Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Abstandsflächen 2. Garage Landesbauordnung Baden-Württemberg


Erstellt am: 22.09.21 16:15

K
Krautgarten
22.09.21 16:15
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich würde mir gerne eine 2. Garage auf meinem Grundstück errichten um dort meinen Schlepper frostsicher abzustellen. Bauort ist Altdorf im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg. Ich würde die Garage gerne möglichst weit in der Nord - West Ecke des Grundstücks platzieren. Pläne habe ich angehängt. Nach der Landesbauordnung von BW darf man, meine ich, nur Nebengebäude bis insgesamt 9m Länge an einer Nachbargrenze errichten. Da an der Nordgrenze des Grundstücks schon eine Garage steht, würde ich dort die 9m bei Grenzbebauung der 2. Garage überschreiten. Da Nebengebäude bis 25m² Wandfläche, meine ich, auch in den Abstandsflächen errichtet werden können habe ich mir überlegt an der Nord- und Westgrenze jeweils mit den Wänden der Garage 50 cm Grenzabstand einzuhalten um so eine Grenzbebauung zu vermeiden. Traufe und Dachüberstand der Garage würden jeweils direkt an den Grenzen enden. Zur 1. Garage würden 3m Abstand eingehalten. Ist das was ich mir überlegt habe so zulässig oder habe ich etwas nicht bedacht? Der Bebauungsplan lässt Nebengebäude in unbegrenzter Zahl bis jeweils 25m² sowohl in den Bauverbotszonen als auch in den Abstandsflächen zu. Es würde mich freuen, wenn es hier jemanden gibt der sich baurechtlich besser auskennt als ich.

Grüße Tim

Skizzenhafter Grundrissplan eines quadratischen Gebäudes mit Maßlinien und Kompass


Architektonische Zeichnungen eines kleinen Gebäudes mit Satteldach und Ansichten Nord/West/Ost.


Liegenschaftskataster: Parzellen mit Gebäuden (Whs) an Lerchenstraße und Rappenweg.
1
11ant
22.09.21 17:05
Wenn "Schlepper" einen ausgewachsenen Traktor und nicht nur einen Aufsitzrasenmäher meint, befürchte ich eine stattliche mittlere Wandhöhe.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
K
Krautgarten
22.09.21 17:20
Hallo,
Ansichten zur Garage habe ich angehängt. Es ist ein Bührer EFD 4/10. Garagenhöhe passt 🙂
G
guckuck2
22.09.21 19:01
Die Alternative zu „auf der Grenze“ bauen ist nicht 50cm abzurücken, sondern mind. 3m abzurücken.
Y
ypg
22.09.21 19:09
Krautgarten schrieb:

Da Nebengebäude bis 25m² Wandfläche, meine ich, auch in den Abstandsflächen errichtet werden können habe ich mir überlegt an der Nord- und Westgrenze jeweils mit den Wänden der Garage 50 cm Grenzabstand einzuhalten um so eine Grenzbebauung zu vermeiden.
Also, mit 50cm umgehst Du nicht die Grenzbebauung. Grenzbebauung bezieht sich auf die Abstandsfläche und nicht direkt auf die Grenze.
Insgesamt dann 15 Meter, maximal auf einer Seite 9 Meter. Du könntest also in der Position eine 3 x 6 Garage (oder nenn es meinetwegen Nebengebäude) bauen. Mehr nicht.
K
Krautgarten
22.09.21 21:45
Danke für die Antworten! 🙂
Wo genau ist denn definiert, dass Grenzbebauung nicht die Bebauung direkt an der Grenze meint, sondern eine Bebauung in den Abstandsflächen? Das würde mich persönlich sehr interessieren, da ich genau dazu nichts gefunden habe und mich deshalb ans Forum gewandt habe... Auf Flurstück 1841 sind auch mehrere Nebengebäude mit 50 cm Grenzabstand errichtet, deren Gesamtlänge so nach Landesbauordnung dann auch nicht zulässig wäre?
Wäre es alternativ möglich mein Flurstück zu teilen? Auf dem separaten Flurstück wäre ja dann wieder eine Bebauung mit 9m an einer Grenze und 15m gesamt möglich? Oder habe ich hier auch wieder etwas nicht bedacht?

Schönen Abend 🙂
Tim
garagegrenzbebauungnebengebäudeabstandsflächenflurstücklandesbauordnunggrenzabstand