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ᐅ Schimmel im Bad der GU weigert sich zu reagieren


Erstellt am: 21.09.21 22:48

MP1234522.09.21 09:40
Tom1978 schrieb:

Eventuell verwechselt man hier Bauträger mit Bauunternehmen/Gesamtunternehmen? Ein Bauträger ist nicht verpflichtet jemanden reinzulassen, da es bis vollständiger Zahlung sein Eigentum ist. Bei BU/GU sieht das schon anders aus.

Er ist ein GU kein Bauträger. Wir denken auch, dass er mehr als die vereinbarten 10% auf die Angebote schlägt. Wir bekommen nie das Grundangebot von den Nachträgen nur seins. Wir sind überlegen am Ende die Restsumme zu behalten und das vor Gericht zu klären. Man kann mit diesem Herren nicht auf eine vernünftige Art und Weise sprechen, er ist der große Macher, seit 30 Jahren im Geschäft... . Wir vermuten, es wurde zu wenig von seinen Mitarbeitern gelüftet. In keinem anderen Haus gibt es diesen Schimmel.
Tom197822.09.21 09:44
MP12345 schrieb:

Er ist ein GU kein Bauträger. Wir denken auch, dass er mehr als die vereinbarten 10% auf die Angebote schlägt. Wir bekommen nie das Grundangebot von den Nachträgen nur seins. Wir sind überlegen am Ende die Restsumme zu behalten und das vor Gericht zu klären. Man kann mit diesem Herren nicht auf eine vernünftige Art und Weise sprechen, er ist der große Macher, seit 30 Jahren im Geschäft... . Wir vermuten, es wurde zu wenig von seinen Mitarbeitern gelüftet. In keinem anderen Haus gibt es diesen Schimmel.

Wenn es GU ist, ist es doch Dein Haus das er baut. Da muss doch ein Schlüssel her. Was sagt Dein externer Baubegleiter? Ich hoffe Du hast einen. Ohne mit Einen zu bauen und Laie sein, ist schon fast grob fahrlässig...
MP1234522.09.21 09:47
Tom1978 schrieb:

Wenn es GU ist, ist es doch Dein Haus das er baut. Da muss doch ein Schlüssel her. Was sagt Dein externer Baubegleiter? Ich hoffe Du hast einen. Ohne mit Einen zu bauen und Laie sein, ist schon fast grob fahrlässig...

Ja wir haben einen, dieser ist heute auf der Baustelle. Er sagte auch schon, der Schimmel muss weg. Er wird dazu auch ein Gutachten erstellen. Sollte der GU das nicht wegmachen, wäre es eine Möglichkeit die Restsumme einzubehalten und dann dies vor Gericht zu klären?
Tom197822.09.21 10:08
MP12345 schrieb:

Ja wir haben einen, dieser ist heute auf der Baustelle. Er sagte auch schon, der Schimmel muss weg. Er wird dazu auch ein Gutachten erstellen. Sollte der GU das nicht wegmachen, wäre es eine Möglichkeit die Restsumme einzubehalten und dann dies vor Gericht zu klären?

Sehr gut. Bleibt noch das Problem mit dem Schlüssel. Bei uns bekommen wir und der externe Baubegleiter einen, so das wir immer rein können.
Alessandro22.09.21 11:33
Hol dir den Schlüssel! Das ist DEIN Haus!
Schimi179122.09.21 11:50
konibar schrieb:

auf jeden Fall eine Mängelrüge (per Einschreiben m Rückschein) zustellen zur Interessenwahrung.
Verzichten kann man immer noch
Ein Einschreiben mit Rückschein ist oftmals nicht zielführend. Ist die betreffende Person nicht erreichbar und holt den Brief nicht bei der Post ab, ist er nicht zugestellt. Dies kann gerade bei notwendiger Fristeinhaltung zum Verhängnis werden.
Ich lasse (besonders) wichtige Briefe/Dokumente per Gerichtsvollzieher zustellen. Da bin ich wirklich nachweisbar (!) auf der sicheren Seite und es gibt keine Missverständnisse, gerade bzgl. des Inhalts. Die Kosten sind überschaubar.
andimann schrieb:

...
Aber warum hast du als Bauherr keinen Schlüssel für dein Eigentum? Wundert mich immer wieder, dass Leute sowas mitmachen. Wenn du wirklich mit GU baust und wirklich Bauherr bist, bist du am Ende sogar für alles verantwortlich was auf deinem Grund und Boden, auf deiner Baustelle geschieht.
Das heißt nicht umsonst Bau-H_E_R_R.....
Da sollte man schon einen Schlüssel haben, um mal zu gucken, ob da keine Leichen im Keller liegen....
...
Viertel-/Halbwissen: Gibt es da nicht was wegen der Unfallsicherheit? Ich meine, hier im Forum wurde das mal erwähnt.
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