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ᐅ Vertragsklausel für nachträgliche Kaufpreisanpassung im Neubaugebiet


Erstellt am: 08.05.21 21:10

nordanney08.05.21 23:57
Karierteshorts schrieb:

Ist jemandem von euch so etwas schon einmal begegnet oder hat einer von euch Erfahrungen mit der Rechtslage?
Tägliche Praxis bei gewerblichen Entwicklungen. Höhere Grundstücksausnutzung als gedacht = Mehrpreis. Bei Weiterverkauf nach Entwicklung mit höherem KP = Mehrpreis.

hat es ja geschrieben: Üblicher Besserungsschein - wenn auch bei privat sehr selten.
11ant09.05.21 01:33
Winniefred schrieb:

Der Notar ist ja ein Anwalt.
Nein. Volljurist ja, aber nur in manchen Bundesländern gibt es überhaupt Anwaltsnotare. Es gibt auch Bundesländer mit nur Amtsnotaren.
Karierteshorts schrieb:

Aber er handelt in dem Fall trotzdem im Interesse des Investors
Nein, niemals. Ein Anwaltsnotar kann nicht als Notar tätig sein, wenn er in gleicher Sache bereits als Anwalt tätig war.
Karierteshorts schrieb:

von Profitieren würde ich hier leider nicht sprechen.
Doch: wenn die Besserung eintritt, erhöht sie den Wert des Vermögensgegenstandes - und der Verkäufer bekäme ohne den Besserungsschein nichts davon ab, nur weil er Dir nicht später sondern schon jetzt das Grundstück verkauft.
nordanney schrieb:

Höhere Grundstücksausnutzung als gedacht = Mehrpreis.
Genau, auch das könnte passieren: Gartenland hat ja garkeine Grundflächenzahl, nach der Adelserhebung zum Baugrund kann es aber eine höhere Grundflächenzahl haben als z.B. die nächstgelegenen bestehenden Baugebiete, an denen man sich bei der Wertvermutung orientiert hatte. Du (@ TE) siehst, so eine dusselige Wiese kann eine hoch performante Anlage sein.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
HilfeHilfe09.05.21 07:19
finde ich irgendwie krass. Aber existiert der investor noch in 10-15 jahren 🙂 wo kein kläger da kein richter.

Über welchen Mehrpreis reden wir wenn das Gartengrundstück jetzt zu Baugrund werden würde ?

Sind es 10-20 oder 567k ?
Zubi12309.05.21 07:44
Also ähnliche Klauseln sind beispielsweise auch bei Erwerb von Ackerland üblich:
„Sobald für die Fläche ein gültiger Bebauungsplan in Kraft tritt, ist eine Nachzahlung i.H.v. XX Euro (alternativ: XX %) fällig.“

So würde ich das bei euch jetzt auch interpretieren.

Ich sehe da aber ja gar kein Problem, weil euer „Gartenland“ dann ja als „Bauland“ auch viel mehr wert ist. Falls ihr das Geld nicht bezahlen wollt/könnt, dann habt ihr ja immer die Möglichkeit nur das „Gartenland“ zu verkaufen (ggfs. deutlich über BRW).

Wenn das „Gartenland“ jetzt nur Zusatz fürs Grundstück ist und nicht zwingend notwendig, dann würde ich kaufen!
Würde dann halt so den Garten gestalten, das dies halt immer möglich ist.
Winniefred09.05.21 09:32
11ant schrieb:

Nein. Volljurist ja, aber nur in manchen Bundesländern gibt es überhaupt Anwaltsnotare. Es gibt auch Bundesländer mit nur Amtsnotaren.

Nein, niemals. Ein Anwaltsnotar kann nicht als Notar tätig sein, wenn er in gleicher Sache bereits als Anwalt tätig war.


Dann nenne es eben Jurist und nicht Anwalt (Volksmund), aber Juristen sind beide. Mit dem Unterschied, dass ein Rechtsanwalt parteiisch agiert und ein Notar unparteiisch. So oder so wird der Notar aber von ihm bezahlt und ist für exakt solche Probleme zuständig und muss beraten, dafür bekommt er sein fürstliches Honorar. Und genau das sollte auch der erste Schritt sein: Zum Notar gehen und erklären lassen.
guckuck209.05.21 09:42
Einverstanden wäre ich nicht damit, 100% der Wertsteigerung an ihn abzutreten, schließlich hat du Kosten und Risiko. Ein Verhandlungsziel könnte sein, den Anteil zu regeln.
Und, falls denn realistisch, die Klausel erst wirksam werden zu lassen, wenn das neue Bauland auch veräußert wird. Sonst hast du ggf. ein Liquiditätsproblem, wenn der Investor in 20 Jahren seine Forderung anbringen will
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