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ᐅ Abstandsflächen 2. Garage Landesbauordnung Baden-Württemberg


Erstellt am: 22.09.21 16:15

Y
ypg
22.09.21 22:06
Schau mal in Deine Landesbauordnung Par. 5... Garagen sind zur Grenzbebauung privilegiert.
Zu den unteren Grundstücken: das mag vielleicht Sondernutzung sein, wenn da auch die Werkstatt so gross gebaut wurde. Oftmals werden Abstandsflächen vom Nachbarn übernommen. Kostet aber Grundbucheinträge. Hier mag noch das Aneinandersetzen der Garagen eine Rolle spielen, sodass der eine 12 Meter ausnutzen konnte mit Einwilligung des Nachbarns. Die geben sich ja beide die Hand. Achtung: Laienmeinung!
M
Malunga
23.09.21 08:25
Grundsätzlich darfst du 25m2 auf die Grenze stellen. Par. 6 Landesbauordnung
Sind die „aufgebraucht“ gilt Par. 5 Landesbauordnung regulär für den Rest.

Die 25m2 sind meiner Meinung auch nicht teilbar. Sprich 2 Gebäude a 10m2.
Bei älteren Gebäuden die früher, meist auch illegal, errichtet wurden, gilt oftmals eine Besitzstandswahrung. Was nicht bedeutet das man so wieder bauen dürfte.

Frag doch einfach beim Bauamt nach. Wenn nicht allzu komplex ist, bekommst die Antwort am Telefon.

Edit: Zumal du mit deiner Planung ja zwei Grenzen tangierst. Das geht auch nicht. 25m2 dürfen nur 1x benutzt werden 🙂
K
Krautgarten
23.09.21 15:01
Ja, habe jetzt beim Bauamt nach einem Termin gefragt. Falls es jemanden interessiert, kann ich ja dann nochmal berichten. Hätte halt gerne vorher genau Bescheid gewusst, bevor ich die Behörde kontaktierte.
landesbauordnunggaragenbauamt