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ᐅ Wie genau muss eine Baubeginnsanzeige sein und was passiert dann?


Erstellt am: 05.02.22 13:44

P
Pinkiponk
05.02.22 13:44
Wir sitzen gerade über dem Dokument Baubeginnsanzeige (Bauort Sachsen). Weiß jemand, ob der Termin tagesgenau genannt werden muss? Wir beginnen wie üblich mit den Erdarbeiten, aber der Beginn ist wetterabhängig (und vermutlich auch abhängig von der Verfügbarkeit der Baumitarbeiter). Uns wurde "mal" eine Kalenderwoche genannt, aber nicht verbindlich.

Ebenso interessiert es mich als Erst-Bauherrin, was danach so gemacht wird, passiert, ob jemand von der Baubehörde vorbeischaut etc..
S
Stephan—
05.02.22 22:22
Bei uns in Brandenburg war es so das nach 2 Wochen, nach Datum Baubeginnsanzeige, vom Vermesser die Lage- und Höhenrichtige Einmessung der Bodenplatte erfolgt sein, bzw. mittels Einmessbescheinigung nachgewiesen werden musste. (Hatten wir nicht im 2 Wochen Fenster geschafft)

Hatte uns unsere Vermesserin drauf hingewiesen. Aber soweit die Theorie, wenn 4 Wochen dann kommt da sicher auch nichts nur Monate sollte man nicht daneben liegen. ;-)

...ich habe bisher niemanden aktiv vom Bauamt vorgetroffen, denke persönlich die kommen wenn nur stichprobenartig, wenn ein jemand an‘s Bein pis*^en möchte oder Langeweile besteht, wobei ich drittes fast ausschließe.xD

PS: Ich glaube zu meinen das Erdarbeiten BauVORbereitende Maßnahmen und erst mit Beton (Fundament) der eigentliche Baubeginn nach Definition ist.
1
11ant
06.02.22 00:22
Pinkiponk schrieb:

Wir sitzen gerade über dem Dokument Baubeginnsanzeige (Bauort Sachsen). [...] Ebenso interessiert es mich als Erst-Bauherrin, was danach so gemacht wird, passiert,
Insofern ich (obwohl wohl bundeslandsabhängig) keine andere Angabe als "spätestens eine Woche vorher" gefunden habe, scheint es offenbar grundsätzlich vorher sein zu müssen - insofern finde ich die Bezeichnung "Anzeige" eigentlich irreführend, wenn es doch eine Ankündigung ist. Ich gehe davon aus, daß diese "Frist" damit zusammenhängt, daß das Amt Vorlauf haben möchte, um die Eignung der benannten Bauleiterperson zu prüfen. Von dieser Person wird wohl auch zu wissen erwartet, wann weitere Schritte (wie z.B. Vermesserbeauftragungen etcetera) erfolgen sollen. Vermutlich delegierst Du am besten bereits die Stellung der Anzeige dorthin. Das Amt muß ja wissen, wann es losgeht: eine Baugenehmigung ist mehrere Jahre gültig, da kann man nicht jeden Tag Streife fahren, ob sich schon etwas tut.
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M
motorradsilke
06.02.22 01:41
Stephan— schrieb:

Bei uns in Brandenburg war es so das nach 2 Wochen, nach Datum Baubeginnsanzeige, vom Vermesser die Lage- und Höhenrichtige Einmessung der Bodenplatte erfolgt sein, bzw. mittels Einmessbescheinigung nachgewiesen werden musste. (Hatten wir nicht im 2 Wochen Fenster geschafft)

Hatte uns unsere Vermesserin drauf hingewiesen. Aber soweit die Theorie, wenn 4 Wochen dann kommt da sicher auch nichts nur Monate sollte man nicht daneben liegen. ;-)

War bei uns auch kein Problem. Hatte irgendwie Niemand dran gedacht und dann wurde das erst nach Einzug gemacht. Hat auch zwischendurch Niemand dran erinnert.

Bei der Baubeginnsanzeige hab ich einfach ein ungefähres Datum reingeschrieben. Das hat gereicht.
P
Pinkiponk
06.02.22 10:07
Off Topic: ;-) Noch etwas Wichtiges, worauf ich bei meiner Recherche gestoßen bin. "Baubeginn" ist ein Determinativkompositum aus den Substantiven Bau und Beginn. 🙂 Das sollte man als Erst-Bauherr schon wissen. ;-) Ich hoffe, ich konnte anderen Erst-Bauherren damit weiterhelfen.
baubeginnsanzeigeerdarbeitenamt