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ᐅ L-Steine setzen und Hang ebnen - Voraussetzungen für Firma


Erstellt am: 30.04.21 10:58

mcwaldi30.04.21 10:58
Hallo zusammen,

da unser Grundstück am Hang liegt und wir gern eine gerade Ebene (Abtragen von circa 50 m3 Boden) mit einer Hangabsicherung in Form von L-Steinen (1,55 Meter hoch) auf einer Länge von 15 Metern machen möchten, haben wir uns mal in der Gegend bei Firmen umgehört.

Nun hat uns eine Firma, welche hauptsächlich ansonsten Baumfällungen und Forstarbeiten durchführt, ein recht gutes Angebot gemacht.

Daraufhin wurde uns seitens einer anderen Firma mitgeteilt, dass diese Arbeiten einer bestimmten gewerblichen Voraussetzung unterliegen und man dies nicht einfach als Forstfirma durchführen kann.

Sind euch solche gesetzlichen Voraussetzungen bekannt und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?

Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!
hanghaus200030.04.21 12:14
Sollen die L-Steine auf die Grundstücksgrenze?
mcwaldi30.04.21 12:27
Ja, teilweise. Dies ist allerdings mit den Nachbarn abgesprochen und diese haben kein Problem, solange wir dann die hinterfüllte Erde wieder ordentlich bepflanzen.
nordanney30.04.21 12:38
mcwaldi schrieb:

Daraufhin wurde uns seitens einer anderen Firma mitgeteilt, dass diese Arbeiten einer bestimmten gewerblichen Voraussetzung unterliegen und man dies nicht einfach als Forstfirma durchführen kann.
Ich sehe eher Vorgaben gesetzlicher Art (ob und wie Du es darfst) und in der Ausführung (z.B. statische Vorgaben an die verbauten L-Steine). Ansonsten soll das machen, wer will - wichtig ist die korrekte technische Umsetzung (inkl. Drainage).
hanghaus200030.04.21 12:39
Sind so Geländemodellierungen und Stuetzwaende an der Grenze bei Euch im Baugebiet zulaessig?
haydee30.04.21 12:55
Könnte etwas mit dem Baugewerbe/Bauhauptgewerbe zu tun haben. Genau bekomme ich es nicht mehr zusammen. Kumpel hatte uns nur erklärt, nur Hof pflastern darf er nicht. Macht er die gesamte Außenanlage darf der die Hofeinfahrt pflastern.
steinepflastern