ᐅ Schimmel im Bad der GU weigert sich zu reagieren
Erstellt am: 21.09.21 22:48
Alessandro23.09.21 11:08
ein Zahlenschloss würde schon reichen
ypg23.09.21 14:42
Ich zitiere mal nicht alles. Aber was (mir) immer wieder auffällt: wenn man eine Tatsache, die man erfahren hat, hier postet, wird man vom Tonfall her doch etwas vorwürfig behandelt - obwohl es nicht die eigene Ansicht, sondern einfach nur die Info gestreut wird.
Ja, dass es nicht im Geschmack des Bauherren mundet, wenn man vor Grenzen gesetzt wird, ist klar. Es ist ja auch nur eine Erklärung - wie dann der Bauherr oder hier der TE dann mit der Info umgeht oder umgehen kann/könnte, ist dann seine Sache. Nur sollte man einfach mal nur den Hintergrund für sich aufnehmen, aber nicht gleich den Schreiber verurteilen.
Ja, dass es nicht im Geschmack des Bauherren mundet, wenn man vor Grenzen gesetzt wird, ist klar. Es ist ja auch nur eine Erklärung - wie dann der Bauherr oder hier der TE dann mit der Info umgeht oder umgehen kann/könnte, ist dann seine Sache. Nur sollte man einfach mal nur den Hintergrund für sich aufnehmen, aber nicht gleich den Schreiber verurteilen.
FoxMulder24 schrieb:Das Problem ist ganz einfach in der Versicherung. Wenn ein Bauherr in alle Häuser könnte, dann könnte er dort auch etwas entwenden. Es gibt dann ja keine Kontrolle. Es könnte auch Dein Haus betreffen. Warum sollte Nachbar y bei Dir, Nachbar a, in Dein schon verschlossenes Haus gehen können? Vielleicht hast Du schon Deine eigens beschaften Fliesen oder Armaturen oder Werkzeug dort liegen?!
Wo ist das Problem?
Alessandro schrieb:Das ist ja auch nur nach Absprache mit dem GU machbar. So sind gängig die GU-AGBs. Eigenleistungen durchzuführen ist ja erstmal nicht verboten. Aber in die Handwerkerleistungen einzudringen, darüber sollte der GU bescheid wissen. Auf Absprache wird es dann auch einen Schlüssel geben. Schließlich können ungefragte Eigenleistungen auch als stillschweigende Abnahme gesehen werden.
das wäre mir als Bauherr aber herzlichst egal. Was, wenn ich Eigenleistung erbringen will?
MP1234523.09.21 17:24
Jetzt ist es gekommen, wie es kommen musste... Der GU hat einfach über den Schimmel spachteln lassen. Was passiert, wenn man zur Übergabe das Protokoll nicht unterschreibt und er sich ggf. weigert den Schlüssel auszuhändigen?
Joedreck23.09.21 20:04
Dann holt ihr einen Schlüsseldienst und geht in das eigene Haus rein.
ES IST DEIN HAUS! Und das jetzt schon.
ES IST DEIN HAUS! Und das jetzt schon.
ypg23.09.21 20:33
MP12345 schrieb:
Jetzt ist es gekommen, wie es kommen musste... Der GU hat einfach über den Schimmel spachteln lassen.Hier zwischen gehört die Mängelrüge mit Fristsetzung. Keine Mail, kein Telefonat, sondern die formelle Mängelrüge.Die habt ihr verpasst.
MP12345 schrieb:
Was passiert, wenn man zur Übergabe das Protokoll nicht unterschreibt und er sich ggf. weigert den Schlüssel auszuhändigen?Du meinst die Bauabnahme oder jetzt?Ich würde mal einen Bausachverständigen zu Rate ziehen! Der ist so gut wie ein Anwalt, arbeitet zielorientiert. Oder telefoniere und erfrage, ob er die Rechte bei Schimmel kennt.
konibar23.09.21 22:49
MP12345 schrieb:
...Der GU hat einfach über den Schimmel spachteln lassen.gesehen?
berichtet?
vermutet?
Laut den pics ist der Schimmelbefall minimal, nicht besorgniserregend.
Wenn der abgewischt und mit Fungizit eingesprüht wurde sollte das ok sein.
Wie schon in #4 dargestellt ist eine Mängelrüge grundsätzlich sinnvoll.
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