ᐅ L-Steine setzen und Hang ebnen - Voraussetzungen für Firma
Erstellt am: 30.04.21 10:58
hanghaus200030.04.21 13:04
mcwaldi schrieb:
Daraufhin wurde uns seitens einer anderen Firma mitgeteilt, dass diese Arbeiten einer bestimmten gewerblichen Voraussetzung unterliegen und man dies nicht einfach als Forstfirma durchführen kann.War das ein Mitbewerber fuer die Erstellung der Stuetzwaende?mcwaldi30.04.21 13:27
Es gibt kein Bebauungsplan und laut der Sächsischen Bauordnung ist so etwas bis 2 Meter genehmigungsfrei. Die Nachbarn haben sogar vor 3 Jahren noch mehr abgegraben und benötigten hierfür auch keine Genehmigung. Insofern geh ich davon aus, dass wir auch keine Genehmigung benötigen.
Dies hatte uns ein Erdbauunternehmen, welches aber letztlich zu weit weg ist. Diese hatten uns wegen der Entfernung auch kein Angebot erteilt. Er meinte nur etwas von Baugewerbeschein... konnte nach langer Internetrecherche aber hierzu nichts konkretes finden.
Dies hatte uns ein Erdbauunternehmen, welches aber letztlich zu weit weg ist. Diese hatten uns wegen der Entfernung auch kein Angebot erteilt. Er meinte nur etwas von Baugewerbeschein... konnte nach langer Internetrecherche aber hierzu nichts konkretes finden.
hampshire30.04.21 13:55
trifft einen Punkt. Hoch- und Tiefbau sind Bauhauptgewerbe und haben eine andere Abgabebstruktur als Garten-Landschaftsbau oder Forstbetriebe. Es gibt eine Reihe von Garten-Landschaftsbauern, die viel Tiefbauarbeiten machen, zu einem gewissen Anteil ist das auch OK. Die Tiefbauunternhemen sehen darin gerne eine Wettbewerbsverzerrung und reagieren säuerlich darauf, wenn jemand, der kein Bauhauptgewerbe ist Hangabstützungsarbeiten günstig anbieten kann. Ich denke, dass das der Hintergrund ist.
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