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ᐅ Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet


Erstellt am: 08.05.21 21:10

Karierteshorts08.05.21 21:49
AllThumbs schrieb:

Was sagt denn der Notar dazu? Grundsätzlich ist der zur Neutralität verpflichtet und du kannst hier auch seine Beratung in Anspruch nehmen. Dafür kassiert er in der Regel ja auch eine nicht gerade geringe Gebühr.

Wir haben den Entwurf erst gestern Nachmittag bekommen und den Notar werden wir dazu auch noch interviewen müssen. Ich befürchte aber, dass es darauf hinaus laufen wird, was Baugrübchen und Hausbauer schon gesagt haben. Der Investor verkauft und bestimmt die "Regeln".
Hausbauer4747 schrieb:

Da kommt ihr an einer anwaltlichen Beratung nicht vorbei. Vielleicht hat der einen guten Ansatz, das als zu unpräzise und damit unzulässig anzufechten. Das Problem wird nur sein, dass ihr vor Unterschrift wenig Chancen habt, da der Investor sonst an den nächsten verkauft und danach der Spruch gilt "vor Gericht und auf hoher See...".

Ja, bei der aktuellen Grundstücksknappheit ist man als Käufer tatsächlich ziemlich ausgeliefert. Leider habe ich keinen Kontakt zu den Käufern der Nachbargrundstücke, da das noch weitere 5-6 Grundstücke betrifft, mit teilweise deutlich größeren "Gartenflächen". Wäre interessant zu hören, was die dazu sagen.
Karierteshorts08.05.21 21:52
Baugrübchen schrieb:

...
Wie sieht es mit einer Verhandlung aus? Das Risiko, dass zum gegenwärtigen Richtwert nachzulöhnen könnte ja bei der Grundstückslage trotzdem wert sein, dem Vertrag zuzustimmen.

Ist auf jeden Fall eine gute Idee, leider kratzt der Preis für das Grundstück jetzt schon stark am Limit.
hanghaus200008.05.21 22:03
"Frage einen Anwalt". Da wird Dir geholfen.
11ant08.05.21 22:08
Karierteshorts schrieb:

Zusammengefasst sagt der Inhalt, dass wenn die Gemeinde innerhalb der nächsten 20 Jahre beschließt, dass mein Gartenland (40% des Grundstücks) jetzt doch auch (Roh)Bauland ist, dann muss ich die Differenz zwischen aktuellem Bodenrichtwert (worst case im Jahr 2041) und dem heutigen Kaufpreis an den Vorbesitzer (Investor) nachzahlen.
Du profitierst ja dann. Alternativ kann der Verkäufer selber spekulieren und Dir das Land erst in zwanzig Jahren verkaufen. Worum es hier geht, nennt sich "Besserungsschein" und ich sehe keinen Grund dagegen, den in den Vertragtext zu integrieren.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Winniefred08.05.21 22:15
Der Notar ist ja ein Anwalt. Und zwar einer, den du eh schon bezahlst. Frage ihn!
Karierteshorts08.05.21 23:29
11ant schrieb:

Du profitierst ja dann. Alternativ kann der Verkäufer selber spekulieren und Dir das Land erst in zwanzig Jahren verkaufen. Worum es hier geht, nennt sich "Besserungsschein" und ich sehe keinen Grund dagegen, den in den Vertragtext zu integrieren.

Danke, aber von Profitieren würde ich hier leider nicht sprechen. Erst einmalerhält man unbekannte Variablen (möglicher Zeitpunkt und unbekannter Bodenrichtwert). Ich erwerbe das Grundstück ja zum jetzigen Zeitpunkt und kann mir ein höher steigenden Bodenpreis dann wohl kaum leisten können. Das heißt ich müsste innerhalb kurzer Zeit nachfinanzieren, und die zusätzlichen Zinsen verteuern das Ganze.
Winniefred schrieb:

Der Notar ist ja ein Anwalt. Und zwar einer, den du eh schon bezahlst. Frage ihn!

Ja, danke. Aber er handelt in dem Fall trotzdem im Interesse des Investors
notargrundstückanwalt