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ᐅ Erdarbeiten...Streit mit dem BU


Erstellt am: 21.07.2021 21:14

ypg 21.07.2021 23:25
Das scheint nach Deinen Angaben ein normaler Werkvertrag mit einem GU zu sein, in dem Bodenarbeiten bis 30 cm und Gutachten inklusive sind.
Die Vorgehensweise vom GU ist völlig normal. Das gibt es nach meinem Erachten kein Streitpunkt. Auch ist es usual, dass sein Erdbauer, der im Vertrag inkludiert ist, den eventuellen Aufwand auf Deine Kosten mitmacht.
Da ist nichts fragwürdig dran, kein Grund zum Misstrauen.
Wenn Du selbst eigene Gewerke einbringen möchtest, hättest Du mit einem Architekten in Einzelvergabe bauen sollen.
Lies Dir am besten nochmal genau Deinen Vertrag durch.
Thomas911 schrieb:

Sicher ist es blöd, noch vor dem Baubeginn Rechtsanwalt einzuschalteb aber über den Umgang bin ich jetzt böse erstaunt.
Das ist auch nicht nötig, sofern man nach Deinen Aussagen ausgehen kann.
Thomas911 schrieb:

Kann uns da was unter die Nase gerieben werden?
Warum sollte er?

Thomas911 22.07.2021 11:00
Danke für eure Anregungen, nun bin ich deutlich mehr beruhigt. Genau solche kritische Sicht hat mir gefehlt.

der Statiker bearbeitet das Ganze heute oder am Montag und wenn alles parat ist, treffen wir uns zur Besprechung und bekommen die erwünschte Einsicht. So seine Aussage.

allstar83 22.07.2021 11:33
Ich vermute rein formal müsste er dir ja bei einer Änderung "ich grabe 45cm statt 30cm" eine Info zukommen lassen. Wobei ich denke dass das wohl den Braten nicht fett macht. Bevor da ein anderer Bagger kommt... Das kann ich mir kaum vorstellen dass das soviel günstiger wird mit nem anderen.

Thomas911 22.07.2021 11:45
allstar83 schrieb:

Ich vermute rein formal müsste er dir ja bei einer Änderung "ich grabe 45cm statt 30cm" eine Info zukommen lassen. Wobei ich denke dass das wohl den Braten nicht fett macht. Bevor da ein anderer Bagger kommt... Das kann ich mir kaum vorstellen dass das soviel günstiger wird mit nem anderen.

Mag sein. Wir haben da in der Region aber allgemein etwas schlechtere Bodenbeschaffenheiten. Es wird wohl so sein, dass wir den Boden austauschen müssen aber in welchem Umfang ist es jetzt die Frage. Naja, ihr habt aber grundsätzlich schon recht. Die Erdarbeiten zwischen zwei Tiefbaufirmen aufzuteilen ist schwierig

JuliaMünchen 22.07.2021 11:54
Hat eure Baufirma euch denn keine ungefähren Kosten genannt, wenn die Erdarbeiten eigentlich komplett über die Partnerfirma gemacht werden sollen? (Zwei Tiefbaufirmen kannst du vergessen, das gibt nur Chaos und doppelte Kosten für Anfahrt, Straßensperrungen usw.) Wenn es im Vertrag nicht geregelt ist, müsstet ihr ja zumindest noch die Möglichkeit haben, die Erdarbeiten komplett bauseits zu vergeben.

Tolentino 22.07.2021 12:37
Also bei mir musste 1m Boden ausgetauscht werden. 30cm waren mit drin.
erst hieß es nach Gutachten 70cm (also für mich 40cm extra bezahlt) reichen, dann musste doch 1m getauscht werden, weil beim Baggern festgestellt wurde, dass die Bodenschicht schief im Baufeld lag. Da man aber nicht schief austauschen kann musste alles auf 1m getauscht werden, also +70cm für mich.
D.h. ich hatte ein Mehrkostenangebot nach dem Gutachten von x. Zu dem Zeitpunkt hätte ich noch alles eigenvergeben können und hätte eben was gutgeschrieben bekommen. Aber dann eben nicht 30cm der eine und den Rest von meinem sondern dann alles von meinem. Allerdings war erstens der cbm Preis ok und zweitens hätte ich bei Eigenvergabe ein Druckfestigkeitsgutachten beibringen müssen, was jede evtl. Ersparnis dann aufgefressen hätte.

Am Ende waren es dann 1,2m mehr Material, weil die absolute Höhe nach dem Abriss des Bestands niedriger war, als auf dem Lageplan.
Also war doch ein Schreck für mich, musste auf einmal 4500 EUR dazublechen bevor überhaupt die Bodenplatte da war.
gutachtenvertragerdarbeitentiefbaufirmen