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ᐅ Unklarheit beim Drempel als Bauvorschrift im Bebauungsplan


Erstellt am: 04.07.21 14:01

B
Bitschieber
04.07.21 14:01
Hallo zusammen,

das Baugebiet in dem wir gerne bauen möchten, ist nun auf der Zielgeraden (öffentliche Auslegung, Planung für Erschließung sowie Vergabe noch dieses Jahr). Grund genug für mich, mich mit dem Bebauungsplan etwas auseinanderzusetzen.

Die Bauvorschriften sehen unter anderem folgendes vor:

Tabelle: Dachformen MI1–WA4, Traufhöhe 4–7 m, Firsthöhe 9–11 m, Drempelhöhe 80 cm, Neigungen 12–48°


Meine Fragen hierzu:

Beim WA1 ist mir die Lage soweit klar, hier ist es möglich (nicht zwingend) klassische Stadtvillen mit zwei Vollgeschossen zu bauen. Beim Gebiet WA2 würde ich sagen, dass man hier die klassischen 1,5 Geschossigen Einfamilienhaus antreffen wird, sprich normales EG, 1.OG mit Schrägen und dann ein Spitzboden. Das Gebiet WA4 ist mir etwas schleierhaft, bzw. verstehe ich hier ggf. einen Begriff nicht richtig: Hier ist die Traufhöhe gleich dem Gebiet WA2, jedoch ist die maximal zulässige Traufhöhe um 2m niedriger (9 vs. 11m). dem zufolge ist dann wohl auf die Dachneigung flacher, siehe 30 bis 42° im Vergleich zu 42 bis 48° im WA2. Deutet das daraufhin, dass man hier sinnvollerweise eigentlich "nur" Bungalows bauen kann?

Mein Verständnisproblem: Die Angabe des Drempels.

Soweit ich es recherchiert habe ist der Drempel eine Art vorgezogene Wand unterm Dach, quasi sowas:

[IMG width="387px"]https://www.profiheimwerker.info/wp-content/uploads/2019/03/dg-verkleidung-drempel6-e1553690350536.jpg[/IMG]
Im Gegensatz dazu, gibt es noch den Kniestock, der (nach meinem Verständnis) tatsächlich ein mehr an Raum bedeutet. Hier wird quasi das Dach nicht direkt auf der Geschossdecke aufgelegt, sondern eben auf dem Kniestock, was einer auf der Geschossdecke zusätzlich hochgezogenen Mauer entspricht, also sowas:


Wenn mein Verständnis an dieser Stelle korrekt ist, verstehe ich beim besten Willen nicht, aus welchem Grund ein "Drempel" in einem Bebauungsplan begrenzt sein sollte? Denn wie ich einen Raum (in dem Fall "unterm Dach" letztendlich nutze, ist doch wohl meine Entscheidung? Wenn ich dort eine Trockenbauwand einziehe (die ja nach außen hin absolut nicht in Erscheinung tritt, sondern vielmehr einem Möbel entsprich), da ich z.B. den Hohlraum (den Drempel) dahinter als Ablagefläche nutzen möchte, kann doch dem Bauamt egal sein?

Nachtrag: Hier die offizielle Beschreibung zum Drempel:

Die maximal zulässige Drempelhöhe beträgt 80cm. Sie ist an der Außenwand zwischen der Oberkante des Dachgeschoßfußbodens und der Unterseite der Dachsparren zu messen. (§84 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsische Bauordnung)

Ich hoffe ich konnte meine Verwirrung einigermaßen klar machen und freue mich auf eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
R
rdwlnts
04.07.21 14:14
In deinem Fall: Drempel = Kniestock.Trockenmauern kannst du innen so viel du willst aber nicht dass Dach höher setzen.
B
Bitschieber
04.07.21 14:23
Hallo,

okay das bedeutet, dass die 4 bzw. 7m die hier als Traufhöhe vorgegeben sind, den Kniestock (bzw. hier als Drempel bezeichnet) bereits beinhalten, korrekt?

Dann zu meiner anderen Frage:

Ist es dann überhaupt sinnvoll möglich im WA4 "vernünftig" ein Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen zu bauen (Firsthöhe max. 9m) oder sehr ihr da kein Problem bzw. würde das für das 1. OG gar keinen Unterschied machen sondern lediglich ein niedrigerer Spitzboden entstehen oder ganz wegfallen?

Viele Grüße
E
Escroda
04.07.21 14:46
Bitschieber schrieb:

mein Verständnis
... deckt sich mit der Begriffsverwendung hier im Forum. Im wahren Leben werden die Begriffe zumeist synonym verwendet (s. Wikipedia).
Bitschieber schrieb:

Ist es dann überhaupt sinnvoll möglich im WA4 "vernünftig" ein Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen zu bauen
Ja.
Bitschieber schrieb:

sehr ihr da kein Problem
Ja, ich sehe kein Problem.
Bitschieber schrieb:

würde das für das 1. OG gar keinen Unterschied machen
Das kommt darauf an, wie groß das Haus werden soll. Bei einem Haus mit 42° Satteldach und 10m breiter Giebelwand macht es keinen Unterschied.
1
11ant
04.07.21 14:46
Daß Du den Unterschied zwischen Kniestock und Drempel verstanden hast, freut mich. Deine Bebauungsplangeber folgen lieber dem Volksmund, der die Begriffe vermengt. Und ja, der Kniestock ist in der Traufhöhe inbegriffen und ich danke Dir für die Zustimmung, daß er deswegen nicht einzeln regelungsbedürftig wäre. Endlich bin ich nicht der "einzige", der das begreift, aber leider machen wir beide keine Bebauungspläne ;-)
Die niedrigere Firsthöhe sehe ich hier nicht mehr und nicht weniger als mit der geringeren Dachneigung korrespondieren - ob da Huhn oder Ei zuerst war, werden und müssen wir nicht klären. Ein Haus kann man da schon bauen, und es muß kein Bungalow sein.
Viel spannender finde ich persönlich die Frage, wieso in WA1 und WA3 von "4 oder 7" Metern Traufhöhe die Rede ist. Ohne Erläuterung gilt für Krause (A-K) das eine und für Schulze (L-Z) das andere *LOL* oder sind da die Traufhöhen "Tal" und "Berg" an einem Hang gemeint ? - dann sollte es m.E. "bzw." heißen.
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B
Bitschieber
04.07.21 14:51
11ant schrieb:

Viel spannender finde ich persönlich die Frage, wieso in WA1 und WA3 von "4 oder 7" Metern Traufhöhe die Rede ist.
Da war ich nicht ausführlich genug. Hier darf aber muss man nicht zweigeschossig bauen.
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