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ᐅ Photovoltaikanlage: Kosten, Einsparpotenzial? - Erfahrungen?


Erstellt am: 16.01.20 10:50

DaGoodness05.10.21 21:22
Was genau meinst du damit?
Also ich habe die komplette Mehrwertsteuer für die Anschaffung (über 3.000€) vom Finanzamt zurückbekommen.
Für die Einspeisung mache ich regelmäßig die Umsatzsteuervoranmeldung über Elster.
Was ich noch nicht angegeben habe ist die Einspeisevergütung.

Steuern ist leider nicht so mein Ding. Muss demnächst noch zum Steuerberater und da so einiges abklären.
Fuchur05.10.21 21:38
Einspeisung und Eigenverbrauch gehören in die Voranmeldungen und in die Jahresmeldung. Zusätzlich gehört der Eigenverbrauch als Anlage EÜR in die Einkommensteuererklärung. Beide Jahreserklärungen waren bis Juli abzugeben, außer ein Steuerberater macht das für dich. Dagegen spricht deine Aussage, dass DU bislang die Erklärungen einreichst.
DaGoodness05.10.21 21:52
Die Einkommensteuererklärung hat bislang immer der Lohnsteuerhilfeverein für uns gemacht.
Aufgrund der Photovoltaikanlage darf der Verein unsere Steuerklärung aber nicht mehr machen.
Daher müssen wir für die Steuererklärung 2020 noch einen Steuerberater aufsuchen.
Die Voranmeldung habe ich wie gesagt bislang über Elster gemacht. Habe mir vom Mitarbeiter des Finanzamts kurz erklären lassen, was ich da eingeben muss. Wobei ich da auch schon sehr unterschiedliche Aussagen zu der Abrechnung bekommen habe.
Der Mitarbeiter vom Finanzamt meinte ich sollte als Grundlage für die Steuerberechnung für den Eigenverbrauch 20Cent/kwh ansetzen.
Ein Freund von mir macht die Steuererklärung ebenfalls über einen Steuerberater und der hatte ihm wohl gesagt, dass es da keine feste Vorgabe für die Berechnung gebe. Daher könnte man auch einfach für den Eigenverbrauch sowie die Einspeisung einfach die 9Cent/kwh als Berechnungsgrundlage ansetzen. Das würde die Steuerlast natürlich mal eben halbieren.
RotorMotor05.10.21 21:56
DaGoodness schrieb:

Was genau meinst du damit?
Also ich habe die komplette Mehrwertsteuer für die Anschaffung (über 3.000€) vom Finanzamt zurückbekommen.
Diese Umsatzsteuer bekommt man eben nur als "Unternehmer" mit Gewinnerzielungsabsicht zurück.
Das sehe ich nicht gegeben bei Verzicht auf die Einspeisevergütung!
DaGoodness05.10.21 22:07
Da müsste ich mich dann nochmal schlau machen.
Ich habe zum Beispiel trotzdem vom Netzbetreiber zum Ende des Jahres entsprechend eine Abrechnung über die Einspeisevergütung bekommen. Nur als Zahlungsempfänger steht dort die Firma Senec. Ich bin aber immer noch offiziell der Empfänger der Abrechnung.
Außerdem bekomme ich ja trotzdem eine Vergütung von Senec über die Einspeisung die über der jährlichen Freimenge liegt.
Fuchur05.10.21 22:10
DaGoodness schrieb:

Ein Freund von mir macht die Steuererklärung ebenfalls über einen Steuerberater und der hatte ihm wohl gesagt, dass es da keine feste Vorgabe für die Berechnung gebe. Daher könnte man auch einfach für den Eigenverbrauch sowie die Einspeisung einfach die 9Cent/kwh als Berechnungsgrundlage ansetzen.
Nein, das stimmt so nicht. Es gibt keinen festen Wert, der anzusetzen ist, sehr wohl aber eine festgeschriebene Berechnungsgrundlage. Bei der Umsatzsteuer sind es die Beschaffungskosten für deine Belieferung vom Netzbetreiber (netto). Grundgebühren und Prämien sind zu berücksichtigen. Damit landet man meist irgendwo um 20 Cent, so dass einige FA pauschal 20 Cent akzeptieren.

Da in der Erklärung kein Rechenweg aufgezeigt wird, kann es durchaus sein, dass das FA bei deinem Freund bei den kleinen Beträgen nichts merkt, es bleibt aber eine klassische Steuerverkürzung/-hinterziehung.

Bei der Einkommensteuer ist der anzusetzende Wert die entgangene Einspeisevergütung.

Dazu müssen dann Einkünfte, Gewinne, Abschreibungen und Kosten in der Anlage EÜR gegenübergestellt werden. Ergibt sich daraus ein Gewinn, wird der mit dem regulären Eigenkapital-Steuersatz als Einkünfte versteuert. Ergibt sich daraus ein Verlust, mindert dieser das zu versteuernde Einkommen. Allerdings muss man hier aufpassen, denn wie zurecht hinweist, muss die Anlage über 20 Jahre perspektivisch Gewinne abwerfen, sonst war es das mit der Unternehmereigenschaft und allen Annehmlichkeiten (auch der bereits zurückgezahlten USt).
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