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ᐅ Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet


Erstellt am: 08.05.21 21:10

hanghaus200009.05.21 09:46
Ich kenn ja das Grundstück nicht. Also kann man hier doch nur spekulieren.
lastdrop09.05.21 11:37
Schlau vom Verkäufer, ich fänds in Ordnung. Du kannst natürlich auch gerne schon Baulandpreis für Deinen Garten bezahlen...
Tolentino09.05.21 12:06
Wäre fast zu überlegen, ob das nicht der bessere Deal ist. Denn ob die allgemeine Inflation der Bauland Inflation auch nur annähernd gleicht in den nächsten 20 Jahren, darf bezweifelt werden.
11ant09.05.21 13:49
lastdrop schrieb:

Schlau vom Verkäufer,
Vom Verkäufer, aber für beide Seiten.
lastdrop schrieb:

Du kannst natürlich auch gerne schon Baulandpreis für Deinen Garten bezahlen...
Das wäre nämlich die Alternative. So wie geplant muß die Besserung erst bei ihrem Eintritt auch entgolten werden, schont dem Käufer also jetzt seine Kreditlinie. Der TE kann froh und dankbar sein, daß hier ein Profi Aspekte mitbedenkt, die dem Eigenheimbauherrn in seiner Konsumentendenkweise sonst glatt entgangen wären. Oder hatte der TE gedacht, den Reibach an der rheinischen Fruchtfolge könne er alleine machen ?
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K1300S09.05.21 16:52
Meine persönliche Beraterin sagt, dass eine entsprechende Klausel gang und gäbe sei, insofern dürfte sie eher nicht illegal sein. Stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich ihr Eintritt ist.
hanghaus200009.05.21 17:02
K1300S schrieb:

Meine persönliche Beraterin sagt, dass eine entsprechende Klausel gang und gäbe sei, insofern dürfte sie eher nicht illegal sein. Stellt sich die Frage, wie wahrscheinlich ihr Eintritt ist.
Da kann man ja aktiv mitwirken. Jede betreffende Gemeindevesammlung besuchen und gegen die Umwidmung in Bauland vorgehen. Einspruch einlegen.
bauland