Genehmigung für das bauen eines Reihenmittelhaus.
Wir haben nur das Grundstück erworben.
WilderSueden21.03.22 11:27
Ist es grundsätzlich unmöglich 2 Stellplätze vor dem Haus zu bauen oder nur ungeschickt?
Falls ersteres, wäre das ein Mangel den ich beim Verkäufer reklamieren würde.

Braucht ihr den zweiten Stellplatz auch selbst oder nur für die Genehmigung?
Benutzer20021.03.22 11:34
Nicht mögliche Stellplätze kann man i.d.R. auch mit Cash bei der Gemeinde ablösen. Kann aber ins fünfstellige gehen.

Ansonsten mit dem Verkäufer des Grundstücks ins Gespräch kommen, da dieser Euch dann im Zweifel ein nicht bebaubares Grundstück veräußert hat.
NeScha1221.03.22 11:34
WilderSueden schrieb:

Ist es grundsätzlich unmöglich 2 Stellplätze vor dem Haus zu bauen oder nur ungeschickt?
Falls ersteres, wäre das ein Mangel den ich beim Verkäufer reklamieren würde.

Braucht ihr den zweiten Stellplatz auch selbst oder nur für die Genehmigung?

Also im Bebauungsplan steht: "...Für die Reihenmittelhäuser im Baugebiet ist vor dem Gebäude nicht ausreichend platz für zwei Stellplätze. Es soll daher jeweils nur ein offener Stellplatz vor den Gebäuden entstehen und der zweite Stellplatz wird in Form einer Sammelcarportanlage in unmittelbarer Nähe nachgewiesen."

Es handelt sich um ein Neubaugebiet, dass noch in der Erschließungsphase ist. Das Problem haben wir jetzt während der Planung für die Baugenehmigung gemerkt.

Wir würden auch mit ein Stellplatz auskommen. Die Stadt hat jedoch wie folgt geantwortet: "..für ein Einfamilienwohnhaus müssen Sie zwei Stellplätze nachweisen. Das ist notwendig und da gibt es kein Nachlass. Da müssen sie nach einer Lösung suchen."
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